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Gilt auf einem Parkplatz die Straßenverkehrsordnung?

gefragt von karle am 25.07.2007 um 12:40 Uhr

Eine Bekannte hatte neulich auf einem Parkplatz einen Unfall, der Fall geht jetzt vor Gericht. Jemand meinte auf einem Parkplatz gilt die StVo nicht. Stimmt das?


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Shira
beantwortet von Shira am 25. Juli 2007 12:44
7x
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Auf einem öffentlichen Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung. Auf Parkplätzen bei Geschäften wie Aldi, Lidl, etc. gibt der Parkplatzinhaber die Regeln vor.


pooky
beantwortet von pooky am 25. Juli 2007 12:52
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Wenn der Parkplatz frei zugänglich ist (keine Schranken), auch auf einem Privatplatz des Discounters, dann gilt dort in der Regel die STVO. Allerdings gibt es diverse Einschränkungen: beispielsweise gilt weiterhin generell rechts vor links, aber bei einem Unfall kann man als Fahrer von rechts eine Mitschuld erhalten, da auf einem Parkplatz eine besondere Rücksichtnahme und Vorsicht gilt.

Aber für Polizei und Ordnungsämter bedeutet das theoretisch, dass sie auch bei Parkverstößen in diesen frei zugänglichen Bereichen Knöllchen schreiben dürfen, so unter anderem bei unberechtigter Nutzung von Behindertenparkplätzen vor dem Discounter. Das wird in meiner Stadt auch regelmäßig gemacht und auch in einem recht frischen Landgerichtsurteil bestätigt.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 25. Juli 2007 12:52
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Auf öffentlichen Parkplätzen gilt üblicherweise die StVO, auch wenn das dort nicht explizit steht.


DirkWalther
beantwortet von DirkWalther am 25. Juli 2007 12:49
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Catcat
beantwortet von Catcat am 25. Juli 2007 12:44
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doch die stvo gilt schon, also an manchen parkplätzen steht so was da wie: hier gilt die stvo oder so, aber vlt stand das gar nicht da?





Mismid
beantwortet von Mismid am 25. Juli 2007 12:58
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Auf einem privaten Parkplatz (z.B vor Märkten) gilt die StVO nicht auch wenn es so beschildert ist. Das bedeutet, daß man auf ausparkende Autos achten muß und auch kein Anrecht auf rechts vor links besitzt. Außerdem darf man nur mit sehr gemäßigter Geschwindikeit fahren. Ansonsten haften beide Unfallgegner


anonym
beantwortet von chris88 am 7. Oktober 2007 08:52
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Ja die STVO gilt überall es steht ja auch nicht an jeder kreuzung das hier die STVO gilt. also ist das auch auf parkplätzen wenn es nicht extra angeschrieben ist.



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