Eine Bekannte hatte neulich auf einem Parkplatz einen Unfall, der Fall geht jetzt vor Gericht. Jemand meinte auf einem Parkplatz gilt die StVo nicht. Stimmt das?

Auf einem öffentlichen Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung. Auf Parkplätzen bei Geschäften wie Aldi, Lidl, etc. gibt der Parkplatzinhaber die Regeln vor.

Wenn der Parkplatz frei zugänglich ist (keine Schranken), auch auf einem Privatplatz des Discounters, dann gilt dort in der Regel die STVO. Allerdings gibt es diverse Einschränkungen: beispielsweise gilt weiterhin generell rechts vor links, aber bei einem Unfall kann man als Fahrer von rechts eine Mitschuld erhalten, da auf einem Parkplatz eine besondere Rücksichtnahme und Vorsicht gilt.
Aber für Polizei und Ordnungsämter bedeutet das theoretisch, dass sie auch bei Parkverstößen in diesen frei zugänglichen Bereichen Knöllchen schreiben dürfen, so unter anderem bei unberechtigter Nutzung von Behindertenparkplätzen vor dem Discounter. Das wird in meiner Stadt auch regelmäßig gemacht und auch in einem recht frischen Landgerichtsurteil bestätigt.

Auf öffentlichen Parkplätzen gilt üblicherweise die StVO, auch wenn das dort nicht explizit steht.

Hier etwas anderes:>http://www.fahrtipps.de/frage/parkplatz-vorfahrt.php

doch die stvo gilt schon, also an manchen parkplätzen steht so was da wie: hier gilt die stvo oder so, aber vlt stand das gar nicht da?
Auf einem privaten Parkplatz (z.B vor Märkten) gilt die StVO nicht auch wenn es so beschildert ist. Das bedeutet, daß man auf ausparkende Autos achten muß und auch kein Anrecht auf rechts vor links besitzt. Außerdem darf man nur mit sehr gemäßigter Geschwindikeit fahren. Ansonsten haften beide Unfallgegner
Ja die STVO gilt überall es steht ja auch nicht an jeder kreuzung das hier die STVO gilt. also ist das auch auf parkplätzen wenn es nicht extra angeschrieben ist.