Ja, aber nur in der Berufsschifffahrt. In der DIN VDE 0700 Teil 220 ist z. B. einiges zu finden. In der Freizeitschifffaht ist der Eigner in der Verantwortung. Allerdings empfiehlt sich vor allem bei der Kaskoversicherung zu diesem Thema mal das Kleingedruckte zu studieren.