Wurde darüber schon einmal von einem Gericht entschieden? Wer kennt sich von Euch damit aus?

Eltern haften nie für ihre Kinder.
Im Buchhandel findest Du das "Lexikon der populären Rechtsirrtümer."
Im Internet haftet aber der Anschlußinhaber für unbefugte Benutzung, wenn er keine geeigneten Vorkehrungen getroffen hat, genau das zu verhindern. Insofern haftet er DANN natürlich auch für Kinder. Hat aber mit Elternschaft nichts zu tun.
Eltern haften immer für ihre Kinder. Ausnahmen gibt es für Altersstufen, nicht für Orte.
IBenjaminFG am 27. Juni 2008 11:00 ???

ich hab nur von einem 18(?)-jährigen gehört, der den pc seiner eltern benutzte und dann illegal musik gedownloadet hat. dafür wurden die eltern nicht verantwortlich gemacht, die strafe bekam der knabe selbst aufgebrummt... wenn ich mich richtig erinnere...

Hier ein aktuelles Urteil: http://www.computerbild.de/artikel/cb-Aktuell-Internet-Urteil-Eltern-haften-fuer...

Vielleicht findest du unter diesem Link was hilfreiches: http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/325/182758/
das kommt wohl immer auf den sachverhalt an. pauschal kann man sagen, dass eltern für kinder unter 7 jahren gar nicht haften, solange die aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, da die kinder noch nicht beschränkt geschäftsfähig sind.
ich würde sagen, insgesamt ist das ne einzelfallentscheidung. hast du einen konkreten fall?
Ich hoffe doch sehr! Kinder alleine im Internet surfen zu lassen ist nicht gut! Auch wenn sie dann kostenplichtig surfen sollten die Eltern dafür zahlen müssen! Wobei es natürlich unterschiede geben sollte zwischen Kinder und jugendlichen! Aber obs dafür bereits Gerichtliche entscheide gibt weiss ich nicht!

Die ICRA ermöglicht es Eltern, eine Auswahl darüber zu treffen, welche digitale Inhalte ihre Kinder sehen dürfen und welche nicht. "Entscheidungsfreiheit statt Zensur", so lässt sich unsere Philosophie am besten zusammenfassen. http://www.icra.org/parents
Gerade heute gab es dazu einen Artikel in der Zeitung, nach dem ein Landesgericht darüber geurteilt hat:
Ja, Eltern haften für ihre Kinder auch im Internet, und sogar, wenn die Kinder schon 16 Jahre alt sind.

Es ist zu unterscheiden zwischen deliktischer Haftung aus § 832 BGB und der (Mit-)Störerhaftung der Eltern. Im Internet und in der Realität.