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Gilt ALG II beim Freiberufler als Einnahme für das Finanzamt?

gefragt von Maria luise BätzMaria luise Bätz am 03.03.2008 um 23:33 Uhr

Gilt ALG II-Zuschuß für den Freiberufler bei der Einnahmen/Überschußrechnung als Einnahme?

Weiß das vielleicht jemand?

Danke im voraus!!!


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Reply


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 3. März 2008 23:40
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alg 2 ist steuerfrei und unterliegt auch nicht dem progressionsvorbehalt.

das brauchst man nicht angeben.

auch nicht in der einkommenssteuererklärung als arbeitnehmer.

Kommentar von Simple_avatar2smallMaria luise Bätz am 6. März 2008 10:11

Herzliches Dankeschön für Antwort!!!


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 3. März 2008 23:35
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NEIN!

Aber Einkünfte aus selbständiger Tätigleit/Freiberufler können dein ALG II kürzen---- leider!

Kommentar von Simple_avatar2smallMaria luise Bätz am 6. März 2008 10:10

Vielen lieben Dank für die Antwort!!!

Kommentar von Simple_avatar2smallmacbear am 28. Mai 2008 13:14

Wieso denn leider? ALG II ist ein notwendiges Instrument und wird von der arbeitenden Allgemeinheit getragen. Das ein Einkommen, welches zunehmend ein selbständiges Auskommen ermöglicht auf das staatlich finanzierte Geld angerechnet wird, ist doch nur gerecht.


Mismid
beantwortet von Mismid am 4. März 2008 08:01
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wenn du soviel verdienst, daß du Steuern zahlen müßtest, bekommst du gar kein ALG2

Kommentar von Simple_avatar2smallMaria luise Bätz am 6. März 2008 10:11

Das ist wohl wahr und logisch! Danke!!!


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