Gilt ALG II-Zuschuß für den Freiberufler bei der Einnahmen/Überschußrechnung als Einnahme?
Weiß das vielleicht jemand?
Danke im voraus!!!
alg 2 ist steuerfrei und unterliegt auch nicht dem progressionsvorbehalt.
das brauchst man nicht angeben.
auch nicht in der einkommenssteuererklärung als arbeitnehmer.

NEIN!
Aber Einkünfte aus selbständiger Tätigleit/Freiberufler können dein ALG II kürzen---- leider!
Vielen lieben Dank für die Antwort!!!
Wieso denn leider? ALG II ist ein notwendiges Instrument und wird von der arbeitenden Allgemeinheit getragen. Das ein Einkommen, welches zunehmend ein selbständiges Auskommen ermöglicht auf das staatlich finanzierte Geld angerechnet wird, ist doch nur gerecht.
wenn du soviel verdienst, daß du Steuern zahlen müßtest, bekommst du gar kein ALG2
Das ist wohl wahr und logisch! Danke!!!
Herzliches Dankeschön für Antwort!!!