Als Student verdiene ich in meinem Nebenjob kaum mehr als 4800 Euro pro Jahr. Wenn sich der Staat ab 2009 25% von allen Kaptitaleinkünften abzweigt, bin ich dann sozusagen als Geringverdiener auch davon betroffen? Also gilt die Steuer pauschal für alle, oder gibt's Ausnahmen für arme Schweine wie mich? Danke im voraus
Wie bereits geschrieben wurde: liegst Du mit der Summe aus Einkünften und Kapitalerträgen im Jahr unterhalb der Grenze von derzeit 7.664 Euro (zu denen Du noch 801 Euro Sparerfreibetrag für Kapital- und Zinserträge addieren kannst), ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung das beste für Dich. Wie diese funktioniert, ist auf http://www.tagesgeldvergleich.net/tagesgeld-lexikon/nichtveranlagungsbescheinigu... beschrieben.

Stell einen Nichtveranlagungsantrag beim FA. Nach dem "NV-Antrag" kommt vom FA die NV-Bescheinigung, d.h. daß die Banken keine Zinsabschlagsteuer/Abgeltungssteuer einbehalten und man nicht zur ESt veranlagt wird. Sind Deine Kapitalerträge nicht höher als 801 Euro, reichen die Freistellungsanträge.
Die Abgeltungssteuer gilt für alle.
Es gibt aber immer noch Freibeträge und Freistellungsaufträge.
http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer-freistellungsauftrag.html

Die Abgeltungssteuer hat mit Einkünften aus Wertpapierträgen und Zinsen zu tun. Wer sie hat ist dabei völlig egal.http://www.meine-finanzseite.de/Abgeltungssteuer.asp
Stimmt! DH!