gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Gilt Abgeltungssteuer auch für Studenten?

gefragt von keyplayer am 17.07.2008 um 13:20 Uhr

Als Student verdiene ich in meinem Nebenjob kaum mehr als 4800 Euro pro Jahr. Wenn sich der Staat ab 2009 25% von allen Kaptitaleinkünften abzweigt, bin ich dann sozusagen als Geringverdiener auch davon betroffen? Also gilt die Steuer pauschal für alle, oder gibt's Ausnahmen für arme Schweine wie mich? Danke im voraus


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Finanzen (10717)
Geld (9741)
Steuern (1359)
ähnliche Fragen

Frage beantworten


anonym
beantwortet von dfranke am 17. Juli 2008 16:42
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie bereits geschrieben wurde: liegst Du mit der Summe aus Einkünften und Kapitalerträgen im Jahr unterhalb der Grenze von derzeit 7.664 Euro (zu denen Du noch 801 Euro Sparerfreibetrag für Kapital- und Zinserträge addieren kannst), ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung das beste für Dich. Wie diese funktioniert, ist auf http://www.tagesgeldvergleich.net/tagesgeld-lexikon/nichtveranlagungsbescheinigu... beschrieben.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 17. Juli 2008 19:48

Stimmt! DH!


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 17. Juli 2008 13:32
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Stell einen Nichtveranlagungsantrag beim FA. Nach dem "NV-Antrag" kommt vom FA die NV-Bescheinigung, d.h. daß die Banken keine Zinsabschlagsteuer/Abgeltungssteuer einbehalten und man nicht zur ESt veranlagt wird. Sind Deine Kapitalerträge nicht höher als 801 Euro, reichen die Freistellungsanträge.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 17. Juli 2008 13:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hast du denn Kapitaleinkünfte?


Lissa
beantwortet von Lissa am 17. Juli 2008 13:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Abgeltungssteuer gilt für alle.

Es gibt aber immer noch Freibeträge und Freistellungsaufträge.

http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer-freistellungsauftrag.html


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 17. Juli 2008 14:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Abgeltungssteuer hat mit Einkünften aus Wertpapierträgen und Zinsen zu tun. Wer sie hat ist dabei völlig egal.http://www.meine-finanzseite.de/Abgeltungssteuer.asp






Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.