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Gilt § 3 GG Gleichheit vor dem Gesetz für alle Menschen die in Deutschland leben?

gefragt von NiklausNiklaus am 16.02.2008 um 21:45 Uhr

Ich muss die Frage so stellen, denn in Vebindung mit den Rentner könnte eine Diskussion daraus werden.


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claude5
beantwortet von claude5 am 16. Februar 2008 21:54
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Nein, es gibt viele Bevölkerungsgruppen, denen Rechte verweigert werden, die andere ohne weiteres bekommen. Da muss man auch nicht an Rentner denken.

  • Wie wär's mit alleinerziehenden Elternteilen, die benachteiligt sind gegenüber kinderlosen Ehepaaren (die aber die steuerlichen Vorteile haben);

  • wie wär's mit Lesben und Schwulen in eingetragenen Lebenspartnerschaften, die ihre Partner (und deren Kinder) unterstützen, aber (im Gegensatz zu Ehepartnern in der selben Situation) hierfür keine (steuerliche, rechtliche, gesellschaftliche) Anerkennung bekommen;

  • wie wär's mit ...

Kommentar von Manuela1966 am 16. Februar 2008 21:56

DH !

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 16. Februar 2008 22:19

Den goldenen DH...

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 16. Februar 2008 22:24

Papier ist geduldig bzw. Anspruch und Wirklichkeit. DH


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 16. Februar 2008 22:15
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Artikel (das Grundgesetz kennt keine §) 3 Grundgesetz schreibt nicht vor, dass alle Sachverhalte gleich behandelt werden müssen. Nur gleiche Sachverhalte sind gleichzubehandeln.

Extrembeispiel: Wer will schon Rentner z.B. mit Kleinkindern vergleichen? Jeder Rentner hätte Anspruch auf einen Kindergartenplatz und jeder 4-jährige Anspruch auf Rente.

So gibt es auch Unterschiede bei Berufsgruppen und sozialen Bevölkerungsgruppen. Völlige Gleichheit in allen Bevölkerungsgruppen kann es nie geben.

Kommentar von A8ff471a2a3e8d09d7a7a92e426cae63smallKajjo am 16. Februar 2008 22:50

DH! Die meisten haben den Sinn hinter GG 3 nicht verstanden. Es geht "Gleiches gleich" nicht "alle gleich".

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 16. Februar 2008 22:52

Artikel 3 GG. Gleichheitsgrundsatz

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Da steht nix von Sachverhalten.

Kommentar von katho am 16. Februar 2008 23:01

Aber da steht "VOR DEM GESETZ"! D.h. es darf niemand z.B. vor Gericht eine andere Behandlung erfahren als sein Nachbar, es darf niemand, der drei Wochen später in derselben Behörde sitzt (bei gleicher Rechtslage) anders behandelt werden als eine Person, die früher kam.


Qetan
beantwortet von Qetan am 16. Februar 2008 21:55
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Für behinderte, förderungsbedürftige und-würdige Kinder auf keinen Fall.

Kommentar von A8ff471a2a3e8d09d7a7a92e426cae63smallKajjo am 16. Februar 2008 22:51

Es geht auch nicht darum, Personen gleichzustellen, die gar nicht gleich sind. Welche Förderung jeweils angemessen ist, hat doch nichts mit GG 3 zu tun, sondern eher mit ganz allgemeinen Einschätzungen zu Förderung.


quaki
beantwortet von quaki am 19. Februar 2008 23:07
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Die Aliens ham hier Sonderrechte!


anonym
beantwortet von infosenior am 11. März 2008 10:13
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Rentnern werden ganz offensichtlich elementare Grundrechte verwehrt. Beispiel: Bei der Altersversicherung wird eindeutig mit zweierlei Maß gemessen. Für die gesetzliche Rentenversicherung haben lt. Bundesverfassungsgericht die Sicherung der Finanzen und die Entlastung der öffentlichen Haushalte Vorrang, d.h. diesem Personenkreis wird bereits jahrelang eine Rentenanpassung - sei es auch nur ein Kaufkraftausgleich - verwehrt. Bei Beamten und Richtern ist das jedoch kein Grund für eine Kürzung der Altersversorgung (BVerfG am 27.9.2005 - 2BvR 1387/02).Ist diese Ungleichbehandlung mit dem Grundgesetz vereinbar?








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