Niklaus am 16.02.2008 um 21:45 Uhr
Ich muss die Frage so stellen, denn in Vebindung mit den Rentner könnte eine Diskussion daraus werden.

Nein, es gibt viele Bevölkerungsgruppen, denen Rechte verweigert werden, die andere ohne weiteres bekommen. Da muss man auch nicht an Rentner denken.
Wie wär's mit alleinerziehenden Elternteilen, die benachteiligt sind gegenüber kinderlosen Ehepaaren (die aber die steuerlichen Vorteile haben);
wie wär's mit Lesben und Schwulen in eingetragenen Lebenspartnerschaften, die ihre Partner (und deren Kinder) unterstützen, aber (im Gegensatz zu Ehepartnern in der selben Situation) hierfür keine (steuerliche, rechtliche, gesellschaftliche) Anerkennung bekommen;
wie wär's mit ...

Artikel (das Grundgesetz kennt keine §) 3 Grundgesetz schreibt nicht vor, dass alle Sachverhalte gleich behandelt werden müssen. Nur gleiche Sachverhalte sind gleichzubehandeln.
Extrembeispiel: Wer will schon Rentner z.B. mit Kleinkindern vergleichen? Jeder Rentner hätte Anspruch auf einen Kindergartenplatz und jeder 4-jährige Anspruch auf Rente.
So gibt es auch Unterschiede bei Berufsgruppen und sozialen Bevölkerungsgruppen. Völlige Gleichheit in allen Bevölkerungsgruppen kann es nie geben.
Kajjo am 16. Februar 2008 22:50 DH! Die meisten haben den Sinn hinter GG 3 nicht verstanden. Es geht "Gleiches gleich" nicht "alle gleich".
Niklaus am 16. Februar 2008 22:52 Artikel 3 GG. Gleichheitsgrundsatz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Da steht nix von Sachverhalten.
Aber da steht "VOR DEM GESETZ"! D.h. es darf niemand z.B. vor Gericht eine andere Behandlung erfahren als sein Nachbar, es darf niemand, der drei Wochen später in derselben Behörde sitzt (bei gleicher Rechtslage) anders behandelt werden als eine Person, die früher kam.

Für behinderte, förderungsbedürftige und-würdige Kinder auf keinen Fall.
Kajjo am 16. Februar 2008 22:51 Es geht auch nicht darum, Personen gleichzustellen, die gar nicht gleich sind. Welche Förderung jeweils angemessen ist, hat doch nichts mit GG 3 zu tun, sondern eher mit ganz allgemeinen Einschätzungen zu Förderung.
Rentnern werden ganz offensichtlich elementare Grundrechte verwehrt. Beispiel: Bei der Altersversicherung wird eindeutig mit zweierlei Maß gemessen. Für die gesetzliche Rentenversicherung haben lt. Bundesverfassungsgericht die Sicherung der Finanzen und die Entlastung der öffentlichen Haushalte Vorrang, d.h. diesem Personenkreis wird bereits jahrelang eine Rentenanpassung - sei es auch nur ein Kaufkraftausgleich - verwehrt. Bei Beamten und Richtern ist das jedoch kein Grund für eine Kürzung der Altersversorgung (BVerfG am 27.9.2005 - 2BvR 1387/02).Ist diese Ungleichbehandlung mit dem Grundgesetz vereinbar?
DH !
Den goldenen DH...
Papier ist geduldig bzw. Anspruch und Wirklichkeit. DH