gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

gildet ein Vertrag wenn man ihn nicht unterschrieben hat ???

gefragt von davedavedavedave am 07.04.2009 um 17:46 Uhr
26 Stimmen : Ja (9) ; Nein (17)
Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Arbeit x 14.507 Gesetze x 567 Verträge x 214 kündigungen x 23

Sarah28
beantwortet von Sarah28 am 7. April 2009 17:47
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es gibt ja auch den mündlichen Vertrag

abgestimmt für: Ja

bibi8888
beantwortet von bibi8888 am 7. April 2009 17:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hängt von der Vertragsart ab

abgestimmt für: Ja

soedergren
beantwortet von soedergren am 7. April 2009 17:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

DENN: es gibt ja nicht nur schriftliche Verträge. Auch ein mündlicher oder fernmündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Und auch ein Online-Vertrag ist ein Vertrag. Allerdings "gilt" der und "gildet" nicht ;)

abgestimmt für: Ja

anonym
beantwortet von caveona am 7. April 2009 17:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Handdruck, mündlicher Vertrag, etc. Ist dann natürlich so ne Sache mit dem Beweisen..

abgestimmt für: Ja

WebZecke
beantwortet von WebZecke am 7. April 2009 17:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Nein

20DaSa03
beantwortet von 20DaSa03 am 7. April 2009 17:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Beim Viehhandel z.b. gilt auch der Handschlag.

abgestimmt für: Nein

Harkan
beantwortet von Harkan am 8. April 2009 16:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Ja

anonym
beantwortet von Dummerchen am 8. April 2009 12:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

... vielleicht, es kommt drauf an. Ohne nähere Angaben kann diese Frage nicht abschließend beantwortet werden. Wenn z.B. ein typisches schriftliches Vertragsmuster vorgelegt und nicht unterschrieben wird, dürfte kein Vertrag zustande gekommen sein. Wenn es nichts schriftliches gibt, kann auch ein mündlicher Vertrag wirksam geschlossen sein. Das gilt z.B. für eine telefonische Bestellung. Wenn das Gesetz "Schriftform" vorschreibt, ist zur Wirksamkeit immer auch die Unterschrift erforderlich. Ein beschriebenes Blatt Papier allein reicht dann nicht aus.

abgestimmt für: Ja

Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 7. April 2009 20:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Nein

anonym
beantwortet von Rolfe am 7. April 2009 19:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn die Schriftform vorgeschrieben ist, muß der Vertrag auch unterschrieben werden, wenn er denn gelten soll.

abgestimmt für: Nein

anonym
beantwortet von Victoria09 am 7. April 2009 18:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es kommt auf den Vertragsgegenstand an. Oftmals genügt bereits eine Willenserklärung z.B. bei einer Bestellung im Restaurant.
Ein Hauskauf bedarf aber z.B. der notariellen Beurkundung und der Unterschrift.

abgestimmt für: Ja

Kessko
beantwortet von Kessko am 7. April 2009 17:54
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Ja

Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 7. April 2009 17:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das kommt auf den Vertag an, es gibt mündliche und schriftliche...


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 7. April 2009 17:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nicht, wenn er ausschließlich in schriftlicher Form vorliegt.

Gibt es jedoch eine mündliche Abrede, gilt diese als Vertrag.

Ganz egal, ob bei einem späteren schriftlichen Vertrag gleichen Inhalts die Unterschrift verweigert wurde oder nicht.

Und im Internet ist es noch ein bissel anders.

abgestimmt für: Nein

Ulibaerchen
beantwortet von Ulibaerchen am 7. April 2009 17:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Nein

FrikadellenFan
beantwortet von FrikadellenFan am 7. April 2009 17:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

aber mündlich und unter Zeugen denke ich schon (Handschlaggeschäft).

abgestimmt für: Nein

Tasty
beantwortet von Tasty am 7. April 2009 17:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Nein

anonym
beantwortet von swen8805 am 7. April 2009 17:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Nein

Marelin
beantwortet von Marelin am 7. April 2009 17:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt drauf an, es gibt immer Sonderregelungen, aber wenn ein schriftlicher Vertrag vorliegt und dieser nicht unterzeichnet ist, gilt er nicht.

abgestimmt für: Nein

Jerba
beantwortet von Jerba am 7. April 2009 17:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Nein

heialex
beantwortet von heialex am 7. April 2009 17:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Nein

anonym
beantwortet von babsy23 am 7. April 2009 17:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

klaro wenn mann in anderer form seine zustimmung gegeben hat!

abgestimmt für: Ja

Praline
beantwortet von Praline am 7. April 2009 17:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Nein

Pinje
beantwortet von Pinje am 7. April 2009 17:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Nein

anonym
beantwortet von kampione91 am 7. April 2009 17:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Nein

GrueneFee
beantwortet von GrueneFee am 7. April 2009 17:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
abgestimmt für: Nein

anonym
beantwortet von Bubblegun am 7. April 2009 17:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

natürlich nicht!

abgestimmt für: Nein

Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.