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Gibts im Verkehrsrecht den Unterschied zwischen einer "Kurve", einer "Krümme" u. einer "Biegung" ?

gefragt von schuwald45 am 28.10.2009 um 19:11 Uhr

Mir will jemand erzählen, dass er in einer " Krümme " parken darf, weil das ja keine "Kurve" ist und somit unter den Begriff einer "Biegung" fällt. `Mal abgesehen davon, dass man an und in unübersichtlichen Stellen oder Strassenabschnitten ja ohnehin nicht parken darf, finde ich diese Argumentation ziemlich "tülititi"???. Obwohl ich denke, dass die Sache ziemlich klar ist, wär´ ich schon etwas "zufriedener", wenn mich hier jemand "unterstützen" würde - oder bin nun doch ich "etwas tülititi" ? Nööö, gel (?)!

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Verkehrsrecht x 336

anonym
beantwortet von pdeleuw am 29. Oktober 2009 06:57
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Im Verkehrsrecht gibt es nur den Begriff "Kurve", wobei der Begriff nicht definiert ist. "Biegung" und "Krümme" kommen meines Wissens nicht vor. Was ist überhaupt eine "Krümme"? Laut § 12 der StVO ist das Halten - und damit auch das Parken - "im Bereich von scharfen Kurven" sowie "an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen" verboten. Ob eine Kurve scharf ist und ob eine Stelle unübersichtlich und/oder eng ist, muss man halt spontan beurteilen. Das hängt sicherlich von mehreren Faktoren ab, z.B. auch von der maximal erlaubten Geschwindigkeit. Ich vermute mal, dass die konkrete Stelle, um die es bei Euch geht eher nicht als "scharfe Kurve" zu beurteilen ist.

Kommentar von schuwald45 am 30. Oktober 2009 11:41

Ich danke für die Antwort;um so mehr, da Sie meine Einstellung bestätigt. Aber wie es eben manchmal im leben so ist: Mancher läßt sich erst dann "überzeugen", wenn er es schwarz auf weiss und von relativ "unbeteiligten" vermittelt bekommt (ich meine hier nicht mich). Nochmals also: Vielen Dank


anonym
beantwortet von Botlike1337 am 28. Oktober 2009 19:18
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Das ist immer situationsbedingt, allerdings gibt es meines Wissens nach keine klare Definition, ab wann eine Kurve eine Kurve ist. Generell muss aber jeder mit gesundem Menschenverstand einschätzen können, ob es sich um eine Gefahrenstelle handelt und sobald das kleinste Anzeichen für eine solche gegeben ist, dort eben nicht parken.

Kommentar von schuwald45 am 28. Oktober 2009 20:12

... wenn´s so einfach compliziert wäre, stünde die Frage nicht. Ich beglückwünsche Dich auf alle Fälle erst einmal dazu, dass Du offensichtlich noch nie mit der "Deutschen Rechtssprechung" in Kontakt gekommen bist. Möge es Dir erhalten bleiben.


turalo
beantwortet von turalo am 28. Oktober 2009 19:13
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Sind das nicht drei Bezeichnungen für ein und dasselbe? Mir ist da noch niemals eine Unterscheidung untergekommen, egal, wie das "Ding" heißt, ich darf nicht in unübersichtlichen Straßenkrümmungen, -biegungen oder Kurven parken.


anonym
beantwortet von romar1581 am 28. Oktober 2009 19:13
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Meiner Meinung nach hast du recht! Wohlgemerkt meinung

Kommentar von Simple_avatar2smallturalo am 28. Oktober 2009 19:13

hihihi, so sichere ich mich auch gerne ab, weil ich das "Anstänkern" wegen einer evtl. unrichtigen Antwort leid bin. ;-)

Kommentar von schuwald45 am 28. Oktober 2009 20:06

... willkommen im Club


anonym
beantwortet von mike3811 am 28. Oktober 2009 19:12
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natürlich..................der name


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