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es gelten die Regeln über das Haustürgeschäft und Du hast ein befristetes Widerrufsrecht; im übrigen immer Augen offen halten
Welche Art von Schutzgesetz sollte es da geben?!
Die wirklichen "Abzocker" verstoßen ja oft genug gegen geltendes Recht bzw. bewegen sich in rechtlichen Grauzonen.
Normalerweise fährt man am besten, wenn man ungerechtfertigten Rechnungen einmal widerspricht, das Zustande kommen eines Vertrages in Frage stellt und einem eventuell doch Zustande gekommenen Vertrag widerspricht. Auf weitere Schreiben von Inkassofirmen oder Anwälten gar nicht reagieren.
Gegen viele "Abzock-Firmen" laufen auch schon Ermittlungsverfahren bei versch. Staatsanwaltschaften.
Ergänzung:
Grundsätzlich gilt: immer vorsichtig sein, ein bisschen misstrauisch und sich genau ansehen und überlegen was man macht. Mit persönlichen Daten sollte man sowieso sehr "geizig" umgehen.
guten abend
es gibt für jeden kram gesetze (wie gross eine gurke sein darf, wie lang eine banane u.s.w) aber abzocke ist nicht so richtig strafbar. nicht, weil es kein gesetz gibt z.b gegen betrug u.s.w sondern weil es da laufend neue tricks gibt. da hinkt dann der gesetzgeber und auch die behörden die sowas untersuchen b.z.w verhindern sollen immer hinterher.
hast du probleme mit solcher art von abzocke, suche dir hilfe im internet. es gibt tausende betroffene, gehe zum verbaucherschutz u.s.w.
gesetze alleine helfen dir gegen solche abzocker wenig, da du sie kaum durchsetzen kannst oder überhaupt kennst. in solchen fällen benötigt man geschulte hilfe z.b beim verbaucherschutz, bei anwälten u.s.w.
abzocker tun ja oftmal sogar dinge, die eigentlich garnicht so wirklich verboten sind. sie bewegen sich in einer gesetzlichen grauzone. was z.b durch ständige technische weiter entwicklung so ist. es gibt immer neue ideen, immer neue technische möglichkeiten. obwohl natürlich z.b betrug betrug ist, egal wie oder womit er ausgeführt wird.
tschüss burki

Du könntest mal die AGB lesen, und wenn du sie nicht verstehst, dann einfach nicht anmelden.

Ja es gibt gesetzliche Regelungen. Hier kannst Du alles nachlesen. Oder Du schilderst Dein Problem hier genau, wenn Du gezielten Rat möchtest.
http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/47602-mega-downloads-net-probleme-rec...
Das ist Fernabsatz § 312b BGB, nicht § 312 (= Haustürgeschäfte) i.V.m. § 355.
Aber reinfallen auf die Internetabzocker tun trotzdem noch genug Leute.
richtig