oder kann man auch z.B. mit 35 noch verbeamtet werden?
Ich glaube nicht, dass es ein "Landespersonalamt" gibt!! Was es gibt, ist den Landespersonalauschuss! Der kann Ausnahmen zulassen....tut er aber nur bei vernünftiger Begründung!

Beispiel Hessen (Hess.Laufbahnverordnung):
einfacher Dienst: Höchstaltersgrenze 40 Jahre,
mittlerer, gehobener, höherer Dienst: Höchstaltersgrenze 35
Die Altersgrenzen unterscheiden sich z.T. in den Bundesländern und beim Bund. Die Bundeslaufbahnverordnung sieht eine Höchstaltersgrenze von 32 Jahren vor.
Unter bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung vom jeweiligen Landespersonalamt kann es Ausnahmen geben.

von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich; bei manchen Ländern geht es bis 45; unter 35 ist mir keine Grenze bekannt;
Manche Angestellte werden auch erst später beamtet. Das liegt immer am Arbeitgeber. Derzeit gibt es aber immer weniger Beamte, eher mehr Angestellte im Öffentlichen Dienst.
PepsiMaster am 6. November 2008 10:44 Der direkte Dienstherr kann bei der Verbeamtung nur den Antrag stellen, die Entscheidung trifft das jeweils zuständige Landespersonalamt (bei Bundesbehörden das Bundespersonalamt).
Es gibt immer weniger Beamte als Angestellte, weil Beamte zwar während der aktiven Dienstzeit günstiger sind, während der Pensionszeit aber teurer sind als Angestellte. Daher lohnen sich Beamte nur bei einer möglichst langen Dienstzeit. Aus diesem Grund gibt es auch diese Höchstaltersgrenzen.