KleineFrage am 25.06.2008 um 7:41 Uhr
Guten Morgen...
Mich würde mal folgendes interessieren:
Wenn ich mir einen Gebrauchtwagen (KfZ wurde als Bastlerfahrzeug ausgeschrieben und Verkauft) von einer Privatperson kaufe, habe ich dann ein 14-tägiges Rücktrittsrecht?
Viele Grüße

Nein - privat Verkäufer unterliegen nicht dem Gewährleitungsrecht - also keine Garantie - keine Rücknahme - kein Umtausch - keine Gewährleistung!

soweit ich weis kann man im privaten bereich nur vom kauf zurücktreten, wenn man dem verkäufer arglistige täuschung nachweisen kann, also wenn er bewußt irgendwelche schwerwiegenden mängel verschwiegen hat. da das fahrzeug aber schon als "bastlerfahrzeug" angeboten wurde konnte man ja nicht viel erwarten...
Nur wenn Du es schriftlich mit Deinem Vertragspartner vereinbarst. Ansonsten ist alles, was nach Geld- und Fahrzeugscheinübergabe passiert, Dein Bier.
Grundsätzlich
Es gibt kein generelles 14tägiges Rücktrittsrecht bei Kaufverträgen. Ausnahme sind einzig und allein Käufe per Internet, Telefon, etc., weil du die Ware ja noch nicht gesehen hast. Und sogenannte Haustürgeschäfte, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass du überrumpelt wurdest.
Und bei einem Bastlerfahrzeug hast du überhaupt keine Rechte, weil es genau genommen nur Schrott auf 4 Rädern ist.