Meine Tochter wird dieses Jahr eingeschult. Gibt es da von der Hartz 4 Stelle einen Zuschuss für die Sachen die sie für den anfang braucht? Ist ja doch schon ganz schön viel was so gekauft werden muß. Gehe nebenbei noch arbeiten aber das reicht alles nicht wirklich.

Da gibt es seit diesem Jahr tatsächlich einen Zuschuss. Ich glaube um die 100 Euro, als einmalige Beihilfe. Beantrage das einfach schriftlich, damit Du es auch wirklich bekommst.
Es gibt doch seit diesem Jahr das Schulbedarfpaket. Ich kann Dir allerdings nicht sagen ob Du es beantragen mußt oder nicht. Das sind dann immerhin 100 euro. Frag mal beim Amt nach. Das gibt es wohl seit diesem Jahr jedes Jahr während der Sommerferien

was solln wir steuerzahler noch alles finanzieren???
Diana77 am 6. Juli 2009 17:32 Hallo?! Sie geht auch arbeiten, nur das Geld reicht nicht! So wie bei mir! Ich steh mir 6 Stunden jeden Tag die Füsse in den Bauch und brauche zusätzlich noch Hartz4 um Leben zu können! - That's Germany, sag ich nur!!!
mineiro am 6. Juli 2009 17:34 Geh mal in ein anderes Land, dann würdest du dich nach Deutschland zurücksehnen! Dort gibt es nämlich gar nichts!
Hast du mal in einem anderen Land gelebt ? Wenn ja, dann wüsstest du,daß es dort eben keine "Warum soll ich mehr Lohn zahlen,wenn der Staat hilft?"-Menthaliät bei den Chefs gibt. Die Arbeitgeber haben in den meisten Ländern eingesehen,daß sie selbst nur gut verdienen können,wenn die Löhne stimmen.
Der Skandal ist, dass man trotz Arbeit noch zusätzliche Hilfe braucht um zu leben. Demnächst muss man dann bei jedem Job noch zusätzlich zum Amt betteln gehen

such dir doch einfach einen vollzeitjob ,dann erledigt sich das problem von selbst
Sehr hilfreiche Antwort

Es gibt pro Jahr 100 Euro Schulgeld für HartzIV Kinder.
ab dem 01.08.2009 gibt es für jedes schulpflichtige kind einen zuschuß von 100 €
quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/schulgeld67301.php
Musst du beantragen, aber rechtzeitig denn DL Mühlen mahlen langsam
Die 100 € gelten für alle schulpflichten Kindern der SGB 2 Empfänger