Gibt es zulassungsfreie Anhänger für ein Quad?

1 Antwort

Die Antwort findest du in § 3 Abs. 2  Nr. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV):

"(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

  2. folgende Arten von Anhängern: a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden, b) Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden, c) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden, d) Arbeitsmaschinen, e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden, f) einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen, g) Anhänger für Feuerlöschzwecke, h) land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte, i) hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren."

  Passt wohl nichts zu deinem Quad !