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Gibt es wirkliche eine Strafe für unsinniges Herumfahren im Straßenverkehr?

gefragt von ducati9999 am 28.03.2007 um 23:22 Uhr

Ich bin heute wie des öfteren meine "Heimstrecke" hoch und runtergefahren, schön kurvig, sonnig und wenig Straßenverkehr. Dann wurde ich von einem Polizisten angehalten, der mir ein Ticket verpasste mit der Begründung, dass ich unsinnig Herumgefahren sei. GIbt es sowas?? Das soll mich 25€ kosten. Ich zahle Steuern für die Benutzung der Straßen und darf diese nicht so oft benutzen wie ich es möchte? Ich habe keine unrechtmäßigen Sachen getan. Das Ticket habe ich mich geweigert zu bezahlen, es soll mir nun aber zugeschickt werden. Habt ihr von sowas schonmal gehört?


Reply


bommel65
beantwortet von bommel65 am 29. März 2007 00:47
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Ich verstehe nicht ganz, du fährst mit deinem Motorrad (nicht Auto, wie "Kai AUS Berlin" dachte) eine Strecke mehrmals hin und zurück und ein Polizist steht an der Ecke und zählt mit? Das kann so nicht gewesen sein. Bist du vielleicht Schlangenlinien gefahren, wie es viele Motorradfahrer gerne machen, wenn die Straße frei ist? Dann könnte §30 StVO eventuell doch zutreffen, vielleicht eine Auslegungssache? Jetzt kommt der Strafzettel ja nach Hause, da steht der Paragraph auch drauf und dann kannst du immer noch Einspruch einlegen. Ein Versuch wäre es wert...


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 1. April 2007 13:34
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In Hamburg gab es mal einen Prozess zu diesem Thema, weil ein mit "Reklame" gepflasterter Wagen ständig in derselben Gegend gekurvt war - und der Fahrer wurde verurteilt, weil das tatsächlich verboten ist.

Auch auf dem "Autostrich" hat es in Hamburg mal Verfahren dieser Art gegeben, deren Ausgang mir aber unbekannt ist.


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 29. März 2007 09:37
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Krass - da würde mancher Mensch vielleicht mal sein Auto stehen lassen und die Brötchen mit dem Fahrrad holen.

PS: Ich muss gestehen, dass mir dieser Paragraph bisher auch nicht so deutlich klar war. So lerne ich bei GF täglich dazu. Danke für die Frage.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 29. März 2007 10:59

es ist nicht verboten seine Brötchen mit dem Auto zu holen, zum Baggersee zu fahren, zum Spaß in der Gegend zu fahren. Nur eben das widerholte (also wenn jemand innerhalb von 5 Minuten 20 mal eine Strasse hoch und runterfährt und dabei womöglich noch im 1. Gang 50 km/h fährt, immer wieder Vollbremsung, Kavaliersstart, Motor im Stand aufheulen läßt). So was kann ziemlich nervig sein - gibts aber

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 29. März 2007 11:19

Schade.

PS: ;-)


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 28. März 2007 23:28
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das strafbar ist, könnte mir aber vorstellen, dass die Anwohner von dem sanften Brummen deiner Maschine abgenervt sind.

Kommentar von ducati9999 am 28. März 2007 23:30

sanftes Brummen? Noch nie ne Ducati gehört? hihi Es war eine 12km lange Landstraße, wo kein Dorf weit und Breit ist.

Kommentar von Simple_avatar4small nicht die schon wieder ;-) am 28. März 2007 23:39

genau das Geräusch meinte ich...war ironisch gemeint. Ich weiß, wie eine Ducati klingt.


Mismid
beantwortet von Mismid am 28. März 2007 23:40
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§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

Das bedeutet du darfst in geschlossenen Ortschaften nicht ständige die Strasse hin und her fahren. In deinem Fall war es ausserhalb. Aber auch hier gilt: Unötiger Lärm und Abgasbelästigungen sind zu vermeiden. Niemand hat etwas gegen eine Rundfahrt, Probefahrt oder ähnliches, aber sinnloses wiederholtes Hin- und Herfahren nur zum Spaß ist nicht erlaubt. Mit der Steuer sind Umweltverschmutzungen nicht abgegolten





░critter░­
beantwortet von ░critter░­ am 29. März 2007 09:33
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Solch ein Knöllchen kenn ich. Da hat ein mir bekannter Mann wegen unnötigen Umherfahrens in der Stadt (man beachte: Bahnhofsviertel) Post von der Polizei bekommen. Das ist schon sehr lange her, aber vergessen kann ich es nie, weil ich so etwas zum ersten Mal gehört hatte.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 28. März 2007 23:32
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Nein, hab ich auch noch nicht gehört. Ich weiß auch nicht, wie ein kleines, grünes Männchen den Sinn einer Autofahrt bewerten will. Es könnte den Sinn haben, dass ich eine Testfahrt mit dem Wagen mache, wegen eines verdächtigen Geräusches am Motor. Oder ich transportiere irgendwelche Sachen für einen Umzug und es passt nicht alles ins Auto. Dann muss ich halt mehrmals fahren.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 29. März 2007 00:07

bei der WM gabs einen Beitrag:

http://www.n-tv.de/679015.htmlhtm

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 29. März 2007 01:26

Ist natürlich interessant ... wäre nur zu klären, was unnötig ist und wer das jeweils einschätzt ... eine "Notwendigkeit" ist relativ ... Ist es bei schönem Wetter notwendig an den Baggersee zu fahren und ind er Sonne rumzuliegen?


anonym
beantwortet von Bruno am 29. März 2007 02:19
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Bescheuert ! Dann waeren bei mir auf der Insel die Strassen fast leer. Glaube, vorher bekaeme hier die Polizei Probleme. Na gut, andere Laender, andere Sitten. Ich wuerde mich auch in Deutschland wehren .


marina09
beantwortet von marina09 am 28. März 2007 23:34
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Also ich höre sowas das 1. Mal , ich musste alles zweimal lesen...dachte ich hätte was übersehen. Da bin ich mal gespannt auf die anderen Antworten...kann mir nicht vorstellen, das man dafür eine Strafe bekommen "darf".Wo sollte das geschrieben sein...in welcher Verkehrsordnung.


anonym
beantwortet von Pepsi1 am 25. Februar 2008 22:37
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ich saß bis vor 15 min im Büro und durfte mir mind. 2 Std anhören, wie jemand mit einem Porsche nebst Sportauspuff alle 10 min die Straße rauf und runter fuhr. Da habe ich bei der Polizei angerufen und den netten Menschen gefragt, ob das eigentlich erlaubt ist (natürlich wusste ich die Antwort bereits: nein, nämlich aus genau dem hier zitierten §) Das nervte ziemlich und war ziemlich laut zu hören, obwohl die Fenster zu waren. OK ich gebe zu es war leise im Raum, weil ich eben gearbeitet habe..

Naja das zum Thema "unnütz". Irgendwas transportiert oder gesucht hat der bestimmt nicht, zumal er (zumindest dem Kennzeichen her) nicht von hier ist (ca. 200 km) und natürlich auch die PS beweisen musste. Ich will hoffen das der mal n Denkzettel bekommt.. soll er sich doch seine langeweile woanders vertreiben. Jedenfalls wars nicht das erste mal, das habe ich an anderen Tagen auch schon "gehört", jedoch war ich da nicht solange im Büro. Anscheinend fängt er erst so um 20 Uhr damit an.


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