Ich bin heute wie des öfteren meine "Heimstrecke" hoch und runtergefahren, schön kurvig, sonnig und wenig Straßenverkehr. Dann wurde ich von einem Polizisten angehalten, der mir ein Ticket verpasste mit der Begründung, dass ich unsinnig Herumgefahren sei. GIbt es sowas?? Das soll mich 25€ kosten. Ich zahle Steuern für die Benutzung der Straßen und darf diese nicht so oft benutzen wie ich es möchte? Ich habe keine unrechtmäßigen Sachen getan. Das Ticket habe ich mich geweigert zu bezahlen, es soll mir nun aber zugeschickt werden. Habt ihr von sowas schonmal gehört?

Ich verstehe nicht ganz, du fährst mit deinem Motorrad (nicht Auto, wie "Kai AUS Berlin" dachte) eine Strecke mehrmals hin und zurück und ein Polizist steht an der Ecke und zählt mit? Das kann so nicht gewesen sein. Bist du vielleicht Schlangenlinien gefahren, wie es viele Motorradfahrer gerne machen, wenn die Straße frei ist? Dann könnte §30 StVO eventuell doch zutreffen, vielleicht eine Auslegungssache? Jetzt kommt der Strafzettel ja nach Hause, da steht der Paragraph auch drauf und dann kannst du immer noch Einspruch einlegen. Ein Versuch wäre es wert...

In Hamburg gab es mal einen Prozess zu diesem Thema, weil ein mit "Reklame" gepflasterter Wagen ständig in derselben Gegend gekurvt war - und der Fahrer wurde verurteilt, weil das tatsächlich verboten ist.
Auch auf dem "Autostrich" hat es in Hamburg mal Verfahren dieser Art gegeben, deren Ausgang mir aber unbekannt ist.

Krass - da würde mancher Mensch vielleicht mal sein Auto stehen lassen und die Brötchen mit dem Fahrrad holen.
PS: Ich muss gestehen, dass mir dieser Paragraph bisher auch nicht so deutlich klar war. So lerne ich bei GF täglich dazu. Danke für die Frage.
es ist nicht verboten seine Brötchen mit dem Auto zu holen, zum Baggersee zu fahren, zum Spaß in der Gegend zu fahren. Nur eben das widerholte (also wenn jemand innerhalb von 5 Minuten 20 mal eine Strasse hoch und runterfährt und dabei womöglich noch im 1. Gang 50 km/h fährt, immer wieder Vollbremsung, Kavaliersstart, Motor im Stand aufheulen läßt). So was kann ziemlich nervig sein - gibts aber
UlfDunkel am 29. März 2007 11:19 Schade.
PS: ;-)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das strafbar ist, könnte mir aber vorstellen, dass die Anwohner von dem sanften Brummen deiner Maschine abgenervt sind.
sanftes Brummen? Noch nie ne Ducati gehört? hihi Es war eine 12km lange Landstraße, wo kein Dorf weit und Breit ist.
genau das Geräusch meinte ich...war ironisch gemeint. Ich weiß, wie eine Ducati klingt.
§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
Das bedeutet du darfst in geschlossenen Ortschaften nicht ständige die Strasse hin und her fahren. In deinem Fall war es ausserhalb. Aber auch hier gilt: Unötiger Lärm und Abgasbelästigungen sind zu vermeiden. Niemand hat etwas gegen eine Rundfahrt, Probefahrt oder ähnliches, aber sinnloses wiederholtes Hin- und Herfahren nur zum Spaß ist nicht erlaubt. Mit der Steuer sind Umweltverschmutzungen nicht abgegolten

Solch ein Knöllchen kenn ich. Da hat ein mir bekannter Mann wegen unnötigen Umherfahrens in der Stadt (man beachte: Bahnhofsviertel) Post von der Polizei bekommen. Das ist schon sehr lange her, aber vergessen kann ich es nie, weil ich so etwas zum ersten Mal gehört hatte.

Nein, hab ich auch noch nicht gehört. Ich weiß auch nicht, wie ein kleines, grünes Männchen den Sinn einer Autofahrt bewerten will. Es könnte den Sinn haben, dass ich eine Testfahrt mit dem Wagen mache, wegen eines verdächtigen Geräusches am Motor. Oder ich transportiere irgendwelche Sachen für einen Umzug und es passt nicht alles ins Auto. Dann muss ich halt mehrmals fahren.
bei der WM gabs einen Beitrag:
Kai aus Berlin am 29. März 2007 01:26 Ist natürlich interessant ... wäre nur zu klären, was unnötig ist und wer das jeweils einschätzt ... eine "Notwendigkeit" ist relativ ... Ist es bei schönem Wetter notwendig an den Baggersee zu fahren und ind er Sonne rumzuliegen?
Bescheuert ! Dann waeren bei mir auf der Insel die Strassen fast leer. Glaube, vorher bekaeme hier die Polizei Probleme. Na gut, andere Laender, andere Sitten. Ich wuerde mich auch in Deutschland wehren .

Also ich höre sowas das 1. Mal , ich musste alles zweimal lesen...dachte ich hätte was übersehen. Da bin ich mal gespannt auf die anderen Antworten...kann mir nicht vorstellen, das man dafür eine Strafe bekommen "darf".Wo sollte das geschrieben sein...in welcher Verkehrsordnung.
ich saß bis vor 15 min im Büro und durfte mir mind. 2 Std anhören, wie jemand mit einem Porsche nebst Sportauspuff alle 10 min die Straße rauf und runter fuhr. Da habe ich bei der Polizei angerufen und den netten Menschen gefragt, ob das eigentlich erlaubt ist (natürlich wusste ich die Antwort bereits: nein, nämlich aus genau dem hier zitierten §) Das nervte ziemlich und war ziemlich laut zu hören, obwohl die Fenster zu waren. OK ich gebe zu es war leise im Raum, weil ich eben gearbeitet habe..
Naja das zum Thema "unnütz". Irgendwas transportiert oder gesucht hat der bestimmt nicht, zumal er (zumindest dem Kennzeichen her) nicht von hier ist (ca. 200 km) und natürlich auch die PS beweisen musste. Ich will hoffen das der mal n Denkzettel bekommt.. soll er sich doch seine langeweile woanders vertreiben. Jedenfalls wars nicht das erste mal, das habe ich an anderen Tagen auch schon "gehört", jedoch war ich da nicht solange im Büro. Anscheinend fängt er erst so um 20 Uhr damit an.