Joshua492 am 01.08.2008 um 3:08 Uhr
Also quasi ein Dezibel-Wert...der messbar ist.
Sowas war mal kürzlich bei uns im Gespräch...! Ich kann das nicht glauben...?! Wer will das messen - und wann - und wo?
Phantasie-Geschwafel....oder?
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Ich zitiere eine Antwort, die "Geige" am 20.4.08 gegeben hat:
"Richter urteilen sehr sensibel, wenn es nebenan hörbar zum Höhepunkt kommt: Schreie, Gestöhne und Jippie-Rufe muss kein Nachbar dulden.
Lautes Streiten, dröhnende Musik und heftiges Stöhnen beim Sexualverkehr muss kein Nachbar dulden. Darauf weist der Deutsche Mieterbund hin. Der Geschlechtsverkehr könne nicht mehr zum „normalen Mietgebrauch“ gerechnet werden, wenn das Paar dabei so laut ist, dass die Mitbewohner des Hauses nachts aufwachen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rendsburg (Az.: 18(11) C 766/94) hervor.
Einem jungen Mieterpaar wurde gegen Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 255.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten verboten, nach 22.00 und vor 6.00 Uhr die Nachtruhe im Mietshaus zu stören, „insbesondere durch lautes Gestöhne, Geschreie und Gerede“, zitiert der Mieterbund das Urteil. "
http://www.gutefrage.net/frage/mein-sex-ab-24-uhr-ist-fuer-manche-zu-laut-gilt-e...

Vielleicht ist folgendes gemeint, nach 22 Uhr darf man in Wohnungen ja auch keine laute Musik über Zimmerlautstärke mehr hören (weiss nicht genau, wieviel dB Zimmerlautstärke sind, aber ich glaube das ist ein fixer Richtwert), und dieser Zimmerlautstärke-Wert sollte vielleicht auch beim Sex nicht überschritten werden, weil dies gegen evtl. Hausordnungen (keine Lärmbelästigung nach 22 Uhr) verstoßen würde?
schneeblume am 1. August 2008 03:46 Zimmerlautstärke beträgt ungefähr zwischen zwischen 60 dB(A) und 75 dB(A) laut wikipedia.