habe mal gehört, dass wenn man den führerschein mit 17 hat bestimmte strecken ohne begleitung fahren darf, wenn es genehmigt wurde. z.b. den weg von zuhause zum ausbildungsplatz. geht das wirklich?

Es gibt solche Ausnahmegenehmigungen. Aber die Anforderungen sind sehr hoch. Solange es andere Moeglichkeiten gibt, wird das stets abgelehnt. Das wird sehr restriktiv gehandhabt. Um von Erding nach Muenchen zu kommen, - da wird der zustaendige Sachbearbeiter erst mal einen Lachanfall bekommen.

Nein, ohne Aufsichtsperson darfst du dein Auto nicht fahren.
falsch
EmilytheStrange am 3. Juli 2009 19:21 Sehr intelligenter Kommentar. Begründung?
Franticek am 3. Juli 2009 19:26 Es ist deswegen falsch, weil die FeV solche Ausnahmegenehmigungen vorsieht und erlaubt. Das hat nichts mit dem begleiteten Fahren ab 17 zu tun. Dass es diese Ausnahmegenehmigungen aber nur aeusserst selten gibt, steht auf einem anderen Blatt.
bitmap am 3. Juli 2009 19:22 Wieso falsch?
Bitte nicht solche Kommentare, wenn man nicht selber was brauchbares antwortet.
warum stimmt doch?
EmilytheStrange am 3. Juli 2009 19:29 Ich habe mir selbst die Mühe gemacht und diese Ausnahmeregelung eingelesen. Demnach stimmt es. Aber grade Kommentare sollten nicht so maulfaul gestaltet werden.
Besonders nicht von dir sleipa!
wir leben in einem freien land
EmilytheStrange am 3. Juli 2009 19:32 Ja, das ist dein Glück.
Franticek am 3. Juli 2009 19:52 Aber wenn Kommentare so kurz sind, dann sind sie zumindest manchmal nicht sehr hilfreich - und damit verzichtbar.
EmilytheStrange am 3. Juli 2009 20:10 Freundlich gemeint, auch wahr, aber hier nicht zutreffend.

ja aber nur wenn es eine bestimmte strecke hin ist zu deinem arbeitsplatz. Wenn es keine andere möglichkeit gibt das du zu deinem arbeitsplatz kommst.
EmilytheStrange am 3. Juli 2009 19:20 Durch die Innenstadt im Getümmel? Eher nicht.

Ja bei einem Bekannten fährt der Sohn täglich zu seinem Ausbildungsplatz, weil es keine Vernünftige Busverbindung gibt. Er darf aber nicht mal zum Tanken in eine andere Ortschaft fahren!

http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerscheinundFahrerlaubnis#F.C3.BChrerscheinmit17bzw..E2.80.9EbegleitetesFahren.E2.80.9C.28BF17.29
Ja, es gibt so eine Ausnahmegenehmigung, allerding ist die schwer zu bekommen.
"Fahrt zum Aubildungsplatz" reicht da als Begründung nicht.