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gibt es wirklich eine sondergenehmigung mit der ich mit 17 ALLEINE auto fahren darf?

gefragt von bastifcb am 03.07.2009 um 19:16 Uhr

habe mal gehört, dass wenn man den führerschein mit 17 hat bestimmte strecken ohne begleitung fahren darf, wenn es genehmigt wurde. z.b. den weg von zuhause zum ausbildungsplatz. geht das wirklich?


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IQDEPP
beantwortet von IQDEPP am 3. Juli 2009 19:17
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Bis du mit dem Papierkrig durch bist biste auch 18


Franticek
beantwortet von Franticek am 3. Juli 2009 19:22
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Es gibt solche Ausnahmegenehmigungen. Aber die Anforderungen sind sehr hoch. Solange es andere Moeglichkeiten gibt, wird das stets abgelehnt. Das wird sehr restriktiv gehandhabt. Um von Erding nach Muenchen zu kommen, - da wird der zustaendige Sachbearbeiter erst mal einen Lachanfall bekommen.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 3. Juli 2009 19:17
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glaube nicht


EmilytheStrange
beantwortet von EmilytheStrange am 3. Juli 2009 19:17
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Nein, ohne Aufsichtsperson darfst du dein Auto nicht fahren.

Kommentar von sleipa am 3. Juli 2009 19:19

falsch

Kommentar von C68b2eabcd2e5e35c243f0d9ff9c13ccsmallEmilytheStrange am 3. Juli 2009 19:21

Sehr intelligenter Kommentar. Begründung?

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 3. Juli 2009 19:26

Es ist deswegen falsch, weil die FeV solche Ausnahmegenehmigungen vorsieht und erlaubt. Das hat nichts mit dem begleiteten Fahren ab 17 zu tun. Dass es diese Ausnahmegenehmigungen aber nur aeusserst selten gibt, steht auf einem anderen Blatt.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. Juli 2009 19:22

Wieso falsch?

Bitte nicht solche Kommentare, wenn man nicht selber was brauchbares antwortet.

Kommentar von sleipa am 3. Juli 2009 19:24

warum stimmt doch?

Kommentar von C68b2eabcd2e5e35c243f0d9ff9c13ccsmallEmilytheStrange am 3. Juli 2009 19:29

Ich habe mir selbst die Mühe gemacht und diese Ausnahmeregelung eingelesen. Demnach stimmt es. Aber grade Kommentare sollten nicht so maulfaul gestaltet werden.

Besonders nicht von dir sleipa!

Kommentar von sleipa am 3. Juli 2009 19:30

wir leben in einem freien land

Kommentar von C68b2eabcd2e5e35c243f0d9ff9c13ccsmallEmilytheStrange am 3. Juli 2009 19:32

Ja, das ist dein Glück.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 3. Juli 2009 19:52

Aber wenn Kommentare so kurz sind, dann sind sie zumindest manchmal nicht sehr hilfreich - und damit verzichtbar.

Kommentar von C68b2eabcd2e5e35c243f0d9ff9c13ccsmallEmilytheStrange am 3. Juli 2009 20:10

Freundlich gemeint, auch wahr, aber hier nicht zutreffend.


Hergy
beantwortet von Hergy am 3. Juli 2009 19:18
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ja aber nur wenn es eine bestimmte strecke hin ist zu deinem arbeitsplatz. Wenn es keine andere möglichkeit gibt das du zu deinem arbeitsplatz kommst.


Kommentar von C68b2eabcd2e5e35c243f0d9ff9c13ccsmallEmilytheStrange am 3. Juli 2009 19:20

Durch die Innenstadt im Getümmel? Eher nicht.


StefanMadre
beantwortet von StefanMadre am 3. Juli 2009 19:20
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Ja bei einem Bekannten fährt der Sohn täglich zu seinem Ausbildungsplatz, weil es keine Vernünftige Busverbindung gibt. Er darf aber nicht mal zum Tanken in eine andere Ortschaft fahren!


liveDetihW
beantwortet von liveDetihW am 3. Juli 2009 19:26
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http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerscheinundFahrerlaubnis#F.C3.BChrerscheinmit17bzw..E2.80.9EbegleitetesFahren.E2.80.9C.28BF17.29


anonym
beantwortet von Benny27 am 4. Juli 2009 11:15
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Ja, es gibt so eine Ausnahmegenehmigung, allerding ist die schwer zu bekommen.

"Fahrt zum Aubildungsplatz" reicht da als Begründung nicht.


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