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Gibt es wegen Verjährungsfrist eine Pflicht, seine Kontoauszüge aufzubewahren?

gefragt von goodlook4 am 11.12.2008 um 9:43 Uhr

Ich bewahre ca. 6 Monate meine Kontoauszüge auf und schmeisse den Rest dann eigentlich weg. Gibt es eigentlich eine Verjährungsfrist oder eine Pficht meinerseits, Kontoauszüge aufzubewahren?

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monja1995
beantwortet von monja1995 am 11. Dezember 2008 09:46
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Du bist nicht verpflichtet, Deine Kontoauszüge aufzubewahren, nur hast Du ein Problem, wenn Du mal eine Zahlung nachweisen müßtest.
Es gibt unterschiedliche Verjährungsfristen, daher ist es sinnvoll, die Auszüge mindestens 3-5 Jahre aufzubewahren.
Bist Du selbständig, dann bist Du verpflichtet, die Auszüge und sonstigen Unterlagen 10 Jahre vorzuhalten. Im privaten Bereich gibt es dazu keine Vorschriften.


Sofaschalter
beantwortet von Sofaschalter am 11. Dezember 2008 09:51
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Ich bewahre sie in einem Schuhkarton im Keller auf - da stören sie 10 Jahre lang nicht


Mchoy
beantwortet von Mchoy am 11. Dezember 2008 09:49
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3 Jahre (bei Privatpersonen), da die Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften in der Regel drei Jahre beträgt. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist. Pflicht ist es wohl nicht, aber bei Problemen kann dies sehr hilfreich sein.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 11. Dezember 2008 09:45
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da Forderungen 3 Jahre einklagbar sind, solltest du als Privatperson diese Auszüge also mindest 3 Jahre aufbewahren..als Geschäftsmann 10 Jahre


Nellina
beantwortet von Nellina am 11. Dezember 2008 09:44
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ja, 7 Jahre.

Kommentar von Simple_avatar2smallpaule63 am 11. Dezember 2008 09:45

tatsächlich ? Für Privatpersonen ? Welchen gesetzlichen Hintergrund sollte das haben ?

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 11. Dezember 2008 09:45

Die Steuerabrechnung für jedes Jahr

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 11. Dezember 2008 09:47

Für Privatpersonen gibt es keine Verpflichtung, die Auszüge aufzubewahren, da dient es rein der eigenen Absicherung

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 11. Dezember 2008 09:46

Wir muessen in Italien alle Bankunterlagen (ob Privat oder nicht) fuer 7 Jahre aufbewahren.

Kommentar von TanteBertha am 11. Dezember 2008 09:48

Ja, man soll die Kontoauszüge aufbewahren. Ich bin mir nicht sicher, ob es 7 Jahre sind. Aber wer mit ec-Karte bezahlt benötigt den Kontoauszug möglicherweise mal als Zahlungsbeleg. Das gleiche gilt für Abbuchungen im Lastschriftverfahren. Der Auszug ist hier auch der Zahlungsbeleg.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 11. Dezember 2008 09:49

ich habe sie aufbewahrt für die letzten 10 jahre.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Dezember 2008 09:49

''ja, 7 Jahre.''

Aber nicht in Deutschland.

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 11. Dezember 2008 09:51

aber wenn Du mal eine Pruefung hast, dann kannst Du schoen in die Tasche greifen, um Dir die Kopien von der Bank anzufordern!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Dezember 2008 09:59

Es ging ja darum, ob man Kontoauszüge aufbewahren muss. Und das muss man - zumindest als Privatperson - hier in D eben nicht.

Dass die Kopien von der Bank ziemlich teuer sind, kann ich allerdings bestätigen.


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