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Gibt es Vorschriften wie lange Kunstoff-Öltanks betrieben werden dürfen

gefragt von Gassi1492 am 17.03.2009 um 11:11 Uhr

Unser Schornsteinfeger macht uns Druck, weil unsere Kunstoff-Öltanks schon 30 Jahre alt sind. Er behauptet, sollte Öl austreten würde keine Versicherung der Welt bezahlen, da sie schon zu alt sind. Sehen eigentlich noch gut aus (Raum immer abgedunkelt), kein Ölgeruch. Das mit der Versicherung kann ich klären, meine Frage zielt eher darauf: Gibt es überhaupt Vorschriften, hat der Schornsteinfeger oder eine sonstige Instanz das Recht mir in der Hinsicht Vorschriften zu machen? Zusatzfrage, gibt es so etwas wie ein Marktführer für neu Kunstofftanks oder eine Empfehlung?


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JoScho
beantwortet von JoScho am 17. März 2009 11:17
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Der Schornsteinfegen hat Recht, aber nur zum Teil. Frage den Hersteller oder Serviceleute. die Tanks reinigen, kontrollieren ect. Es gibt für ältere Tanks Kunsstoffeinlagen, Ählnlich Ballone), die innen hinein kommen. Ich vermute, Deine haben noch eine öldichte Außenhülle (Doppelwand).


auchmama
beantwortet von auchmama am 17. März 2009 11:15
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Der Schornsteinfeger hat Rechte und kann Euch Notfalls den Betrieb der Heizungsanlage untersagen. Informiere Dich lieber gründlich evtl. auch bei Heizungsfirmen....Vieleicht hilft das hier... http://www.hottenrott.de/heizoeltanks.htm


Drachenbaum
beantwortet von Drachenbaum am 17. März 2009 11:16
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Verlange von Deinem Schornsteinfeger, daß er dir das schriftlich mit Angabe der entsprechenden technischen Normen gibt. Weise Ihn darauf hin, daß er seine Angaben SCHRIFTLICH begründen MUSS! Willkür ist nicht erlaubt. Auch Deine Versicherung kann Dir die technischen Normen mitteilen, die einen Ersatz für die alten Öltanks zwingend erforderlich machen müßten.

Kommentar von Krabbenkutter am 17. März 2009 11:21

Vergiß aber nicht die Möglichkeit dass der Schornsteinfeger RECHT haben könnte. Und zwar nicht um des Rechthabens willen, sondern weil es um etliche 1000 Liter Öl geht die auslaufen könnten.
Darum geht es hier eigentlich, nicht um Paragraphen.
Alleine deshalb würde ich mich schon umfassend informieren wollen.

Kommentar von Drachentoeter am 17. März 2009 11:29

Sicher kann der Schornsteifeger recht haben, gerade deshalb würde ich auch auf eine Schriftliche Begründung bestehen. Ein Neuer Tank ist nicht gerade billig und da will man doch wohl schon sicher Wissen das der Schornsteinfeger recht hat.


Heiko22
beantwortet von Heiko22 am 18. März 2009 07:38
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Der Schornsteinfeger ist definitiv kein Fachmann für Tankanlagen. Er ist auch nicht weisungsberechtigt. Hat er Bedenken bezüglich der Sicherheit einer Feuerungsanlage, meldet er diese dem Bauamt und die werden dann tätig. Die sicherheitstechnische Beurteilung/Abnahme einer Tankanlage macht der TÜV. Zuständige Behörden sind das Bauaufsichtsamt und eventuell die Wasserbehörde (wenn dein Haus in einem Wasserschutzgebiet liegt). Das eine Versicherung aufgrund des Alters der Tanks erlischt kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Ich würde beim TÜV oder beim Bauamt nachfragen.


NachtwaechterinBretten
beantwortet von NachtwaechterinBretten am 17. März 2009 11:20
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Ich denke eins der großen Probleme kann werden, das dich ein Fachmann, sprich Schornsteinfeger, auf einen Möglichen Defekt hingewiesen hat. Da kann dir im Schadensfall auch ne Versicherung nen Strick draus drehen. Persönlich glaube ich das GFK-Tanks länger als 30 Jahre halten. Neue Tanks sind zwar nicht allzu teuer, aber du mußt ja auch noch die fachgerechte Entsorgung der alten Tanks dazurechnen.


Kommentar von Simple_avatar9smallHeiko22 am 18. März 2009 07:19

Der Schornsteinfeger ist definitiv kein Fachmann für die Öllagerung. Die sicherheitstechnische Beurteilung/Abnahme einer Tankanlage macht der TÜV. Ansprechpartner sind m.E. einerseits die Versicherung und die untere Baubehörde, die für das Genehmigungsverfahren von Tankanlagen zuständig sind.


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