So etwas habe ich mal in einer Autozeitschrift gelesen (normalerweise keine Lektüre für mich, aber wenn einem langweilig ist...). Wer kann mir dazu etwas sagen? Wie ist die Rechtslage?
In Bayern: 10% (nur in allgemein zugänglichen Großgaragen)
da gibt es gar keine vorschriften, das ist freiwilliges angebot der parkhausbetreiber.
bei behindertenparkplätzen ist die lage anders.