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Gibt es vorraussetzungen um einen Waffenschein machen zu dürfen ?

gefragt von Zandar am 04.02.2009 um 23:22 Uhr

Hi ich wollte mal fragen ob es Vorrausetzungen gibt um einen Waffenschein machen zu dürfen? Und darf man sich im laden mit diesem Schein dann eine waffe kaufen und wenn ja,welche sind gestattet ? Vielen dank schonmal für die antworten.

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Waffen x 428 Schein x 50

tommi36
beantwortet von tommi36 am 4. Februar 2009 23:24
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Vorraussetzung ist, daß Du Herr Deiner Sinne bist und einen guten Grund hast, wozu Du eine Waffe brauchst. Es scheint mir nicht so, daß das gegeben ist, von daher: Null chance auf einen Schein! Versuch Dich mal mit einer Flitsche

Kommentar von D91dc9eac4e7f40bf65e9dfa6878c2a5smallholzstapel am 4. Februar 2009 23:25

was ist denn eine flitsche?

Kommentar von 54a9f616b4fcf9efc12174b6ada1de3csmalltommi36 am 4. Februar 2009 23:28

Schleuder besser bekannt?

Kommentar von D91dc9eac4e7f40bf65e9dfa6878c2a5smallholzstapel am 4. Februar 2009 23:28

aaaahhhhh! vielen dank


anonym
beantwortet von cheye am 5. Februar 2009 10:53
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Ja einen Waffenschein kann jeder machen, der die Voraussetzungen dafür erfüllt, 1.er muss Volljährig sein, 2. er muss ein einwandfreies Polizeiliches Führungszeugniss aufweisen, 3. er muss Nachweisen wofür er den grossen Waffenschein braucht. Der kleine Waffenschein, ist für alle Sportwaffen. Hier muss derjenige 21 Jahre alt sein und ebenfalls den Nachweis erbringen, wofür er diesen braucht und wie zuvor dafür ebenfalls geeignet sein. Schaue einmal unter 34a-schein.com rein nicht unter 34a-schein.de, 3te Seite bei der bekanntesten Suchmaschine Hier ist über den Einsatz unter diesen 34a Schein alle Perspektiven aufgelistet, wo eventuell ein Waffenschein benötigt wird, mit Nachweis. Gruss und ich hoffe geholfen zu haben.

Kommentar von Max666 am 21. Februar 2009 15:50

Falsch. Der kleine Waffenschein ist nicht für alle Sportwaffen(worunter alle Waffengattungen fallen für die es eine Sportdisziplin gibt) sondern berechtigt nur zum Führen von zugelassenen Schreckschußwaffen.


Enigmasystem
beantwortet von Enigmasystem am 4. Februar 2009 23:25
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Die waffenrechtliche Erlaubnis wird für höchstens drei Jahre erteilt. Danach ist sie erneut zu beantragen. Zu den erlaubnispflichtigen Schusswaffen gehören insbesondere alle Handfeuerwaffen (Pistolen und Gewehre) für Patronenmunition, bei denen Geschosse durch Explosionsgase durch einen Lauf getrieben werden.

Der Waffenschein wird in Deutschland von der zuständigen Waffenbehörde (zum Beispiel der Kreisverwaltungsbehörde oder dem zuständigen Polizeipräsidium) oder vom Landratsamt oder im Rathaus einer kreisfreien Stadt ausgestellt (je nach Bundesland verschieden). Voraussetzung für die Erteilung sind

* Volljährigkeit,
* die persönliche Eignung,
* Zuverlässigkeit,
* der Nachweis einer entsprechenden Sachkunde

und eine entsprechende Versicherung.Die waffenrechtliche Erlaubnis wird für höchstens drei Jahre erteilt. Danach ist sie erneut zu beantragen. Zu den erlaubnispflichtigen Schusswaffen gehören insbesondere alle Handfeuerwaffen (Pistolen und Gewehre) für Patronenmunition, bei denen Geschosse durch Explosionsgase durch einen Lauf getrieben werden.


attaatta
beantwortet von attaatta am 4. Februar 2009 23:24
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du könntest einen Jagdschein machen ,dann bekommst du eine Waffenberechtigungskarte für Langwaffen.

Kommentar von 54a9f616b4fcf9efc12174b6ada1de3csmalltommi36 am 4. Februar 2009 23:27

Jagdschein ist gut.....

Als jemand, „der einen Jagdschein besitzt“, wurde und wird umgangssprachlich und stigmatisierend auch bezeichnet, wer als nicht zurechnungsfähig eingestuft wird. Bis in die 1960er Jahre gab es den Paragraphen 51 StGB, durch den psychisch Kranke pauschal als strafunmündig eingestuft wurden. Etwas überspitzt formuliert konnte man „frei schießen“, man hatte also den „Jagdschein“.[1] Dieser Paragraph wurde unter anderem durch § 20 StGB Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen ersetzt.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Jagdschein

Kommentar von 17709ca72d0b6a09b430f6370c7e62c6smallattaatta am 4. Februar 2009 23:31

naaa,den für Jäger ,nicht den idiotenpass


holsch
beantwortet von holsch am 4. Februar 2009 23:24
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schützenverein beitreten...

Kommentar von 54a9f616b4fcf9efc12174b6ada1de3csmalltommi36 am 4. Februar 2009 23:25

bäng ;-)


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 22. Juni 2009 22:32
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Eine Waffenschein brauchst du zum führen eine Schusswaffe, für den Besitz brauchst du eine Waffenbesitzkarte, Einen Waffenschein bekommen Privatpersonen nur wenn sie Gefährdet sind und eine Schusswaffe geeignet ist diese Bedrohung ab zu wehren. Ich denke mal du bekommst eher keinen Waffenschein


MRmaniac
beantwortet von MRmaniac am 4. Februar 2009 23:26
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aha einen waffen schein ????? du wirst also bedroht und brauchst eine zum selbstschutz ... oder meinst du eine wbk für schützen jäger und sammler ???


cats4life
beantwortet von cats4life am 4. Februar 2009 23:24
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Keine Vorstrafen


anonym
beantwortet von doris11 am 4. Februar 2009 23:23
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Ich denke man braucht einmal ein polizeiliches Führungszeugnis,....wenn man Vorbestraft ist nicht ,mit WAffenschein...


AlainTralins
beantwortet von AlainTralins am 4. Februar 2009 23:22
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Keine Vorstrafen!


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