Hi ich wollte mal fragen ob es Vorrausetzungen gibt um einen Waffenschein machen zu dürfen? Und darf man sich im laden mit diesem Schein dann eine waffe kaufen und wenn ja,welche sind gestattet ? Vielen dank schonmal für die antworten.

Vorraussetzung ist, daß Du Herr Deiner Sinne bist und einen guten Grund hast, wozu Du eine Waffe brauchst. Es scheint mir nicht so, daß das gegeben ist, von daher: Null chance auf einen Schein! Versuch Dich mal mit einer Flitsche
Ja einen Waffenschein kann jeder machen, der die Voraussetzungen dafür erfüllt, 1.er muss Volljährig sein, 2. er muss ein einwandfreies Polizeiliches Führungszeugniss aufweisen, 3. er muss Nachweisen wofür er den grossen Waffenschein braucht. Der kleine Waffenschein, ist für alle Sportwaffen. Hier muss derjenige 21 Jahre alt sein und ebenfalls den Nachweis erbringen, wofür er diesen braucht und wie zuvor dafür ebenfalls geeignet sein. Schaue einmal unter 34a-schein.com rein nicht unter 34a-schein.de, 3te Seite bei der bekanntesten Suchmaschine Hier ist über den Einsatz unter diesen 34a Schein alle Perspektiven aufgelistet, wo eventuell ein Waffenschein benötigt wird, mit Nachweis. Gruss und ich hoffe geholfen zu haben.
Falsch. Der kleine Waffenschein ist nicht für alle Sportwaffen(worunter alle Waffengattungen fallen für die es eine Sportdisziplin gibt) sondern berechtigt nur zum Führen von zugelassenen Schreckschußwaffen.

Die waffenrechtliche Erlaubnis wird für höchstens drei Jahre erteilt. Danach ist sie erneut zu beantragen. Zu den erlaubnispflichtigen Schusswaffen gehören insbesondere alle Handfeuerwaffen (Pistolen und Gewehre) für Patronenmunition, bei denen Geschosse durch Explosionsgase durch einen Lauf getrieben werden.
Der Waffenschein wird in Deutschland von der zuständigen Waffenbehörde (zum Beispiel der Kreisverwaltungsbehörde oder dem zuständigen Polizeipräsidium) oder vom Landratsamt oder im Rathaus einer kreisfreien Stadt ausgestellt (je nach Bundesland verschieden). Voraussetzung für die Erteilung sind
* Volljährigkeit,
* die persönliche Eignung,
* Zuverlässigkeit,
* der Nachweis einer entsprechenden Sachkunde
und eine entsprechende Versicherung.Die waffenrechtliche Erlaubnis wird für höchstens drei Jahre erteilt. Danach ist sie erneut zu beantragen. Zu den erlaubnispflichtigen Schusswaffen gehören insbesondere alle Handfeuerwaffen (Pistolen und Gewehre) für Patronenmunition, bei denen Geschosse durch Explosionsgase durch einen Lauf getrieben werden.

du könntest einen Jagdschein machen ,dann bekommst du eine Waffenberechtigungskarte für Langwaffen.
tommi36 am 4. Februar 2009 23:27 Jagdschein ist gut.....
Als jemand, „der einen Jagdschein besitzt“, wurde und wird umgangssprachlich und stigmatisierend auch bezeichnet, wer als nicht zurechnungsfähig eingestuft wird. Bis in die 1960er Jahre gab es den Paragraphen 51 StGB, durch den psychisch Kranke pauschal als strafunmündig eingestuft wurden. Etwas überspitzt formuliert konnte man „frei schießen“, man hatte also den „Jagdschein“.[1] Dieser Paragraph wurde unter anderem durch § 20 StGB Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen ersetzt.
attaatta am 4. Februar 2009 23:31 naaa,den für Jäger ,nicht den idiotenpass

schützenverein beitreten...
tommi36 am 4. Februar 2009 23:25 bäng ;-)
Eine Waffenschein brauchst du zum führen eine Schusswaffe, für den Besitz brauchst du eine Waffenbesitzkarte, Einen Waffenschein bekommen Privatpersonen nur wenn sie Gefährdet sind und eine Schusswaffe geeignet ist diese Bedrohung ab zu wehren. Ich denke mal du bekommst eher keinen Waffenschein

aha einen waffen schein ????? du wirst also bedroht und brauchst eine zum selbstschutz ... oder meinst du eine wbk für schützen jäger und sammler ???
Ich denke man braucht einmal ein polizeiliches Führungszeugnis,....wenn man Vorbestraft ist nicht ,mit WAffenschein...
was ist denn eine flitsche?
Schleuder besser bekannt?
aaaahhhhh! vielen dank