Hallo , ich möchte meine Eigentumswohnung verkaufen. Mein Mieter soll natürlich als erstes angeschrieben werden und soll das Vorverkaufsrecht haben. Gibt es irgendwo Vordrucke wie ich es am besten formuliere ohne das der Vermieter gleich Panik bekommt und er meint er müsse nun aussziehen wenn er es nicht kaufen will. Das soll natürlich nicht so sein. mfg
also, solcher art vordrucke, wie z. b. auch mietverträge usw. gibt es meist in schreibwarenläden...
Wenn der Mieter bisher kein notariell eingetragenes Vorkaufsrecht besitzt, scheib ihm einfach ein paar zeilen, in dem Du ihm erklärst, dass Du die Wohnung für x€ verkaufen möchtest und stell ihm die Frage ob er die Wohnung selbst kaufen möchte. Im übrigen: Kauf bricht Miete nicht! Der Käufer ist auch an den bestehenden Mietvertrag gebunden und kann nur nach den strengen gesetzlichen Regelungen kündigen.
War die Wohnung bereits eine ETW bei Mietvertragsabschluss, hat der Mieter kein gesetztliches Vorkaufsrecht. Informiere ihn über den Verkaufswunsch und biete ihm die Ankaufsmöglichkeit zu einem Preis deutlich unter Marktpreis bzw. Aufwandsentschädigung bei Auszug nach Auflösung des Mietvertrages. Vermietete Wohnungen sind deutlich billiger als bezugsfreie, sofern überhaupt ein Markt dafür besteht.