Hallo, ich habe auf einem Seitenstreifen geparkt, der das Parken durch 3 Schilder einschränkte: 1. Eingeschränktes Halteverbot 2. Ladezone 3. Mo-Sa. 9-16 Uhr. Geparkt habe ich dort von Sa. 17 Uhr bis So. 12 Uhr. Aus einem mir nicht verständlichen Grund habe ich dann ein Knöllchen zugeschickt bekommen, in dem angemahnt wird, dass ich eine Parkscheibe hätte nutzen müssen. Mir ist nicht klar, ob dies richtig ist oder woraus sich die Nuttzung der Parkscheibe ableitet. Auch wenn es nur 5€ sind, sehe ich (bis jetzt) nicht ein,dieses zu zahlen. Danke für Eure Antworten, Boris

so wie du dasd hier schilderst sehe ich keinen grund für eine parkscheibe!

War erst im TV: Wenn z.B. der Parkscheinautomat kaputt ist, dann muss man eine Parkscheibe einlegen. Dass das bei eingeschränktem Parkverbot auch gilt, ist mir aber neu.
Felix820 am 2. September 2008 14:21 das eingeschränkte war ja nur bis 16 uhr
parkscheibe is nich im eingeschränkten
eingeschränkt heißt 3 minuten
waggerla am 2. September 2008 14:25 ja eben... 3min zum Halten, Ein- und Aussteigen, aber nicht parken. Vielleicht gilt in dem Fall die zeitliche Begrenzung für die Ladezone, und ansonsten das eingeschr. Halteverbot?
Felix820 am 2. September 2008 14:29 mh kann sein, für mich pers. sind aber
eingeschränkt und ladezone zu ähnlich als dass das getrennt gelten würde
dann wären auch die 5€ zu gering und die aussage der politesse mit der parkscheibe
würde auch nich passen da man die im eingeschränkten ja nich braucht

Du hast schon recht aber die Politesse konnte nicht sehen ab wann du da standest
Daher die Reaktion denk ich mal