Gemeinsam mit Schülern habe ich eine Broschüre zum Thema Bodenverbesserer erstellt. Hierzu haben die Schüler Abbildungen via Google-Bilder in die Broschüre eingefügt. Nun sagte mir jemand, es könnten urheberrechtliche Probleme auftreten, zumal die Broschüre für die Nutzung an der Schule für andere Schüler zur Verfügung stehen soll. Meiner Meinung nach dürfen die Bilder doch verwendet werden, solange alles korrekt zitiert wird, oder?
Danke für Antwort,
M.
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Nein,Du brauchst eine Genehmigung für die Veröffentlichung.Deshalb Urheberrecht.Wenn ich in mühevoller Arbeit etwas erstelle,möchte ich auch die Früchte ernten und nicht nur namentlich erwähnt werden.

Google zeigt grundsätzlich alle Bilder, lizenzfreie und lizenzpflichtige.
Du musst erlitteln, von welchen Webseiten die Bilder sind, die Webseitenbetreiber anschreiben und ihnen den vorgesehenen Verwendungszweck erklären.
Die meisten werden wohl der schulischen Verwendung ohne Kostenrechnung zustimmen.
In der Broschüre sollten dann natürlich auch die Quellen angegeben werden ("mit freundlicher Genehmigung von Webseite).
Bilder, für die du keine Genehmigung bekommst, nicht in die Broschüre aufnehmen! Immerhin ist die Verteilung an alle chüler und damit auch die Eltern und die Nachbarschaft eine Veröffentlichung, die in Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern steht. Da wäre mir das Risiko urheberrechtlicher Auseinandersetzungen zu hoch.
Ich bezweifle, dass ein gewerblicher Anbieter genau dieselbe Broschüre erstellt und dann Konkurrent wäre.
linuxopa am 18. August 2008 13:22 Aber es gibt Bücher zu dem Thema, und Verlage sind im Allgemeinen gewerbliche Anbieter und deine Broschüre damit Konkurrenz, da sie das gleiche Thema behandelt.
Leider gibt es böswillige Personen und Firmen, die Bilder ins Netz stellen, um anschließend unbedarfte Nutzer, die sie auf ihrer eigenen Homepage oder anderswo verwenden, abzuzocken (Drohung mit Klage und gigantischem Streitwert). Private Nutzung im stillen Kämmerlein zu Hause wäre unproblematisch. Wie weit der Gebrauch innerhalb der Schule im Urheber- und Nutzungsrecht als "öffentlich" gewertet wird, weiß ich nicht, aber risikoloser ist es jedenfalls, sich im Internet Seiten zu suchen, die explizit Bilder zur freien Verfügung anbieten.
http://www.pcwelt.de/start/dslvoip/archiv/11682/bilderfindeniminternet/
Geschützt ist jedes Lichtbildwerk, wie ein „Foto“ im Gesetz bezeichnet wird, sofern es eine bestimmte "Schöpfungshöhe" erreicht hat (§§ 2 Nr. 5, 72 Urheberrechtsgesetz). Nach dem Grundsatz der „kleinen Münze“ sind Lichtbildwerke schon schutzfähig, wenn sie geringe Anforderungen erfüllen, d.h. ein besonderes Maß an kreativer Gestaltung ist nicht erforderlich. Daher sind auch Zweckfotos, Gegenstandsfotos urheberrechtlich geschützt. Schutzfähig ist alles, was nicht „blindlings geknipst“ wurde und was eine aussagekräftige Aufnahme ist.
Ein urheberrechtlich geschütztes Foto darf ohne die vorherige Zustimmung des Fotografen als Urheber weder vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden - wobei, wie gesagt, fraglich ist, was unter "öffentlich zugänglich" verstanden wird.
Auch hübesche Urlaubsfotos darf man ohne Zustimmung des Fotografen oder Nutzungsberechtigen nicht im Internet benutzen.
Den Rechtsverstoß stellt die Benutzungshandlung dar – unabhängig vom Medium. Es ist also unerheblich, ob das geschützte Bildmaterial aus dem Internet kopiert und wieder im Internet benutzt wird, das fremde digitale Bild ausgedruckt und anschließend in eigenen Printmaterialien verwendet, oder ob das Foto eingescannt und dann die digitale Version auf eine Homepage gestellt wird.
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungsrechte am Foto hält. Das ist der Fotograf persönlich oder die Fotoagentur, für die er arbeitet, oder der Hersteller, dem die Agentur die ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt hat.
Nun könnte ja jeder behaupten, dass Foto sei von ihm, abmahnen und Abmahnkosten einstreichen. Im Zweifel muss die Urheberschaft also vor Gericht bewiesen werden. Das geschieht durch Vorlage des Originals in höherer Auflösung, über die - so wird unterstellt - nur der Urheber / Inhaber der Nutzungsrechte verfügt. Denn im täglichen Gebrauch von digitalem Bildmaterial im Internet oder den Printmedien wird zur Reduzierung der Datengröße die Auflösung verringert. Ferner lässt sich mittels Fotobearbeitungssoftware pixelgenau feststellen, ob es sich bei der Kopie und dem Original um ein und dieselbe Fotografie handelt. Allein mit dem Anbringen des eigenen Namens oder dem © auf einem fremden Foto kann man seine Urheberschaft nicht nachweisen.
Wenn bei der unbefugten Einblendung des Bildes der Urheber nicht genannt wird (worauf hat der Urherber gemäß § 13 UrhG einen Anspruch hat) oder Urheberrechtsvermerk gar entfernt wird, erkennt die Rechtssprechung die Verdoppelung des Schadensersatzes an.
Wenn jemand Fotos kopiert, die er nicht selbst angefertigt hat, wird ihm unterstellt, dass er ihm bewusst war, dass zur Verwendung der Bilder keine Berechtigung bestand.
Ne, ne, Bilder unterliegen in der Regel einem Urheberecht. Erst wenn dieses vom Fotografen oder der Agentur vorliegt, darf man diese Bilder/Grafiken nutzen.
Google weist bei der Suche nach Bildern ausdrücklich darauf hin. Originalzitat:
Das Bild ist möglicherweise verkleinert dargestellt und urheberrechtlich geschützt.
Ihr verwechselt hier Urheber- und Nutzungsrechte. Urheberrecht fällt dem zu, der das Werk erschaffen hat (und damit Urheber ist). Diese Rechte sind nicht übertrag- oder teilbar. Abtreten kann der Urheber aber das Nutzungsrecht, eingeschränkt oder bedingungslos.
Am besten die Urheber direkt anfragen, für eine unkomerzielle Schülerarbeit lässt man gerne mit sich reden.
Da die Nutzungsrechte im Urheberrechtsgesetz festgelegt sind, fallen sie in den Bereich des Urheberrechts. Das hat also schon seine Richtigkeit.
Beim Urheber anfragen, sagt sich so leicht. Der ist oft nicht so einfach zu finden und zu kontaktieren und bei 30 Fotos ist ein Lehrer zwei Wochen nur damit beschäftigt. Sich freie Bilder suchen, geht da doch schneller.
Urheberrecht: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html
So isses. Und irgendwie auch verständlich. Die Urheber, also die Leute, die sich die Arbeit machen müssen ja auch von irgendwas leben. Von der Namensnennung kann man nun mal keine Miete zahlen... :-/
Das stimmt so nicht. Es gibt Bilder im Netz, die weiterverwendet werden dürfen und das Urheberrecht unterscheidet sehr genau zwischen verschiedenen Nutzungsformen. Für privaten Gebrauch gibt es eigene Regelungen.
Besonders mühevoll erscheint es mir übrigens nicht, auf den Auslöser einer Digitalkamera zu drücken und die Datei dann hochzuladen!
Auch wenn ich vielleicht nicht während der Arbeit zusammengebrochen bin,ist es trotzdem Arbeit.
Bilder,die freigegeben wurden,sind natürlich ausgenommen.Aber davon war ja nicht dier Rede,oder?
@maganz: ob mühevoll oder nicht, erstmal muss die Digicam gekauft sein. ;) Dann muss ein Bildbearbeitungsprogramm gekauft werden, das ganze ins Netz gestellt werden usw. Ich finde auch, dass man dem Urheber dann das Recht zugestehen sollte, das er entscheidet wer seine Bilder wofür benutzt und ob er was dafür zahlen muss oder nicht. Da stimme ich dragon100 schon zu. Ich hab mal gelernt, dass man sich überhaupt nicht ungefragt an den Sachen anderer Leute bedient. Egal worum es geht. ;) zum Glück, sonst würde ich veilleicht heute dem Nachbarn das Auto klauen, weil der es sowieso nicht so dringend braucht wie ich.