Schlumpffrau am 28.12.2007 um 18:29 Uhr
Man kann für die verschiedensten Zwecke Spenden, z.B. Kultur, Bildung, Jugend, Sport. Wobei natürlich sicherlich alles förderungswürdige Ziele sind hat doch jeder sicherlich seine bevorzugten Kreise. Werden diese Spenden steuerlich alle gleich gewertet?
Zur Zeit gilt diese Regelung:
So setzen Sie richtig Spenden ab
Steuerzahler können noch von Ihrer guten Tat profitieren und Spenden steuerlich absetzen. Was müssen Sie dabei beachten?
Wer Spenden steuerlich geltend machen möchte, muss sie nachweisen.
Ohne Belege werden Spenden nicht anerkannt. Für Spenden unter 100 Euro reicht der Einzahlungsbeleg der Bank oder der Beleg am Überweisungsformular, der den Verwendungszweck nachweist. Für Spenden über 100 Euro brauchen Sie eine Zuwendungsbestätigung von der entsprechenden Hilfsorganisation.
In welcher Höhe sind Spenden absetzbar?
• Spenden an gemeinnützige oder religiöse Organisationen können Sie in Höhe von maximal fünf Prozent Ihrer gesamten Einkünfte absetzen.
• Spenden für wissenschaftliche und kulturelle Zwecke können Sie sogar in Höhe von maximal zehn Prozent Ihrer gesamten Einkünfte geltend machen.
• Bei Spenden für Parteien und Wählervereinigungen ist das Verfahren anders: Sie können sich die Hälfte des gezahlten Betrags anrechnen lassen. Die Obergrenze liegt bei 767 Euro für Ledige (1.534 Euro für Verheiratete).
http://finanzen.aol.de/Steuern/setzen-richtig-Spenden-1221447820-0.html
so oder ähnlich sieht es ab nächstem Jahr aus:
Die „Hilfen für Helfer“ nehmen wieder Fahrt auf. Der Bundestag hat am 6. Juli das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ verabschiedet. Es beinhaltet unter anderem die Reformierung des Spendenrechts.
Nachdem die Reform des Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht kurzfristig ins Stocken geraten war, hat sie jetzt doch die erste parlamentarische Hürde genommen. Allerdings mit einigen Veränderungen zum ursprünglichen Entwurf.
Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, den Ehrenamtlichen im mildtätigen Bereich 300 Euro pro Jahr von ihrer Steuerschuld zu erlassen, also jene Frauen und Männer zu entlasten, die hilfsbedürftige alte, kranke oder behinderte Menschen betreuen. Im parlamentarischen Verfahren ist jetzt entschieden worden, auf diesen Steuerbonus für wenige zu verzichten, weil er für viele andere, die ihn ebenfalls verdient hätten, nicht bezahlbar gewesen wäre.
Stattdessen können zukünftig alle, die sich nebenberuflich im mildtätigen, im gemeinnützigen oder im kirchlichen Bereich engagieren, einen Steuerfreibetrag von 500 Euro im Jahr geltend machen, sofern sie nicht bereits von anderen Regelungen profitieren. Damit ist zum Beispiel der Freibetrag für Übungsleiter gemeint, der wie geplant erhöht wird: von heute 1.848 auf 2.100 Euro.
Außerdem: Für Spenden bis zu 200 Euro statt wie ursprünglich vorgesehen 100 Euro reicht künftig ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis aus.
Jetzt geht das Ganze in den Bundesrat – aber erst nach der Sommerpause! Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.
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