gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ
132 

Gibt es Unterschiede bei einer Garantieleistung, oder sind alle laut Gesetz mit 2 Jahren ausgestattet

gefragt von Test2 am 20.06.2007 um 12:57 Uhr

Habe vor 1 1/2 Jahren einen Drucker gekauft, der jetzt nicht mehr funktioniert. Der VK teilte uns mit, daß der Hersteller nur ein Jahr Garantie gibt. Stimmt das?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Garantie (336)
ähnliche Fragen

Frage beantworten


anonym
beantwortet von Regenmacher am 20. Juni 2007 13:02
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers oder Importeurs. Daher kann jeder Hersteller in den Garantiebedingungen Zeitraum und Art festlegen.

Im Gegensatz dazu ist die gesetzliche Gewährleistung vom Verkäufer/Händler zu gewähren. Die Gewährleistung gilt für alle Neuwaren, aber auch in abgewandelter Form auch für Gebrauchtwaren.

Hier ein sehr guter Link zu den Besonderheiten der gesetzlichen Gewährleistung: http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm

Kommentar von 2dc56293bded079f1517504c274b3034smallengelhaar am 20. Juni 2007 13:55

sehr gute Antwort DH :-)


anonym
beantwortet von Rallermann am 20. Juni 2007 12:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das kann stimmen. gerade günstige produkte, die nicht anders ausgewiesen sind, können nur ein jahr garantier haben. ich habe mir z.b. gerade einen günstigen rechner gekauft, der auch nur ein jahr garantie hat. prinzipiell haben aber, wenn nicht gesondert erwähnt, alle produkte eine garantie von zwei jahren.

Kommentar von Regenmacher am 20. Juni 2007 13:03

Quatsch, Garantie 2 Jahre. Lies mal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 20. Juni 2007 13:01
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt Unterschiede. Meinen Drucker den ich gerade gekauft habe (HP Ohotosmart D6100 series) hat 3 Jahre Garantie.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 20. Juni 2007 13:13

Hier noch einen Auszug aus dem netz:

Während sich der Schutz einer üblichen Garantie beziehungsweise der Umfang einer Herstellergarantie nur auf wenige Fälle bezieht, sind bei Wertgarantien nahezu alle Möglichkeiten einbegriffen. Die gesetzliche Garantieleistung umfasst meist lediglich Materialfehler, Konstruktionsfehler und Materialfehler. Schließt man nun eine Wertgarantie und somit eine Versicherung mit Komplettschutz für ein Gerät, ob neu oder alt (Konsumelektronik wie Computer, Notebooks, Handy: max. 12 Monate), ab, so erhält man über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, auch noch folgende Versicherungsleistungen: Bei Bedienungsfehlern und Schäden am Gerät, die durch unsachgemäße Handhabung verursacht wurden, übernimmt die Wertgarantie Arbeitslohn, Kosten für Ersatzteile und Fahrtkosten wie auch Versandkosten. Ebenso erhalten Sie Versicherungsschutz bei Verschleißerscheinungen, Fallschäden, Defekten durch Kurzschluss Überspannung, Verstopfung und auch Verkalkung. Folglich können Ihnen mit der Wertgarantie Unglücksfälle wie fehlerhafte Bedienung oder Behandlung des Gerätes, Sturz des Gerätes, Wasserschäden, Stromfehlern (Überspannung, Kurzschluss), anderweitige Probleme wie Verkalkung, Verstopfung, Akku-Defekte, Display-Bruch und auch Verschleiß keine Unkosten mehr einbringen.

Sollte sich die Reparatur nicht mehr rentieren, so bietet der Wertgarantie-Komplettschutz eine Kostenübernahme beim Kauf eines neuen Geräts. Eine Wertgarantie bietet demnach vollkommenen Schutz vor Reparaturkosten und eine Neukaufbeteiligung bei größeren Defekten oder Totalschaden. Nach zwei Jahren ohne Komplikationen besteht beispielsweise Anspruch auf mindestens 150 Euro, sofern Sie sich für einen Neukauf entschließen.

Wenn Ihnen das noch nicht genügt, haben Sie auch noch die Möglichkeit, darüberhinaus einen Diebstahlschutz bzw. eine Versicherung gegen Diebstahl abzuschließen. Die Zusatzkosten, die für den Diebstahlschutz entstehen, sind lediglich 1,95 Euro im Monat, was vor allem im Vergleich zu einem Verlust des Geräts durch Langfinger, minimal ist.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 20. Juni 2007 13:03
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Alle Produkte in Deutschland müssen eine Gewährleistung von 2 Jahren haben. Außnahme gebrauchte Produkte. Alles andere ist, meines Wissens nach, unzulässig.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 20. Juni 2007 13:06

Eine weitere Außnahme besteht auch beim Privatverkauf bei dem eine Geährleistung ausgeschlossen werden kann.

Kommentar von Regenmacher am 20. Juni 2007 13:06

Richtig, aber nach 6 Monaten beginnt die Beweislastumkehr.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 20. Juni 2007 13:09
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die 2jährie gesetzliche Gewährleistung beim gewerblichen Verkäuver hat mit der Garantieleistung des Herstellers nichts zu tun!

Der Händler muss alle Schäden am Gerät beseitigen, die nicht dem Käufer anzlasten sind, die während der ersten 6 Monate nach dem Kauf aufgetreten sind. weitere 18 Monate muss der Händler das auch, allerdings nur, wenn der Kunde nachweisen kann, der Fehler schon zum Kaufzeitpunkt da war und nur nicht aufgefallen sei, weshalb er nicht gemeldet werden konnte.

Dagegen ist die Herstellergarantie eine freiwillige Leistung des Herstellers und zwar so, wie er das definiert.

Es ist grundsätzlich günstiger etwaige Ansprüche innerhalb von 6 Monaten an den Händler zu richten. Wegen der umkehrung der Beweislast ist die inanspruchnahme des Händlers nach den ersten 6 Monaten schwierig und oft ohne ein Fachgutachten, auf dessen Kosten man sitzen bleiben kann, gar nicht möglich. Dagegen bietet der Hersteller oft an, in der Garantiezeit einen Ersatz oder Reparatur an. Transportkosten werden von manchen Herstellern ebenfalls übernommen. Allerdings zieht das hohe osten nach sich, wenn der Hersteler den Garantiefall nicht anerkennt.





odi10
beantwortet von odi10 am 22. Juni 2007 06:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Unterschied liegt in folgendem: GARANTIE ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, mehr nicht. Beim Kauf hast Du auf jeden Fall die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren Dauer, die der Händler dem Kunden gewähren muß. Fehler in den ersten 6 Monaten müssen kostenfrei repariert werden, sofern Material oder Produktions bzw. Fabrikfehler. Tritt der Fehler nach dem ersten 6 Monaten ein, musst DU beweisen, daß der Fehler von Anfang an vorhanden war. Kannst Du das nicht, hast Du auch keinen Anspruch!! Der Tipp mit der Wertgarantie unten ist klasse, das habe ich auch, klappt richtig gut, bei Schäden wird sofort bezahlt, egal wie der Schaden entstanden ist!



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.