Habe vor 1 1/2 Jahren einen Drucker gekauft, der jetzt nicht mehr funktioniert. Der VK teilte uns mit, daß der Hersteller nur ein Jahr Garantie gibt. Stimmt das?
Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers oder Importeurs. Daher kann jeder Hersteller in den Garantiebedingungen Zeitraum und Art festlegen.
Im Gegensatz dazu ist die gesetzliche Gewährleistung vom Verkäufer/Händler zu gewähren. Die Gewährleistung gilt für alle Neuwaren, aber auch in abgewandelter Form auch für Gebrauchtwaren.
Hier ein sehr guter Link zu den Besonderheiten der gesetzlichen Gewährleistung: http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm
das kann stimmen. gerade günstige produkte, die nicht anders ausgewiesen sind, können nur ein jahr garantier haben. ich habe mir z.b. gerade einen günstigen rechner gekauft, der auch nur ein jahr garantie hat. prinzipiell haben aber, wenn nicht gesondert erwähnt, alle produkte eine garantie von zwei jahren.
Quatsch, Garantie 2 Jahre. Lies mal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

Es gibt Unterschiede. Meinen Drucker den ich gerade gekauft habe (HP Ohotosmart D6100 series) hat 3 Jahre Garantie.
wj2000 am 20. Juni 2007 13:13 Hier noch einen Auszug aus dem netz:
Während sich der Schutz einer üblichen Garantie beziehungsweise der Umfang einer Herstellergarantie nur auf wenige Fälle bezieht, sind bei Wertgarantien nahezu alle Möglichkeiten einbegriffen. Die gesetzliche Garantieleistung umfasst meist lediglich Materialfehler, Konstruktionsfehler und Materialfehler. Schließt man nun eine Wertgarantie und somit eine Versicherung mit Komplettschutz für ein Gerät, ob neu oder alt (Konsumelektronik wie Computer, Notebooks, Handy: max. 12 Monate), ab, so erhält man über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, auch noch folgende Versicherungsleistungen: Bei Bedienungsfehlern und Schäden am Gerät, die durch unsachgemäße Handhabung verursacht wurden, übernimmt die Wertgarantie Arbeitslohn, Kosten für Ersatzteile und Fahrtkosten wie auch Versandkosten. Ebenso erhalten Sie Versicherungsschutz bei Verschleißerscheinungen, Fallschäden, Defekten durch Kurzschluss Überspannung, Verstopfung und auch Verkalkung. Folglich können Ihnen mit der Wertgarantie Unglücksfälle wie fehlerhafte Bedienung oder Behandlung des Gerätes, Sturz des Gerätes, Wasserschäden, Stromfehlern (Überspannung, Kurzschluss), anderweitige Probleme wie Verkalkung, Verstopfung, Akku-Defekte, Display-Bruch und auch Verschleiß keine Unkosten mehr einbringen.
Sollte sich die Reparatur nicht mehr rentieren, so bietet der Wertgarantie-Komplettschutz eine Kostenübernahme beim Kauf eines neuen Geräts. Eine Wertgarantie bietet demnach vollkommenen Schutz vor Reparaturkosten und eine Neukaufbeteiligung bei größeren Defekten oder Totalschaden. Nach zwei Jahren ohne Komplikationen besteht beispielsweise Anspruch auf mindestens 150 Euro, sofern Sie sich für einen Neukauf entschließen.
Wenn Ihnen das noch nicht genügt, haben Sie auch noch die Möglichkeit, darüberhinaus einen Diebstahlschutz bzw. eine Versicherung gegen Diebstahl abzuschließen. Die Zusatzkosten, die für den Diebstahlschutz entstehen, sind lediglich 1,95 Euro im Monat, was vor allem im Vergleich zu einem Verlust des Geräts durch Langfinger, minimal ist.

Alle Produkte in Deutschland müssen eine Gewährleistung von 2 Jahren haben. Außnahme gebrauchte Produkte. Alles andere ist, meines Wissens nach, unzulässig.
boriswulff am 20. Juni 2007 13:06 Eine weitere Außnahme besteht auch beim Privatverkauf bei dem eine Geährleistung ausgeschlossen werden kann.
Richtig, aber nach 6 Monaten beginnt die Beweislastumkehr.

Die 2jährie gesetzliche Gewährleistung beim gewerblichen Verkäuver hat mit der Garantieleistung des Herstellers nichts zu tun!
Der Händler muss alle Schäden am Gerät beseitigen, die nicht dem Käufer anzlasten sind, die während der ersten 6 Monate nach dem Kauf aufgetreten sind. weitere 18 Monate muss der Händler das auch, allerdings nur, wenn der Kunde nachweisen kann, der Fehler schon zum Kaufzeitpunkt da war und nur nicht aufgefallen sei, weshalb er nicht gemeldet werden konnte.
Dagegen ist die Herstellergarantie eine freiwillige Leistung des Herstellers und zwar so, wie er das definiert.
Es ist grundsätzlich günstiger etwaige Ansprüche innerhalb von 6 Monaten an den Händler zu richten. Wegen der umkehrung der Beweislast ist die inanspruchnahme des Händlers nach den ersten 6 Monaten schwierig und oft ohne ein Fachgutachten, auf dessen Kosten man sitzen bleiben kann, gar nicht möglich. Dagegen bietet der Hersteller oft an, in der Garantiezeit einen Ersatz oder Reparatur an. Transportkosten werden von manchen Herstellern ebenfalls übernommen. Allerdings zieht das hohe osten nach sich, wenn der Hersteler den Garantiefall nicht anerkennt.

Unterschied liegt in folgendem: GARANTIE ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, mehr nicht. Beim Kauf hast Du auf jeden Fall die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren Dauer, die der Händler dem Kunden gewähren muß. Fehler in den ersten 6 Monaten müssen kostenfrei repariert werden, sofern Material oder Produktions bzw. Fabrikfehler. Tritt der Fehler nach dem ersten 6 Monaten ein, musst DU beweisen, daß der Fehler von Anfang an vorhanden war. Kannst Du das nicht, hast Du auch keinen Anspruch!! Der Tipp mit der Wertgarantie unten ist klasse, das habe ich auch, klappt richtig gut, bei Schäden wird sofort bezahlt, egal wie der Schaden entstanden ist!
sehr gute Antwort DH :-)