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Gibt es Unterhalt für den Hund?

gefragt von mamo2402mamo2402 am 07.11.2009 um 10:11 Uhr

Nach der Trennung habe ich den Hund mitgenommen, weil mein Ex den nicht haben wollte, obwohl er ihn erzogen hatte und der Hund auf seinen Namen lief. Er hat einen TopJob, ich nicht dafür aber unseren Sohn (der bekommt Unterhalt) der Hund kostet mit Allem , Futter, Tierarzt, Frisör, Versicherung, sonstiges ca 100 Euro im Monat.. Kann ich Unterhalt für den einstigen gemeinsamen Hund verlangen?


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marlylie
beantwortet von marlylie am 7. November 2009 10:16
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Hilfreichste Antwort

klar will dein ex den hund mit den verpflichtungen nicht mehr - dein EX ist auf dem weg in die ungebundene freiheit...

aber wenn du aus lauter tierliebe den hund mitgenommen hast, so wirst du kaum auf unterstützung rechnen können, wenn dein EX nicht freiwillig was rausrückt - und dem ist ziehmlich egal, was mit dem tier passiert...

rechtlich kenne ich nichts, worauf du dich berufen kannst...lg

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 7. November 2009 16:57

Sozusagen Alimentenzahlung für den Hund, da kann man nur noch sagen WUFF.

Kommentar von C89e736ca761395011f0895036487abcsmallmarlylie am 7. November 2009 17:07

jepp - oder ein fröhliches wau-wau, wenn es denn möglich wäre mit der alimente für den hund... ;-) lg

Kommentar von 09b9e0c83101767fecc992e8f7b8acd7smallhorbach am 8. November 2009 18:11

Sag mal, was hast denn für einen Hund? Unserer is ein großer mit langem Haar, aber soviel kostet der bei weitem nich...


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Himmelsgucker
beantwortet von Himmelsgucker am 7. November 2009 10:13
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Könnte sein, dass der Hund als "Gegenstand" wie Hausrat, der zu trennen ist, betrachtet wird. Unterhalt für'n Fernseher gibts ja auch nicht, nur weil der Strom braucht.


googleNUTZER
beantwortet von googleNUTZER am 7. November 2009 10:15
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tiere werden in deutschland nur als "Ding" beschriben deswegen glaube ich nicht das du untheralt zahlen musst


anonym
beantwortet von stm81 am 7. November 2009 10:16
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2 Kauknochen und 1 Kilo Chappi im Monat ;). Nein, ernsthaft: Da gibts gesetzlich null Handhabe.


cortijero
beantwortet von cortijero am 7. November 2009 10:15
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Nein, das gibt es nicht. Wenn du dir den Hund nicht leisten kannst, mußt du ihn abgeben. Aber Unterhaltsansprüche durch Tiere gibt es nicht



RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 7. November 2009 12:15
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Natürlich nicht!


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