mamo2402 am 07.11.2009 um 10:11 Uhr
Nach der Trennung habe ich den Hund mitgenommen, weil mein Ex den nicht haben wollte, obwohl er ihn erzogen hatte und der Hund auf seinen Namen lief. Er hat einen TopJob, ich nicht dafür aber unseren Sohn (der bekommt Unterhalt) der Hund kostet mit Allem , Futter, Tierarzt, Frisör, Versicherung, sonstiges ca 100 Euro im Monat.. Kann ich Unterhalt für den einstigen gemeinsamen Hund verlangen?

klar will dein ex den hund mit den verpflichtungen nicht mehr - dein EX ist auf dem weg in die ungebundene freiheit...
aber wenn du aus lauter tierliebe den hund mitgenommen hast, so wirst du kaum auf unterstützung rechnen können, wenn dein EX nicht freiwillig was rausrückt - und dem ist ziehmlich egal, was mit dem tier passiert...
rechtlich kenne ich nichts, worauf du dich berufen kannst...lg

Könnte sein, dass der Hund als "Gegenstand" wie Hausrat, der zu trennen ist, betrachtet wird. Unterhalt für'n Fernseher gibts ja auch nicht, nur weil der Strom braucht.

tiere werden in deutschland nur als "Ding" beschriben deswegen glaube ich nicht das du untheralt zahlen musst
2 Kauknochen und 1 Kilo Chappi im Monat ;). Nein, ernsthaft: Da gibts gesetzlich null Handhabe.

Nein, das gibt es nicht. Wenn du dir den Hund nicht leisten kannst, mußt du ihn abgeben. Aber Unterhaltsansprüche durch Tiere gibt es nicht
Sozusagen Alimentenzahlung für den Hund, da kann man nur noch sagen WUFF.
jepp - oder ein fröhliches wau-wau, wenn es denn möglich wäre mit der alimente für den hund... ;-) lg
Sag mal, was hast denn für einen Hund? Unserer is ein großer mit langem Haar, aber soviel kostet der bei weitem nich...