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Gibt es über- und untergeordnete Verkehrszeichen für einen Bereich oder ist das Bauernfängerei ?

gefragt von skyseekerskyseeker am 15.05.2008 um 15:08 Uhr

Darf mal wieder ein Verwarnungsgeld bezahlen. An Parkhäfen vor dem Theater stand ein Parkverbotsschild mit Zeitangabe. Da ich außerhalb dieser Zeit dort war, parkte ich natürlich im Parkhafen und bekam dann promt ein Knöllchen, weil ich eine Parkuhr hätte füttern müssen, von der ich gar nichts wusste - hatte lt. Schild ja da parken dürfen. Das Verwarnungsgeld macht mich nicht ärmer und nicht reicher. Es geht lediglich ums Prinzip. Muss ich wirklich den gesamten Bereich ablaufen und nach weiteren Verbotsschildern suchen wenn mir das Parken dort bereits erlaubt wurde?


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Reply


manle
beantwortet von manle am 15. Mai 2008 15:12
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Frag einfach mal bei der Parküberwachung nach. Die sind schließlich auch nur Menschen und können sich mal irren. Vielleicht hast ja Glück!

Kommentar von 72c3aa8442b1c5faef954d3431b92b8csmallskyseeker am 15. Mai 2008 15:19

Habe ich bereits getan. Wenn ich einen Parkschein vorweisen kann, hat man sich geirrt. Aber auch nur dann! Alles weitere nur über Anwalt.


anonym
beantwortet von Brianna am 15. Mai 2008 15:15
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Wenn es definitiv nicht offensichtlich war, dass eine Parkuhr (die stehen doch gewöhnlich direkt an der Parkbucht?) zu befüllen ist, dann lege Einspruch ein.

Kommentar von 72c3aa8442b1c5faef954d3431b92b8csmallskyseeker am 15. Mai 2008 15:24

Wir haben hier diese solargetriebenen Automaten wo man ein Zettelchen zieht, dieser stand auf der anderen Straßenseite. Hätte man auch gesehen, wenn man durch das Schild nicht bereits bestätigt wurde, dort zu parken.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 15. Mai 2008 16:39
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Wenn es sich aber um eine Zone handelt, die hinlänglich als Gebührenpflichtig bekannt ist, wird es da wohl wenig Möglichkeiten geben! Z.B. braucht ein Mannheimer gar nicht kommen und sagen, er hätte nicht gewußt, dass die Innenstadt gebührenpflichtig ist! Und da sind die Ausschilderungen auch nicht immer sofort ersichtlich!


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