skyseeker am 15.05.2008 um 15:08 Uhr
Darf mal wieder ein Verwarnungsgeld bezahlen. An Parkhäfen vor dem Theater stand ein Parkverbotsschild mit Zeitangabe. Da ich außerhalb dieser Zeit dort war, parkte ich natürlich im Parkhafen und bekam dann promt ein Knöllchen, weil ich eine Parkuhr hätte füttern müssen, von der ich gar nichts wusste - hatte lt. Schild ja da parken dürfen. Das Verwarnungsgeld macht mich nicht ärmer und nicht reicher. Es geht lediglich ums Prinzip. Muss ich wirklich den gesamten Bereich ablaufen und nach weiteren Verbotsschildern suchen wenn mir das Parken dort bereits erlaubt wurde?
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Frag einfach mal bei der Parküberwachung nach. Die sind schließlich auch nur Menschen und können sich mal irren. Vielleicht hast ja Glück!
Wenn es definitiv nicht offensichtlich war, dass eine Parkuhr (die stehen doch gewöhnlich direkt an der Parkbucht?) zu befüllen ist, dann lege Einspruch ein.
skyseeker am 15. Mai 2008 15:24 Wir haben hier diese solargetriebenen Automaten wo man ein Zettelchen zieht, dieser stand auf der anderen Straßenseite. Hätte man auch gesehen, wenn man durch das Schild nicht bereits bestätigt wurde, dort zu parken.

Wenn es sich aber um eine Zone handelt, die hinlänglich als Gebührenpflichtig bekannt ist, wird es da wohl wenig Möglichkeiten geben! Z.B. braucht ein Mannheimer gar nicht kommen und sagen, er hätte nicht gewußt, dass die Innenstadt gebührenpflichtig ist! Und da sind die Ausschilderungen auch nicht immer sofort ersichtlich!
Habe ich bereits getan. Wenn ich einen Parkschein vorweisen kann, hat man sich geirrt. Aber auch nur dann! Alles weitere nur über Anwalt.