Wie sieht es aus, wenn man Elterngeld beantragt? Muss man das dann auch verstuern? Wenn ja wie viel Prozent sind das dann?
Ich weiss nicht, ob die anderen Antworten jemandem helfen, der sich gar nicht auskennt, deshalb jetzt noch mal langsam: Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und damit an sich steuerfrei. ABER es hebt den Steuersatz der übrigen Einkommen durch den sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heisst, man zahlt für die übrigen Einkommen höhere Steuern. Bsp: Eine Familie bekommt 1000,-€ Elterngeld mtl. und hat noch 2000,-€ andere Einkommen. Das macht im Jahr 12000€ Elterngeld und 24000,-€ weiteres Einkommen. Zusammen sind das 36k€. Jetzt wird geschaut, wie hoch der Steuersatz bei 36k€ ist und dieser Prozentsatz wird dann auf 24k€ angewendet. Verstanden?
Wieviel Prozent kann man pauschal nicht sagen, da ja nicht jeder gleich viel Elterngeld bekommt. Außerdem kommt es immer darauf an, wieviel der Ehepartner verdient, wieviel Kinder man hat und wieviel man sonst noch absetzen kann.
Kajjo am 10. Oktober 2007 19:03 Falsch. Wieso antworten immer wieder Personen auf Fragen, von denen sie gar keine Ahnung haben?
Sydney2 am 10. Oktober 2007 21:00 So würde ich das nicht sagen, ist nur sehr einfach und sehr grob umschrieben! Es muß jeder Sachverhalt (Steuererklärung) einzeln geprüft werden

es ist ein Einkommen wie jedes andere auch und wird mit der Abgabe der EStE ausgewiesen und daraus errechnet sich die Höhe der zu zahlenden Einkommens/Lohnsteuer
Schiebedach am 10. Oktober 2007 18:29 Det is ja toll!

Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt! (Quelle: Elterngeldbroschüre vom Bundesministerium)
Sehr gute Antwort DH!!