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gibt es sowas wie ein Hundegesetz ?

gefragt von Hexie am 25.02.2009 um 13:25 Uhr

Wo kann man sich informieren was mein hund alles darf oder nicht z.b. mit oder ohne Leine gassigehen. Denn meine Gemeinde glaub ich, stellt ihre eigene Gesetze auf. Hunde dürfen nirgendswo frei laufen nur noch an der Leine. Wo kann man sich da informieren was richtig ist oder nicht.

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Hunde x 3.689 Gesetz x 2.088

jobi07
beantwortet von jobi07 am 25. Februar 2009 13:26
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das ist den Gemeinden überlassen - leider!

Kommentar von Dec655ac5c925bcb962abc8fff899a42smallmatrix2k9 am 25. Februar 2009 13:27

LEIDER :(


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 25. Februar 2009 13:29
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Landeshundverordnung (als Rahmenvorgabe) und Ortssatzung. Grundsätzlich gehören alle Hunde an die Leine, die höher als 40 cm und schwerer als 20 kg sind. Läuft ein Hund frei, so haftet der Halter auch bei kleineren Hunden für von diesen verursachten Schaden.

Kommentar von F146392f0af0dde2e1b167fd8ac617c2smallschmara am 25. Februar 2009 13:30

ja das sowieso

Kommentar von chynah am 26. Februar 2009 10:40

Der Halter haftet immer, egal ob angeleint oder nicht!!! Also ob der Hund angeleint ist oder nicht ;-))


anonym
beantwortet von Silberheim am 25. Februar 2009 13:31
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Also erstmal gibt es in den meisten Ländern eine Landeshundegesetz, dieses regelt für bestimmt Hunderassen und/oder bestimmten Hundegrößen oder- gewicht was welcher Hudn darf oder welche Voraussetzungen der Hund erfüllen muss. Dazu kann aber jede Gemeinde noch eigene Bestimmungen erlassen, die dieses ergänzen, aber nicht unterschreiten dürfen. Und das macht eigentlich jede Gemeinde !


schmara
beantwortet von schmara am 25. Februar 2009 13:29
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Also - es gibt die möglichkeit seinen und von der Leine Befreien zulassen- wir haben das so gemacht- da zutritt man in einem guten Verein ein- macht eine Prüfung nach der Anderen und draf seinen Hund dann überall ohne Leine laufen lasen - auch in Fußgängerzonen und im Wald wenn Brutzeit ist.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 25. Februar 2009 13:35

Den möchte ich in einem Wald mit Jäger bei der Jagdausübung einmal sehen! Dann nie mehr wieder!!! Ob mit oder ohne Befreiung vom Leinenzwang! Hunde gehören im Wald immer an die Leine! Dort besteht für jeden Hund unabhängig von irgendwelchen Ortssatzungen Leinenzwang! Da regiert das Jagdrecht. Bewegt sich der Hund außerhalb der Wege und der Führung durch seinen Halter und stöbert nach Wild, dann ist er zum Abschuß frei! Also tunlichst nicht ausprobieren!!!

Kommentar von Dd632432270339099daa2ce7bdf2ecafsmalldoddo am 25. Februar 2009 13:35

-das stimmt , wenn überhaupt ,nur bedingt. Innerstädtisch und in Parkanlagen gilt z.B.bei uns Leinenzwang. Nichtbefolgung kostet 25 Euro. Jede Stadt oder Gemeinde kann das individuell festlegen.

Kommentar von F146392f0af0dde2e1b167fd8ac617c2smallschmara am 25. Februar 2009 13:41

Jagtgesetz- behinhaltet, dass Personen nicht in Gefahr gebrachtwerden dürfen- mein Hund geht auf Hacke! das ist Teil seiner Ausbildung gewesen:) Wir haben selber Jagtscheine gemacht:)Alos wir sind vielen in versichidenen Städten unterwegs und ich haben nach der vorlage der Befreiung nochnie etwas bezahlt - ein Hund der nicht um jeden Pries hört und folgt - draf meiner meinung nach niemals abgeleint werden.

Kommentar von Silberheim am 25. Februar 2009 13:37

Schamara du wohnst nicht in NRW oder, denn dann kann ich dir sagen, dass das absolut nicht stimmt !

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 25. Februar 2009 13:41

Schmara , erzähl bitte keine Märchen. Nenn mir doch bitte mal eine Stadt in der man in Fußgängerzonen einen Hund frei laufen lassen darf. Da fehlt nur noch die Lizens zum "Haufen machen". (lach)

Kommentar von F146392f0af0dde2e1b167fd8ac617c2smallschmara am 25. Februar 2009 13:46
Kommentar von Silberheim am 25. Februar 2009 13:53

Dann Schau mal in §6 II Lit 1-4 der Landeshundeverordnung Hamburg 2m Leine für deinen Schnucki in der Fußgängerzone !

Ach ja und denk dran, in jedem Bundesland sind die Bestimmungen andere und dann noch von Gemeinde zu Gemeinde. Alos wenn du aus Hamburg raus bist mit deinem Hund schön vorher schlau machen !

Kommentar von F146392f0af0dde2e1b167fd8ac617c2smallschmara am 25. Februar 2009 13:51
Kommentar von Silberheim am 25. Februar 2009 13:56

Es geht nich darum, dass es sowas grundsätzlich geben mag oder das jemand das anbietet. Es geht darum das selbst bei euch KEIN Hund in der Fußgängerzone ohne Leine laufen darf !

http://www.hundewelten.de/html/body_hamburg.html

und wenn dann gilt die auch nur für HAMBURG, immer dran denken !

Kommentar von F146392f0af0dde2e1b167fd8ac617c2smallschmara am 25. Februar 2009 14:06

ja du hast Recht - ich habe meinen Schein mit meinem Hund in Verbindung mit der Rettungs-Hund-Prüfung und vielen vielen anderen Scheinen vor ca 8 Jahren gemacht. da war das vielleicht noch ein bisschen anderes? aber ich werden meinen Hund nicht Anleihnen. niegens da kann kommen wer will- ich hab nochnicht mal mehr ne leihne für ihn und wir wohnen mitten in der Stadt :) das lass ich mir nicht mehr nehmen :)

Kommentar von Silberheim am 25. Februar 2009 14:09

na hoffe du bist versichert, falls doch mal was passiert, Ach ne bringt dir dann ja nix, weil die nicht zahlt, weil du dich nicht and ie gesetzlichen Bestimmungen gehalten hast und der Geschädigte kann dann schauen wie er an sein Geld kommt ! Bin mir zwar sicher, dass die meisten Hunde harmlos sind, aber den meisten Autofahren passieren auch keien Unfälle mit Personenschäden von zig Millionnen trotzdem muss ich und ist es sinnvoll eine Versicherung abzuschliessen und mich so darn zu halten, dass die auch zahlt ! MEINE meinung ;-)

Denke mal das hast du auch nicht :

Das Hundegesetz ist am 1. April 2006 in Kraft getreten. Seit dem 1.1.2007 sind alle Hamburger Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet ihren Hund mit einem Mikrochip fälschungssicher kennzeichnen zu lassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Anmeldung im Hunderegister vorzunehmen. Ebenfalls gilt in ganz Hamburg die allgemeine Anleinpflicht, es sei denn Sie haben eine Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht erhalten. Damit Ihr trotzdem Hund unangeleint toben kann, gibt es in den Bezirken Freilaufflächen - auch Hundeauslaufzonen genannt - eingerichtet.


Nicole0607
beantwortet von Nicole0607 am 25. Februar 2009 13:27
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Das Dumme ist, deine gemeinde kann diesbezüglich ihre "eigenen gesetze" machen!leinenzwang ist leinezwang


anonym
beantwortet von chynah am 26. Februar 2009 10:51
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Jede Gemeinde bestimmt selber. Wir sind sogar verpflichtet, nachzufragen ob die "für Freilauf geduldete" Wiese auch noch geduldet wird. Die ändern das nämlich auch immer wieder sobald sich liebe Anwohner über das Bellen oder so beschweren :-(( Hunde dürfen in diesen Zeiten keinen Spaß mehr haben :-(( Und zu dem Freilaufen im Wald: Auch das ist unterschiedlich geregelt. Es gibt städtische Wälder, die der Gemeindeverordnung unterliegen und Wälder die dem Förster alleine unterliegen und die regeln das individuell. Meine Hunde sind immer so erzogen, dass sie in Sichtweite bleiben. Habe in 30 Jahren noch keinen Stress mit Förstern, Jägern oder "Hobbyaufsehern" gehabt. Im Gegenteil. Ich werde immer angesprochen, ob ich mich mit meinen Hunden schon im Wald "verstecken" muß damit sie mal laufen können. Außerdem gilt eine "Leinenbefreiung" wie die für die Listenhunde auch nur auf Plätzen an denen die anderen Hunde sowieso frei laufen dürfen. Die Leinenbefreiung ist kein Darfschein für die gesamte Stadt. Sollte es so eine Stadt geben, bitte Nachricht an mich, da ziehe ich sofort hin. Meine Labbydame läuft immer am Fuß, ohne Leine besser als mit Leine, da ich das Gesetz sooft wie möglich umgehe. Hundehaltung ausschließlich mit Leine ist keine Hundehaltung für mich. Jeder meiner Hunde "konnte" immer komplett ohne Leine geführt werden vom Erziehungsstand. Das ist Grundvoraussetzung von mir. War früher auch kein Prob. Da wurde man von den Nachbarn für den gut erzogenen Hund gelobt. Heute wird man nur noch angemeckert...


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 25. Februar 2009 13:36
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Das ist das gute Recht Deiner Gemeinde.


Berserker
beantwortet von Berserker am 25. Februar 2009 13:28
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Ortssatzung. Jeder Ort kann wohl frei bestimmen. bei uns haben die Nachbarorte Leinenzwang. Unser Bürgermeister hat einen Hund, also keinen Leinenzwang.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 25. Februar 2009 13:28
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Das bestimmt jede Gemeinde für sich. Nur die Kampfhundeverordnung ist bundesweit (soweit ich weiß)

Kommentar von Silberheim am 25. Februar 2009 13:59

Gibt keine bundesweite Kampfhundeverordnung. ist Ländersache !

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 25. Februar 2009 14:42

Aha, wieder was gelernt.


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 25. Februar 2009 13:26
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Im Gemeindehaus muß es einen Ansprechpartner geben. Einfach durchfragen.


anonym
beantwortet von luna2804 am 20. März 2009 09:58
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wenn du deinen Hund anmeldest(Hundesteuer),bekommst du eigentlich ein Merkblatt zur Hundehaltung mit.Leider ist es tatsächlich so,daß die Gemeinde die Regeln aufstellt.Bei uns (Dorf)darf man allerdings den Hund frei laufen lassen,allerdings wirklich nur,wenn sicher gestellt ist,daß für den Hund und Andere keine Gefahr ausgeht,sprich z.B. auf Feldwegen.


Floeckli
beantwortet von Floeckli am 25. Februar 2009 13:29
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Sache der Gemeinde! Und du darfst den nirgends frei laufen lassen??

Kommentar von Silberheim am 25. Februar 2009 13:36

Das wäre unverhältnismässig. Es muss schon Flächen geben, wo selbst sogenannte "Kampfhunde" zB frei laufen könne. Kann aber sein, dass man dafür einmal quer durch die Stadt fahren muss. Denn wo liegen und in welchem Ausmass die vorliegen müssen ist nicht geregelt !

Kommentar von 819a5cdd5e21738db35d2fd97970103csmallFloeckli am 25. Februar 2009 13:40

ich finds eben auch komisch! das kann doch nicht sein!


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