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Um was ging es in dem verhandelten Fall?
Geklagt hatte ein Privat-Anwender, der bei Ebay ein regulär gekauftes Brennprogramm angeboten hatte, das auch einen gegebenenfalls vorhandenen Kopierschutz automatisch umgeht. Ein Tonträgerhersteller, der technische Schutzmaßnahmen einsetzt, um das Kopieren seiner CDs zu verhindern, forderte ihn deshalb auf, dies künftig zu unterlassen. Zusätzlich sollte er die Kosten der anwaltlichen Abmahnung zahlen: 1113,50 Euro. Letzteres lehnte der Kläger aber ab.
















