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Gibt es so etwas wie Urheberrecht bei ebay ?

gefragt von SammlSamml am 14.12.2007 um 15:53 Uhr

Kann ich den Text oder Bilder oder Teile von Anderen für meine Verkaufsanzeigen nutzen oder ist das schon geistiger Diebstahl.Bitte nicht die Antwort - "steht in AGB" oder so...!Oder ist es einfach zu Frech.

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ebay x 5.761 Urheberrecht x 384

MacJohn
beantwortet von MacJohn am 14. Dezember 2007 16:21
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Es ist verboten. Es sei denn z.B. Amazon erlaubt es ausdrücklich. Zudem ist es unklug, denn das Bild soll dem interessierten Bieter ja etwas über das Angebot aussagen. Ich würde nie etwas ersteigern, wenn ich vermuten oder sogar erkennen würde, dass nicht der zu versteigernde Gegenstand sondern irgendetwas gleich Aussehende abgebildet ist.


vampire
beantwortet von vampire am 14. Dezember 2007 15:56
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Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 14. Dezember 2007 16:01

Na gut

Kommentar von 1c020611e3b753925ffc8af8745c0556smallvampire am 14. Dezember 2007 16:10

selber lesen ist stressig, was?

Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 14. Dezember 2007 17:20

nicht unbedingt, ich mag aber diese Seiten nicht.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 15. Dezember 2007 23:53
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Ja, auch bei eBay gibt es ein Urheberrecht. Da hat es schon einige Probleme gegeben.


betrax
beantwortet von betrax am 14. Dezember 2007 16:51
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Es ist verboten! Und das ist auch gerecht so! Und gerade bei ebay solltest du besonders aufpassen. Dort lauern einige "Abmahner" sehr auf solche Vergehen. Das wird richtig TEUER.


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 14. Dezember 2007 16:05
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Bei Fotos gibt es auf jeden Fall ein Urheberrecht des Inhabers, Die Bilder dürfen nicht heruntergeladen und dann weiter veröffentlicht werden.

Viele machen es trotzdem, es könnte aber Probleme geben, wenn der Rechteinhaber der Fotos Schadenersatz verlangt.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 14. Dezember 2007 15:59
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Man darf es, glaube ich, nicht. Ich kenn aber Leute, die es machen!

Kommentar von 02f5f3d1c6a04654a2e8194ce5241948smallSamml am 14. Dezember 2007 17:23

Mir geht es im eigentlichem Sinne darum, dass man sich getäuscht hatte in dem Angebot und es eigentlich mit selben Material wieder einstellen will.


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Das kosten illegale Klicks
Wer Programme anbietet, die den Kopierschutz von CDs oder DVDs knacken, macht sich strafbar. Das gilt laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch für private Ebay-Verkäufer. Urheberrecht im Internet - was jetzt gilt.

Um was ging es in dem verhandelten Fall?

Geklagt hatte ein Privat-Anwender, der bei Ebay ein regulär gekauftes Brennprogramm angeboten hatte, das auch einen gegebenenfalls vorhandenen Kopierschutz automatisch umgeht. Ein Tonträgerhersteller, der technische Schutzmaßnahmen einsetzt, um das Kopieren seiner CDs zu verhindern, forderte ihn deshalb auf, dies künftig zu unterlassen. Zusätzlich sollte er die Kosten der anwaltlichen Abmahnung zahlen: 1113,50 Euro. Letzteres lehnte der Kläger aber ab.




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