mia68 am 16.02.2008 um 17:03 Uhr
Hier gab es schon einige Fragen zum Thema "verspätete Abgabe der Steuererklärung". Mir ist nur noch unklar, ob auch Gebühren anfallen, wenn ich lediglich ein paar Tage zu spät dran bin... Hatte nämlich schon eine Fristverlängerung genehmigt bekommen, und bin jetzt aufgefordert, bis zum 29.02. den ganzen Kram einzureichen. Bin auch ganz optimistisch, das zu schaffen, aber was ist -wie gesagt-, wenn ich nur ein paar Tage zu spät bin. Wird dann sofort "Strafgeld" verhängt oder gibt es auch dann erst mal Erinnerungsschreiben/Mahnungen!?

Versäumniszinsen, die sehr hoch sind.
mia68 am 16. Februar 2008 18:15 ...dass die sehr hoch ausfallen können, habe ich ja mittlerweile schon zur Genüge gehört... Fraglich ist nur: ab welchem Zeitpunkt! Sofort -gleich ab dem 1. verspäteten Tag- , oder gibt es vorab noch mal eine Ermahnung!? Das wäre für mich interessant zu wissen! VG

Mein Sohn ist im Ausland, letztes Jahr hat das Finanzamt zweimal gemahnt. Dann haben sie ein Bußgeld angedroht. Da hat er halt die Steuer gemacht. Also beim ersten Mal kostet das noch nix!!!
Ich schätze mal du gibts die 2006er ESt-Erklärung ab?
Wenn du sie nicht rechtzeitig abgibst kann dass FA ein Zwangsgeld festsetzen und deine ESt vorläufig schätzen.
Bei der 2006-er Erklärung fallen nach 15 Monaten Zinsen an. Also ab 1.4.2008. Wenn du also ESt nachzahlen musst, dann kommen noch die Zinsen dazu.
mia68 am 16. Februar 2008 17:28 ...richtig, es geht um die Einkommensteuererklärung für 2006. Und da sind die so schnell bei der Hand mit Säumnisgebühr, schon nach ein paar Tagen!?! Ohne weitere Anmahnung!?
Wenn du keine StB hast war der Termin für die Abgabe der ESt-Erklärung 2006 der 31.05.2007. Die Finanzbeamten waren also jetzt so nett und haben dir nochmal ein dreiviertel Jahr länger Zeit gelassen. Lt. Gesetz dürfen sie dann jetzt auch mal was verlangen. Und bei den Zinsen kommt es nicht drauf an, wann du die Erklärung abgibst, sondern wann die Steuer festgesetzt wird. das FA kann sich jetzt auch noch 3 Monate Zeit lassen und schon bist du in der 15-Monate-Frist drinnen...
Ich meine letztlich gelesen zu haben, dass die Abgabefristen ohnehin fallen sollen. Also glaube ich nicht, dass sie jetzt noch gross meckern. Ich hatte mal ne Anmahnung vor drei oder vier Jahren bekommen, aber gekostet hats nichts. Hab einfach angerufen und geweint, weil ich so überlastet bin.
mia68 am 16. Februar 2008 17:12 ...;-) bischen "geweint" hab´ich bei denen auch schon, und der Herr war auch sehr freundlich bisher. Aber jetzt hat er geschrieben, dass kein weiterer Aufschub möglich sei... Und da ich mich kenne, mir vielleicht doch wieder irgendwas quer kommt, und ich es nicht ganz bis zum 29. schaffe: ob die dann gleich "Bußgelder" verhängen für den säumigen Bürger... Scheint ja doch unterschiedlich zu sein, die Reaktionen der Herren Beamten. Werd ich wohl einfach zusehen müssen, dass ich das schaffe. Und wenn nicht, die Konsequenzen tapfer tragen...
...so schnell geht das dann also!? Bist du selbst schon mal in dieser Situation gewesen!?
mia, in welchem Land wohnst Du?
@marialuisa, bin ein normaler deutscher Staatsbürger...;-)
ich habe gefragt, weil ich in der Schweiz wohne und es da wahrscheinlich etwas anders ist. Hier kann man mit seinem ganzen Kram zum Steueramt gehen und normalerweise machen die das dann für wenig Geld. Ich gebe meine seit Jahren an ein Treuhandbüro und das kostet auch nicht viel und ich muss mich um nichts kümmern............Ist es mir wert.
...ich zieh um in die Schweiz!;-) LG an dich
Ja sicher. Damit man nicht immer im Streß ist beim abgeben, kann man eine Dauerfristverlängerung machen. Dafür muß man dem Finanzamt sozusagen als Sicherheit 1/11 tel der Umsatzsteuervorauszahlungen schon im vorraus leisten, die aber nach der Jaheresmeldung wieder abgezogen wird.
HALT: @Mia: Umsatz- oder Einkommensteuer???
Einkommensteur; Umsatzsteuer fällt bei mir/meinem Beruf (bin da als Freiberufler und Lerntherapeutin gemeldet) nicht an...