gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Gibt es Regeln, wie die Rechnung eines Dienstleisters aussehen muss?

gefragt von basiccooking am 28.08.2008 um 14:24 Uhr

Für die anfallenden Kosten meines Grundstück bzw. Hauses behalte ich alle Rechnungen, um diese dem Finanzamt vorzulegen. Aber wie genau muss die Rechnung eines Dienstleisters oder Handwerkers aussehen, damit ich sie auch beim Finanzamt erstattet bekomme? Müssen etwa Materialkosten separat ausgewiesen werden?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Finanzen (22632)
Wohnen (7160)
Kosten (3318)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. August 2008 14:27
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

beim Finanzamt bekommst du keine Rechnungen erstattet..soweit erstmal dazu..

sondern du kannst diese Rechnungen im Gegenzug zu den Einnahmen steuerlich geltend machen eine Rechnung hat zu beionhalten:

Firma, Adresse, Telefon, Ust-Ident-Nr., u.U. Eintragung bei welchen HG

Rechnungsdatum und Rechnungs-Nummer

Rechnungsempfänger

Rechnungsnummer

Tag der Leistung

Ort der Leistung

erbrachte Leistung

Betrag, Mwst. wenn notwendig extra ausgewiesen

Bankverbindung

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 29. August 2008 10:00

... ich glaub du solltest die Frage nochmal lesen...:-))


anonym
beantwortet von Scorpi2K am 28. August 2008 14:40
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kostenerstattung vom FA ? Das ist mir neu. Du meinst wohl die Kosten bei Einnahmen wie z.B. vereinnahmten Miete(n) abziehen zu können um den Gewinn zu mindern.

Nutz mal einfach eine Suchmaschine mit den Begriffen "Anforderungen Rechnung", so hab ich jedenfalls einige Informationen bekommen. Die Infos auf IHK und irgendwelchen Steuer-Info Seiten sind vertrauenswürdig.


kellthor
beantwortet von kellthor am 28. August 2008 14:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn es sich um Handwerkskosten handelt, die du absetzen möchtest, dann fordere eine Rechnung an mit den Tätigkeiten, die der Handwerker ausgeführt hat. Achte darauf, dass du das Geld überweist und das Geld nicht bar übergibst. Ansonsten kannst du Schwierigkeiten bekommen, die Kosten absetzen zu können.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 28. August 2008 14:30
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zahler, Aussteller, Betriebsnummer, Seuernmmer, Datum, Leistungsumfang, getrennte Auflistung von Material- und Lohnkosten, Nettobetrag, ggf. MWSt, Summe.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 28. August 2008 21:44
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Link: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php#rechnung

>Müssen etwa Materialkosten separat ausgewiesen werden?

ja



Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 28. August 2008 23:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es wurde alles gesagt, nur hat Dich keiner direkt darauf hingewiesen: Wenn es sich um ein ausschließlich selbstgenutztes Grundstück ohne Vermietung oder Verpachtung handelt kannst Du nur steuerlich haushaltnahe Dienstleistungen geltend machen.
Als da sind: Schornsteinfeger, Grundstückspflege, Reparaturen.
Wichtig ist immer die getrennte Ausweisung von Lohn und Material auf der Rechnung und das die Rechnung per Überweisung bezahlt wird (bei St.-Erklärung mit einreichen).
Max. Absetzungsmöglichkeit: 600 EUR/Jahr.

Kommentar von migrowe am 1. November 2008 10:59

Deine Antwort zu den haushaltsnahen Tätigkeiten ist fast richtig, aber es sind max. 3000 EUR absetzbar, von denen dann 600 EUR erstattet werden.


anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 29. August 2008 08:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ergibt sich aus §14 Abs. 4 USTG...

Kommentar von koenigstiger25 am 29. August 2008 08:27

warum taucht mein Link nicht auf?

seltsam...


antola61
beantwortet von antola61 am 29. August 2008 10:04
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

...ich glaub hier haben dich einige falsch verstanden und denken, du vermietest und willst selber Rechnungen schreiben....

Ich denke aber du meinst das Ansetzen von haushaltsnahen Dienstleistungen in der Steuererklärung?

Dazu muß auf der Handwerkerrechnung die Leistung extra ausgewiesen werden ( getrennt von den Materialkosten) du brauchst die Rechnung und den Kontoauszug als Beweis für die Bezahlung. Und das Ganze kannst du auf Seite 4 des Mantelbogens ziemlich weit unten eintragen - es wirkt sich mit 20% der Kosten (max.600€) direkt auf deine zu zahlende Steuer aus


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.