Für die anfallenden Kosten meines Grundstück bzw. Hauses behalte ich alle Rechnungen, um diese dem Finanzamt vorzulegen. Aber wie genau muss die Rechnung eines Dienstleisters oder Handwerkers aussehen, damit ich sie auch beim Finanzamt erstattet bekomme? Müssen etwa Materialkosten separat ausgewiesen werden?

beim Finanzamt bekommst du keine Rechnungen erstattet..soweit erstmal dazu..
sondern du kannst diese Rechnungen im Gegenzug zu den Einnahmen steuerlich geltend machen eine Rechnung hat zu beionhalten:
Firma, Adresse, Telefon, Ust-Ident-Nr., u.U. Eintragung bei welchen HG
Rechnungsdatum und Rechnungs-Nummer
Rechnungsempfänger
Rechnungsnummer
Tag der Leistung
Ort der Leistung
erbrachte Leistung
Betrag, Mwst. wenn notwendig extra ausgewiesen
Bankverbindung
Kostenerstattung vom FA ? Das ist mir neu. Du meinst wohl die Kosten bei Einnahmen wie z.B. vereinnahmten Miete(n) abziehen zu können um den Gewinn zu mindern.
Nutz mal einfach eine Suchmaschine mit den Begriffen "Anforderungen Rechnung", so hab ich jedenfalls einige Informationen bekommen. Die Infos auf IHK und irgendwelchen Steuer-Info Seiten sind vertrauenswürdig.
Wenn es sich um Handwerkskosten handelt, die du absetzen möchtest, dann fordere eine Rechnung an mit den Tätigkeiten, die der Handwerker ausgeführt hat. Achte darauf, dass du das Geld überweist und das Geld nicht bar übergibst. Ansonsten kannst du Schwierigkeiten bekommen, die Kosten absetzen zu können.

Zahler, Aussteller, Betriebsnummer, Seuernmmer, Datum, Leistungsumfang, getrennte Auflistung von Material- und Lohnkosten, Nettobetrag, ggf. MWSt, Summe.

Link: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php#rechnung
>Müssen etwa Materialkosten separat ausgewiesen werden?
ja

Es wurde alles gesagt, nur hat Dich keiner direkt darauf hingewiesen: Wenn es sich um ein ausschließlich selbstgenutztes Grundstück ohne Vermietung oder Verpachtung handelt kannst Du nur steuerlich haushaltnahe Dienstleistungen geltend machen.
Als da sind: Schornsteinfeger, Grundstückspflege, Reparaturen.
Wichtig ist immer die getrennte Ausweisung von Lohn und Material auf der Rechnung und das die Rechnung per Überweisung bezahlt wird (bei St.-Erklärung mit einreichen).
Max. Absetzungsmöglichkeit: 600 EUR/Jahr.
Deine Antwort zu den haushaltsnahen Tätigkeiten ist fast richtig, aber es sind max. 3000 EUR absetzbar, von denen dann 600 EUR erstattet werden.
Das ergibt sich aus §14 Abs. 4 USTG...
warum taucht mein Link nicht auf?
seltsam...

...ich glaub hier haben dich einige falsch verstanden und denken, du vermietest und willst selber Rechnungen schreiben....
Ich denke aber du meinst das Ansetzen von haushaltsnahen Dienstleistungen in der Steuererklärung?
Dazu muß auf der Handwerkerrechnung die Leistung extra ausgewiesen werden ( getrennt von den Materialkosten) du brauchst die Rechnung und den Kontoauszug als Beweis für die Bezahlung. Und das Ganze kannst du auf Seite 4 des Mantelbogens ziemlich weit unten eintragen - es wirkt sich mit 20% der Kosten (max.600€) direkt auf deine zu zahlende Steuer aus
... ich glaub du solltest die Frage nochmal lesen...:-))