Seit 40 Jahren hat es - abgesehen von Flickschusterei - keine Überprüfungen des Zustandes unserer elektrischen Leitungen in unserer Wohnung durch den Vermieter gegeben. Jetzt fällt ihm ein, es könne in "absehbarer Zeit eine notwendige gesetzliche Prüfung der elektrischen Anlagen" geben. Gibt es solche Prüffristen bei Mietwohnungen, und wenn ja, welche und wo kann ich dazu eine gesetzliche Grundlage finden?
Der sogenannte E-Check.Er wird vom Handwerk angeboten. Mehr unter: www.e-check-info.de

Feste, gesetzlich festgelegte Fristen gibt es dafür nicht.
Danke - der Tip war Klasse!