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Gibt es Prozesskostenhilfe bei einer Räumungsklage?

gefragt von sheela2011sheela2011 am 27.04.2009 um 13:44 Uhr

Ich habe schon ewig Theater mit meinem Vermieter.

Ausschlaggebend war unsere Mietkürzung wegen Wohnungsmängel. Er behauptet wir hätten die Mängel selbst verursacht, außerdem wirft Er uns unpünktliche Mietzahlung vor, wir haben die Miete über einen Zeitraum von 9 Monaten immer zum 20. bezahlt da der neue Arbeitgeber meines Mannes den Lohn immer zum 20. des Monats überwiesen hat, was auch so im Arbeitsvertrag stand. Wir haben unserem Vermieter das auch schriftlich mitgeteilt und Ihm auch die Kopie des AV dazugelegt. Er hat sich uns gegenüber nie geäußert dass Er die Miete zum Monatsanfang haben will, 9 Monate hat Er die Mietzahlung so geduldet, erst nach der Mietkürzung fing der Terror von seiner Seite aus an und bisher kündigte Er uns 4 mal fristlos.

Nun hat er die Räumungsklage beantragt, der Gerichtstermin ist der 18. Mai 2009.

Unser Rechtsanwalt nun, der uns schon einmal gegen unseren Vermieter vertreten hat sagte wir müssten Ihm einen Vorschuss von 250 Euro auf den Tisch legen bevor Er was unternehmen wird da man für eine Räumungsklage keine PKH bewilligt bekommt.

Nun meine Frage, stimmt das so? Ich habe schon etwas recherchiert, habe aber dazu leider nichts gefunden, da mein Mann leider arbeitslos wurde tun uns die 250 Euro weh.

Wir suchen uns ja eine neue Wohnung, aber der Wohnungsmarkt gibt momentan leider nichts her bei uns.


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Volker13
beantwortet von Volker13 am 27. April 2009 13:53
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Die Frage kann man so adhoc gar nicht beantworten. Ich habe zwar noch nicht gehört, dass man im Räumungsklageverfahren keine PKH erhalten kann, allerdings wird der anwalt seine Gründe haben.

Denn Voraussetzung für die Bewilligung von PKH ist die hinreichende Aussicht auf Erfolg gem. § 114 ZPO.

Diese scheint der Anwalt wohl nicht zu sehen.

Eine Kostenvorschuss darf er laut RVG fordern.

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 27. April 2009 14:03

Danke für deine Antwort, jetzt verstehe ich auch warum er diese 250 Euro fordert, weil er keine Aussicht auf Erfolg sieht.


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anonym
beantwortet von Adminunderworld am 27. April 2009 14:16
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Zitat: Ausschlaggebend war unsere Mietkürzung wegen Wohnungsmängel

Eine Mietkürzung, sollte man nur zusammen mit einem Anwalt machen. Auch muß vor einer Mietkürzung, dem Vermieter die Möglichkeit gewährt werden, die Wohnungsmängel zu beheben.(schriftlich) Betreff das Miete am 20 gezahlt wird:

Wenn im Mietvertrag steht, das die Miete fällig ist, zum ersten eines Monat, muß die Miete auch zum ersten gezahlt werden. (+3 Werktage) Zahlt ihr die Miete im vorraus zum 20ten eines Monats, ist alles in Ordnung. Zahlt ihr sie nach zum 20ten eines Monats, ist das eine regelmäßige verspätete Mietzahlung und kann fristgerecht gekündigt werden. Was einen Anwalt an geht, beantragt Beratungshilfe und geht zu einem anderen Anwalt. Ob der dann weitere Hilfen beantragt, nach §114, hängt auch vom Erfolgswahrscheinlichkeit ab. Ihr hättet schon etwas früher reagieren können. Jetzt könnt es schon zu spät sein. Und last es nicht auf eine Räumung ankommen, weil die wird richtig teuer. Viel Glück !

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 27. April 2009 14:23

Wir haben die Mängel 3 mal schriftlich angezeigt und auch um Behebung mit Fristsetzung gebeten, erst als er nach dem 3. mal wieder nicht reagiert hat, haben wir die Kürzung vorgenommen.

Was ist mit der Duldung? 9 Monate hat ER hingenommen dass wir die Miete zum 20. bezahlt haben ohne Mucks, erst als wir nach Verstreichung der Frist die Miete gekürzt haben hat er das erste mal fristlos gekündigt, es ist alles belegbar, auch habe ich Fotos von den Mängeln, haben wir wirklich keine Aussicht auf Erfolg?

Wir sind doch keine Mietnomaden, ich habe meine Miete immer bezahlt.

Danke für deine Antwort.

Kommentar von Adminunderworld am 27. April 2009 14:45

Zitat: haben wir wirklich keine Aussicht auf Erfolg?

Das kommt darauf an, ob schon Widerrufsfristen verstrichen sind. In diesem Fall, geht es eigentlich um 2 Fälle. Einmal die Mängel, wo man vielleicht noch Chancen hätte, wenn sie begründet sind. Soetwas macht man aber am besten immer zusammen mit einem Anwalt bzw. Mieterverein. 2 Fall, die regelmäßige verspätete Mietzahlung. Da ist es in seinem Ermessen,wie lange er dies duldet. Aber auf seine Kolanz zu hoffen (die er ja auch zeigte, so lange die Miete komplett gezahlt wurde) und gleichzeitig ihm die Miete zu kürzen, ist wohl zu viel erhofft. So lange die Miete komplett bezahlt wird, wenn auch verspätet, hät er nur fristgerecht kündigen können. Aber durch die Kürzung, wurde die Miete nicht mehr komplett gezahlt und somit hatte er die Möglichkeit, fristlos zu kündigen. Ihr hättet nicht beides gleichzeitig machen dürfen. Besser wäre es gewesen, erstmal die Miete wieder pünktlich zu zahlen und dann mit einem Anwalt zusammen, wegen den Mängeln gegen ihn vorzugehen. Wegen Mietrückstand, bekommt man mit der Kündigung, eine letzte Gelegendheit von 14 Tage, den Grund der Kündigung zu begleichen. Werden die kompletten Rückstände beglichen, ist die Kündigung hinfällig. Aber bei euch, scheint es schon drüber hinaus zu sein und damit wahrscheinlich zu spät.



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