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Gibt es noch den §51 (Jagdschein)

gefragt von hochglanz am 30.05.2008 um 16:28 Uhr

Die Frage nach dem günstigen Erwerb des Jagdscheines brachte mich auf die Idee, weil ich mal wieder eine "gemeine (:-) )Antwort" im Sinn hatte. Der § 51 besagte doch m. W. dass der "Inhaber" dieses § nicht mehr voll zurechnungsfähig ist. Im Volksmund nannte man das : Er hat den Jagdschein. Gibt es nun diesen § 51 in diesem Sinne noch?


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bitmap
beantwortet von bitmap am 30. Mai 2008 16:36
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Ist jetzt ein anderer § http://kuerzer.de/7nYK8C25b


Berserker
beantwortet von Berserker am 30. Mai 2008 16:42
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Soll ich mich richtig erinnern, kommt dieser §51 aus einem nicht mehr existierendem deutschen Land. Heute hat er sicherlich einen anderen Namen.

Kommentar von hochglanz am 30. Mai 2008 16:53

das kann nicht stimmen, denn ich komme nicht aus dem von dir erwähntem Land und kenne es aus meiner Jugendzeit



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