Die Frage nach dem günstigen Erwerb des Jagdscheines brachte mich auf die Idee, weil ich mal wieder eine "gemeine (:-) )Antwort" im Sinn hatte. Der § 51 besagte doch m. W. dass der "Inhaber" dieses § nicht mehr voll zurechnungsfähig ist. Im Volksmund nannte man das : Er hat den Jagdschein. Gibt es nun diesen § 51 in diesem Sinne noch?

Soll ich mich richtig erinnern, kommt dieser §51 aus einem nicht mehr existierendem deutschen Land. Heute hat er sicherlich einen anderen Namen.
das kann nicht stimmen, denn ich komme nicht aus dem von dir erwähntem Land und kenne es aus meiner Jugendzeit