Massimo23 am 17.03.2009 um 17:11 Uhr
Hab ne Vermutung, will es aber von euch wissen.
Ob legale Besitzer einer Software einen passenden Cracks benutzen dürfen, ist umstritten, da es hier Widersprüche in der Rechtsprechung zum Urheberrecht gibt.
Es ist nach deutschem und österreichischem Urheberrechtsgesetz verboten, „wirksame technische“ Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen oder dieser Umgehung dienende Programme herzustellen bzw. zu verbreiten.[1] Diese Vorschrift ist jedoch nicht auf Computerprogramme anzuwenden.[2] Die Dekompilierung ohne Zustimmung des Rechteinhabers zum ausschließlichen Zwecke der Herstellung von Interoperabilität ist legalen Besitzern der Software explizit erlaubt.[3]
Massimo23 am 17. März 2009 17:20 Also wenn ich es ausgeliehen hab, darf ich's nicht tun!? Dann lass ich es...
Doch! Wenn man die Software legal erworben hat darf man einen Crack einsetzen. Siehe auch http://www.young-news.de/computer-spiele-f17/cracks-legal-t86.html