...wenn ja, sollten sich diejenigen fairerweise aus dieser Comunity abmelden.Wie sonst ist es erklärbar,dass innerhalb von einer Minute alle meine Antworten aus den verschiedensten Sachbereichen, die vorher noch nicht bewertet wurden, plötzlich eine negative Bewertung bekommen haben?

Ich glaube zwar, daß nicht "nur" aus Rache negativ gewertet wird, aber eben auch!
Ich habe auch schon ein- oder zweimal eine negativwertung gemacht, allerdings war ich mir auch sicher, daß die Antwort Schrott war

Diesen Text schrieb ich heute schonmal
>Da wäre wohl erst zu klären was ich bewerte: 1. Die Art bzw. Sachlichkeit der Antwort 2. Gefällt mir die Antwort persönlich (dann muss sie nicht unbedingt richtig/sachlich sein) 3. Bewerte ich denjenigen, der die Antwort liefert persönlich, was allerdings in meinen Augen nicht korrekt wäre. 4. Habe ich von dem Thema keine Ahnung, gibts auch keine Bewertung Ich hätte keine Probleme meine Bewertung auch zu begründen, obwohl ich mit meinem echten Namen hier im Forum teilnehme

Ich denke auch , dass Du damit leben mußt . Auch ich habe festgestellt , dass ich negativ bewertet wurde , obwohl der Bewerter keinerlei bessere Antwort hatte . Ich wurde auch mit negativ bewertet , weil ich aus Deutschland komme . Da frage ich mich nattürlich , was ist negativ aus Deutschland zu kommen . Mach Dir nichts draus , das Leben geht weiter . Gruß odemtann

Damit wirst Du -wie alle Anderen auch- leider leben müssen. Es gibt immer wieder unqualifizierte negative Bewertungen von einigen Wenigen, die meinen, auf diese Art Punkte sammeln zu müssen. Also liebe Leute: fett Bewertung ist gut und schön, aber bitte FAIRfett

Ich denke auch es ist für manche einfach nur lustig negativ zu bewerten,wie im RL vielleicht passt die Nase nicht oder der Jenige empfindet es als ausgemachten Blödsinn was das Gegenüber von sich gibt.Oder hat keine Ahnung udn gibt auf diese Weise seinen Senf dazu.Hauptsache erwähnt ;-)

Ich seh's bei mir gerade eben ja auch, nur kann man doch gar nicht sehen, WER bewertet hat. Ich achte halt gar nicht drauf. Wenn ich bewerte, dann positiv, wenns mir gefällt und gar nicht, wenns mir nicht gefällt. Warum soll ich einem eine "reindrücken" nur weil er eine andere Auffassung hat? Bei Antworten, die nicht unkommentiert bleiben sollen, kommentiere ich eben. Da gibt's dann nichts zu bewerten.
Ist es nicht seltsam, dass es zu dieser Frage noch keine Negativ-Wertungen gibt? :-)))

Nicht aus Rache,aus Dummheit.
baumschuetzer am 1. März 2007 18:39 Ich fürchte das Du recht hast. ;-))
bravo am 9. April 2007 09:17 Es sind aber schon wieder 4 Dumme !

Das Problem hatte ich auch immer wieder. Inzwischen habe ich mich damit abgefunden, dass z.T. über Nacht meine Antworten pauschal abgewatscht wurden, unabhängig ob sie richtig waren oder nicht. Selbst dann wenn ich bei Rechtsfragen die §§ geannt habe.
Wir hatten mal vorgeschlagen eine neg. Bewertung an eine Begründung zu koppeln. Klar kann man auch das umgehen, in dem man z.B. nur pünktchen setzt, aber dann wüste ich wenigstens wer und was er denkt.
Allerdings böte diese Forma auch eine Grundlage für weitere Amositäten - Gegenrache usw. Allerdings wüsste ich schon gerne bescheid, was an mir zu kritisieren ist, damit ich, wenns berechtigt ist, auch an meinen Antworten arbeiten kann. Deshalb kommentiere ich immer wieder Antworten und freue mich, wenn ich selber geschriebene Raktionen erhalte!
LG
Kabark am 1. März 2007 17:16 Ok, finde ich auch. Aber dass Du hier Antworten in Rechtsfragen gibst, würde ich nicht zu laut sagen. Es sind genügend Vögel unterwegs, die einem einen Verstoß gegen das RBerG anhängen wollen. Und sowas klappt....
Westi am 2. März 2007 15:15 Ich bin kein Rechtsanwalt und sich auf das Gesetz zu berufen ist nicht illegal. Auf einen Paragraphen hinzuweisen ist noch keine Rechtsberatung! LG
Westi am 2. März 2007 15:39 Art. 1 § 8 RBerG Ordnungswidrig handelt, wer I Nr. 1 fremde Rechtsangelegenheiten GESCHÄFTSMÄSSIG besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen, (...)
Eine Rechtsangelegenheiten besorgt nach dem BundesVerfassungsGericht (BVerfG, 1 BvR 2251/01 vom 27.9.2002, Absatz-Nr. 23), wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde RechtsVerhältnisse zu gestalten. Die Geschäftsmäßigkeit erfordere dabei eine SELBSTÄNDIGE, mit WIEDERHOLUNGSABSICHT erfolgende Tätigkeit, die NICHT NUR aus besonderen Gründen als Gefälligkeit ausgeübt werde (BVerwG NJW 1988, 220 u.a., zitiert nach Jürgen Renner/Caliebe, RBerG-Kommentar, 2. Aufl. München 1992).
Dies ist war bei mir nie der Fall! LG
Klasse Antwort! Auch ich habe nichts gegen berechtigte Kritik, wenn nur Fakten zählen und die Emotionen aussen vor bleiben.
Kabark am 1. März 2007 17:28 Wünschenswert, Andromeda, aber wenn Emotionen außen vor bleiben könnten, gäbe es keine oder so gut wie keine Negativ-Wertungen. :-) Denn die berechtigten sind rar.
Die Communityleitung ist dabei, eine Lösung dafür zu finden, dass sich solche Vorfälle im großen Rahmen nicht wiederholen. LG Uta
Stimmt auch wieder. Man kann schließlich nicht davon ausgehen, dass jeder fair agiert bzw. reagiert. :-)

Hier einer von vielen Links, die es hier zu diesem Thema gibt:
http://www.gutefrage.net/frage/bewertung-ich-wuesste-zu-gerne-warum-etwa-10-mein...
Das ist völlig ok, weil es ja mit Sicherheit der Sinn einer Negativbewertung sein sollte.