Wo kann ich die Kriterien für die Verbeamtung eines Lehrers nachlesen?

§ 7 Bundesbeamtengesetz:
1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer
Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften besitzt,
die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
a) die für seine Laufbahn vorgeschriebene oder – mangels solcher Vorschriften – übliche Vorbildung besitzt oder
b) die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben hat.
Lehrer sind keine Bundesbeamten sondern Landesbeamte. Jedes Bundesland hat eigene Richlinie für die Verbeamtung von Lehrern. In NRW schau z.B. mal hier: http://www.gew-nrw.de/recht/beamtenrecht/einstellung/rechtbeamtenreinstell.cfm