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Gibt es Kriterien für Verbeamtung eines Lehrers!?

gefragt von duckwinduck am 10.04.2009 um 16:04 Uhr

Wo kann ich die Kriterien für die Verbeamtung eines Lehrers nachlesen?


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Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 10. April 2009 16:06
2x
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§ 7 Bundesbeamtengesetz:

1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer

Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften besitzt,
die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
a) die für seine Laufbahn vorgeschriebene oder – mangels solcher Vorschriften – übliche Vorbildung besitzt oder
b) die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben hat.


anonym
beantwortet von lisamois am 10. April 2009 16:06
1x
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Man darf seit 5 Jahren nicht operiert worden sein!

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 10. April 2009 16:07

am Hirn?

Kommentar von jp123 am 10. April 2009 16:08

echt? hätte mir das mal jemand vor meiner op sagen können???aaaaaaaah!


anonym
beantwortet von tergenna am 10. April 2009 16:07
1x
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Lehrer sind keine Bundesbeamten sondern Landesbeamte. Jedes Bundesland hat eigene Richlinie für die Verbeamtung von Lehrern. In NRW schau z.B. mal hier: http://www.gew-nrw.de/recht/beamtenrecht/einstellung/rechtbeamtenreinstell.cfm


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