cargli am 18.01.2007 um 15:35 Uhr
Wir sind nicht verheiratet, meine Freundin hat kein Einkommen. Ich habe bei meiner Versicherung nachgefragt, dort hat man mir gesagt, das geht nicht.
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Rolfe hat Recht, "Familienversichern" kann man nur Familienmitglieder, da ist eine Eheschließung unabdingbar. Deine Freundin wird versicherungsPFLICHTIG sobald sie ein Einkommen oder Sozialleistungen (ALG I oder II, Rente etc.) bezieht. Der Beitrag ist dann abhängig von den bezogenen Leistungen oder dem Einkommen. Wenn Deine Freundin mit Dir zusammenlebt und Du so viel verdienst, dass Ihr über die ALG II ("Hartz IV") Bemessungsgrundlage fallt, kann die gesetzliche Kasse sie nicht aufnehmen. Dann könnte sie höchstens einen Minivertrag bei einer PKV abschließen. Wenn sie einen versicherungspflichtige Beschäftigung hatte (ich bin mir bei den 400 Euro Jobs jetzt nicht so sicher) müsste ihre alte Kasse sie eigentlich weiterhin nehmen.
Eine kostenfreie Familienmitgliedschaft gibt es nur für Verheiratete - und auch das nur bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Rolfe hat Recht, "Familienversichern" kann man nur Familienmitglieder, da ist eine Eheschließung unabdingbar. Deine Freundin wird versicherungsPFLICHTIG sobald sie ein Einkommen oder Sozialleistungen (ALG I oder II, Rente etc.) bezieht. Der Beitrag ist dann abhängig von den bezogenen Leistungen oder dem Einkommen. Wenn Deine Freundin mit Dir zusammenlebt und Du so viel verdienst, dass Ihr über die ALG II ("Hartz IV") Bemessungsgrundlage fallt, kann die gesetzliche Kasse sie nicht aufnehmen. Dann könnte sie höchstens einen Minivertrag bei einer PKV abschließen. Wenn sie einen versicherungspflichtige Beschäftigung hatte (ich bin mir bei den 400 Euro Jobs jetzt nicht so sicher) müsste ihre alte Kasse sie eigentlich weiterhin nehmen.