hallo leider habe ich das problem das mein konto gepfändet worden ist. Nu habe ich eine eidelsstaatliche verversicherung unterschrieben,kann trotzdem nicht mehr über mein konto verfügen(überweisungen,daueraufträge usw.) hab 7 tage zeit um mein geld vom konto zu holen,sonst ist es weg
gibt es da ne alternative? wer weiß rat?

Ja, die gibt es. Informiere dich bei deiner Bank

Was können Sie tun, wenn Ihr Kreditinstitut Ihnen aufgrund einer Kontopfändung durch einen Ihrer Gläubiger Ihr Girokonto, auf das Ihre laufenden Zahlungen (Lohn / Gehalt oder Sozialleistungen) eingehen, sperrt ?
A) Rechtslage bei Eingang von Lohn / Gehalt : Kontopfändungsschutz gem. § 850 k Zivilprozessordnung (ZPO)
Sofern einem Ihrer Gläubiger Ihre Bankverbindung bekannt ist, kann dieser Gläubiger Ihr laufendes Girokonto per gerichtlichem Beschluß (sogenannter Pfändungs- und Überweisungsbeschluß) bis zur Höhe seiner Forderung pfänden lassen. Dies hat zur Folge, daß Ihr Kreditinstitut das Guthaben auf Ihrem Konto sperrt und Ihnen weder Geld auszahlt noch Ihre Aufträge wie etwa Überweisungen oder Daueraufträge ausführt.
Es gibt jedoch eine gesetzliche Regelung, die vorsieht, daß Ihnen grundsätzlich der unpfändbare Teil Ihres Lohnes / Gehaltes zum Leben zu Ihrer Verfügung verbleiben muß. Um sich in einem solchen Fall den notwendigen Lebensunterhalt für den Monat zu sichern, ist allerdings aktives Handeln von Ihnen gefordert.
Im Falle einer Kontopfändung müssen Sie unverzüglich bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen sogenannten Freigabeantrag gem. § 850 k ZPO stellen (siehe Anlage - Musterbrief). Mit diesem Antrag können Sie erreichen, daß das Gericht die Pfändung aufhebt, soweit sie den unpfändbaren Anteil Ihres Lohnes betrifft. Der unpfändbare Lohnanteil bemißt sich nach der Pfändungstabelle, § 850 c ZPO. Bei der Aufhebung der Pfändung des unpfändbaren Lohnanteils berücksichtigt das Gericht allerdings auch, wieviele Tage noch zwischen Pfändung und nächster Lohnzahlung zu überbrücken sind. Der vom Gericht von der Pfändung freigestellte Betrag muß Ihnen von Ihrem Kreditinstitut ausgezahlt werden. Sofern Ihnen dieser Betrag nicht in voller Höhe ausgezahlt wird, kann es unter Umständen daran liegen, daß Ihr Kreditinstitut von diesem Betrag bereits laufende Zahlungsverpflichtungen Ihrerseits wie etwa Miete, Stom usw. beglichen hat. Da es sich hierbei um Ausgaben handelt, für die auch Sie normalerweise Ihren pfändungsfreien Betrag verwenden würden, ist diese Praxis nicht zu beanstanden.
Um Ihren notwendigen Lebensunterhalt im laufenden Monat zu sichern, kann das Gericht bereits vor der endgültigen Entscheidung über Ihren Freigabeantrag im Eilverfahren dringend benötigte Teilbeträge zur Auszahlung an Sie freistellen (siehe Anlage - Musterbrief).
Allerdings führt wirklich nur schnelles Handeln zum Erfolg, denn das Geld auf dem gepfändeten Girokonto ist lediglich für zwei Wochen ab Eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei dem Kreditinstitut für alle Beteiligten gesperrt. Wenn Sie überhaupt nicht oder nicht rechtzeitig tätig werden, leitet das Kreditinstitut nach Ablauf der zwei Wochen den gesamten Betrag an den betreffenden Gläubiger weiter.
TIP :
Um in den Folgemonaten nicht immer wieder denselben Antrag bei Gericht zwecks Sicherung Ihres Lebensunterhaltes stellen zu müssen, ist es ratsam, daß Sie diesen Freigabeantrag bereits auf künftig eingehende Lohn-/ Gehaltszahlungen ausdehnen (siehe Musterbrief - Anlage 1).
Der Pfändungsschutz gem. § 850 k ZPO gilt nur für "wiederkehrende Leistungen" wie z.B. + Lohn-/ Gehaltszahlungen. +Keinen Pfändungsschutz genießen dagegen Bankguthaben wie etwa normale Spar- oder Bausparguthaben, Guthaben aus Kapitallebensversicherungen oder Steuerrückzahlungen.

Du hast doch einen Pfändungsfreibetrag über den kannst Du verfügen lies mal hier http://www.datentransfer24.de/Kontopfaendung-Konto.html
ja das weiß ich aber jede überweisung die ich tätige muß ich bezahlen und das sind recht viele den freibetrag muß ich innerhalb von 7 tagen vom konto nehmen sonst ist das geld weg
Tremor am 20. November 2008 23:49 Sprich mal mit Deiner Bank ob sie Dir nicht einen Dispo einräumen. Dann kannst Du das aus der Welt schaffen

schuldenberater
hapebue am 20. November 2008 23:41 Schuldenberater & Schuldenberatung suche | Webverzeic...
Suche in/nach Schuldenberater & Schuldenberatung ... Ergebnisse 1 - 4 von 4 - Gefunden in "Schuldenberater & Schuldenberatung": ...
http://www.blimb.de/webverzeichnis/sucheSchuldenberater+&+Schuldenberatung5...
der schuldenberater hat mich nach hause geschickt ich soll wieder kommen wenn es ne richtige summe ist es sind knapp 500 euro
ich habe einfach die bankverbindung gewechselt,von sparkasse zu einer bank,das hat bei mir gut funktioniert
bin momentan bei der sparkasse harrburg-buxtehude war immer mit denen zufrieden aber nu dieser mist

Schuldnerberater, das sind die besten Ansprechpartner.

Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung macht Dich nicht frei von einer Zahlungspflicht; durch das dabei erstellte Vermögensverzeichnis ersieht der Gläubiger, ob er noch weitere Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen kann, z.B. die Pfändung einer Lebensversicherung, eine Lohnpfändung oder eben eine Pfändung Deiner Geschäftsverbindung mit der Bank.
Der Gläubiger pfändet nicht Dein Konto, obwohl das immer wieder so gesagt wird, sondern er pfändet Deine Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit der Bank; er ist nach der Pfändung sozusagen Inhaber Deiner Rechte gegenüber der Bank; es steht Dir aber - wie hoss43 richtig mitteilt - ein Freibetrag zur Deckung Deines Lebensbedarfes zur Verfügung; diesen Freibetrag musst Du aber selbst beim Amtsgericht beantragen; was Dir zusteht wird dort anhand bestimmter Tabellen ausgerechnet; der Freibetrag richtet sich danach, wievielen Personen Du zum Unterhalt verpflichtet bist; dabei gelten als unterhaltsberechtigte Personen z.B. Deine Ehefrau/Ehemann und alle minderjährigen bei Dir wohnenden Kinder ohne Einkommen oder Kinder für die Du Unterhalt zahlst; allerdings ist Dein Konto dann noch nicht frei; Du kannst nur den Freibetrag abheben und verbrauchen; Daueraufträge sind gesperrt, Karte wird eingezogen; Überweisungen sind nicht möglich; Du musst, wie Du selbst schon angemerkt hast, alles teuer bar einzahlen; einen dispo wird Dir die Bank vermutlich nicht mehr einräumen, da auch dieses Recht gepfändet ist; würde Dir die Bank nach erfolgter Pfändung einen Dispo bewilligen, dann müsste sie den Dispo an den Gläubiger auszahlen, da er ja Deine Rechte übernommen hat; also fällt das weg; zu einer anderen Bank wirst Du nicht wechseln können, weil Du mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung einen Negativeintrag in der Schufa hast. Nicht strafbar ist es, sein Gehalt auf ein Konto eines Familienmitgliedes zu überweisen; dieses Konto kann auch nicht gepfändet werden, da der Kontoinhaber ja nicht Schuldner ist; Du hast einen Herausgabeanspruch in Höhe Deines Lohnes gegen den Kontoinhaber (Kind oder Eltern oder Ehepartner); allerdings könnte der Gläubiger dann wieder diesen Herausgabeanspruch pfänden; bei einer Summe von 500 Euro müsste sich doch ein Weg finden lassen, dass der Gläubiger Ratenzahlung bewilligt; solange die Ratenzahlungen pünktlich geleistet werden, kann die Pfändung ruhen, d.h. Du kannst wieder über Dein Konto verfügen. (Wenn du Sozialleistungen Hartz IV, ALG II beziehst brauchst Du keine Kontofreigabe, die sind immer frei, ebenso Kindergeld)
tja die kontopfändung besteht nun schon 5 monate ich habe mit meinem kind ein freibetrag von 973 euro der sich aber ständig ändert weil ich nie den gleichen lohn bekomme mal mehr aber überwiegend weniger leider ist der gläubiger nicht bereit eine ratenzahlung einzugehen selbst auf schreiben vom anwalt reagiert er nicht mehr
Guppy194 am 21. November 2008 00:30 mit Deinem Kind hast Du einen Freibetrag von ca. 1.350 euro nach der Tabelle. geh mal zum amtsgericht und stell einen Antrag nach § 765a ZPO; die wissen dort bescheid.
Guppy194 am 21. November 2008 00:32 Nachtrag:
Allerdings wäre eine Kontopfändung, die den Gläubiger nicht einmal tw. befriedigt, aber zur Kontokündigung führt, eine sittenwidrige Härte.
Das LG Essen, Beschl. vom 25.09.2001 - 11 T 293/01 - hat die Anwendung des § 765 a ZPO und die vollständige Aufhebung der Kontenpfändung für zulässig erachtet. a) bei vollständiger Ausschöpfung der Schuldnerrechte - keine nennenswerte Teil-Befriedigung des Gläubigers zu erwarten und b)drohende Kündigung des Girovertrages und c) lediglich Eingang laufender Sozialleistungen auf dem Konto

Konto unter anderem Namen führen ?
ist strafbar ich darf nicht mal das geld auf das konto meines sohnes gehen lassen
Guppy194 am 21. November 2008 00:04 ist in keiner Weise strafbar, glaub mir.
der banktyp hat mich gestern erst drauf aufmerksam gemacht das ich das geld absofort nicht mehr auf das konto meines sohnes gehen lassen darf
sollte er das nochmal sehen kündigt er umgehend das konto und das geld geht zurück wo es her kommt

Bei überzogenen Konti kann nichts mehr gepfändet werden!!! (;-)))
Ich bin bei der Volksbank. Meine Bank hat mich schon mehrfach gerettet. Versuch es mal dort. L.G.

Hol Dir eine einstweilige Anordnung und lass das Konto wieder öffnen !

Hol Dir eine einstweilige Anordnung und lass das Konto wieder öffnen !
Nennt sich auch P-Konto
Das gibt es erst ab nächstes Jahr!
Stimmt, Hoss!
hier in der umgebung ist keiner bereit mir ein konto zu geben wegen pfändung
Die Postbank gibt aber Guthabenkonten
ich weiß,aber die geben mir kein konto weil se davon ausgehen das das konto gepfändet wird genauso wie die deutsche bank dresdener bank und commerzbank
Dann warte doch bis zum 1.1.09