Ozeander am 25.06.2009 um 10:46 Uhr

Den 1. Bescheid nach Anmeldung des Autos bekommst Du noch. Für die Folgejahre nicht mehr, da wird nur abgebucht, es sein denn, es ändert sich etwas.
Bescheide an sich gibt es nur bei der Anmeldung. sollte noch nie eine einzugsermächtigung gemacht worden sein, gibt es dann nur noch Zahlungshinweise. Bei Einzugsermächtigungen ( auch in NRW ) wird nur noch abgebucht ohne mitteilung
NEIN!Das Finanzamt Hat doch eine Einzugsermächtigung von Dir.Oder?
Nein, und ich meine, den hätte ich immer nur beim ersten Mal erhalten.... Abgebucht wird aber immer im gleichen Monat.

ein bescheid wo drin steht das die steuer fällig wird,aber kein hinweis wann sie abziehen!
Nein, wenn du es per Lastschrift hast, dann gibts kein bescheid mehr!
Hallo, natürlich gibt es einen schriftlichen Bescheid. Zusätzlich müsstest du die Abbuchung in deinen Kontoauszügen "entdecken".

Nein, das siehst Du ja auf Deinem Kontoauszug.