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Gibt es keinen schriftlichen Bescheid mehr vom Finanzamt, wenn die KfZ- Steuer abgebucht wird?

gefragt von OzeanderOzeander am 25.06.2009 um 10:46 Uhr

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jbinfo
beantwortet von jbinfo am 25. Juni 2009 10:49
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Den 1. Bescheid nach Anmeldung des Autos bekommst Du noch. Für die Folgejahre nicht mehr, da wird nur abgebucht, es sein denn, es ändert sich etwas.


anonym
beantwortet von sylviabo am 25. Juni 2009 10:55
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Bescheide an sich gibt es nur bei der Anmeldung. sollte noch nie eine einzugsermächtigung gemacht worden sein, gibt es dann nur noch Zahlungshinweise. Bei Einzugsermächtigungen ( auch in NRW ) wird nur noch abgebucht ohne mitteilung


DerPinocchio
beantwortet von DerPinocchio am 25. Juni 2009 10:47
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In NRW gibts den noch.


anonym
beantwortet von corimaus am 25. Juni 2009 10:48
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nein,bei abbuchung glaube ich nicht


anonym
beantwortet von jimpo am 25. Juni 2009 10:49
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NEIN!Das Finanzamt Hat doch eine Einzugsermächtigung von Dir.Oder?



Eldor
beantwortet von Eldor am 25. Juni 2009 10:54
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Nein, und ich meine, den hätte ich immer nur beim ersten Mal erhalten.... Abgebucht wird aber immer im gleichen Monat.


herzilein27
beantwortet von herzilein27 am 25. Juni 2009 10:47
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in Rheinland-Pfalz gibt es den nicht mehr


belmondo
beantwortet von belmondo am 25. Juni 2009 10:47
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doch, ich bekomme meinen Bescheid regelmäßig!


finchen012
beantwortet von finchen012 am 25. Juni 2009 10:47
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ein bescheid wo drin steht das die steuer fällig wird,aber kein hinweis wann sie abziehen!


anonym
beantwortet von Sabrina80 am 25. Juni 2009 10:50
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Nein, wenn du es per Lastschrift hast, dann gibts kein bescheid mehr!


anonym
beantwortet von Wuzzup am 25. Juni 2009 11:02
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Hallo, natürlich gibt es einen schriftlichen Bescheid. Zusätzlich müsstest du die Abbuchung in deinen Kontoauszügen "entdecken".


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 25. Juni 2009 11:38
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Nein, das siehst Du ja auf Deinem Kontoauszug.


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