Wenn ich eine Reinigungskraft für meine Wohnung einstelle (3 Std. alle 14 Tage) und sie auch anmelde, dann ist sie ja ein Mini-Jobler, oder? Hat sie dann auch die Ansprüche wie jeder andere Arbeitnehmer: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub etc.....?

ja. urlaubanspruch und lohnfortzahlung bei krankheit (sechs wochen).
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/2AG/navNode.html?nnn=true

Haben sie! Genau das ist der springende Punkt, warum es in dem Bereich so viel Schwarzarbeit gibt!

Na klar, sie stehen schliesslich in einem normalen Arbeitsverhältnis, nur eben mit weitaus weniger Wochenstunden.
ja, die gesetzlichen Vorgaben sind ganz klar. Minijobbler haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung etc.