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Gibt es irgendwelche arbeitsrechtlichen Einschränkungen für Mini-Jobbler?

gefragt von seesee am 16.09.2009 um 9:48 Uhr

Wenn ich eine Reinigungskraft für meine Wohnung einstelle (3 Std. alle 14 Tage) und sie auch anmelde, dann ist sie ja ein Mini-Jobler, oder? Hat sie dann auch die Ansprüche wie jeder andere Arbeitnehmer: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub etc.....?

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recht x 35.077 minijob x 542

diemeggie
beantwortet von diemeggie am 16. September 2009 09:49
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ja. urlaubanspruch und lohnfortzahlung bei krankheit (sechs wochen).
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/2AG/navNode.html?nnn=true


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 16. September 2009 09:55
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Haben sie! Genau das ist der springende Punkt, warum es in dem Bereich so viel Schwarzarbeit gibt!


Lifthrasil
beantwortet von Lifthrasil am 16. September 2009 09:52
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Na klar, sie stehen schliesslich in einem normalen Arbeitsverhältnis, nur eben mit weitaus weniger Wochenstunden.


Pluemchen
beantwortet von Pluemchen am 16. September 2009 09:51
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ja, die gesetzlichen Vorgaben sind ganz klar. Minijobbler haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung etc.


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