Muss man einen Strafzettel in Österreich auch bezahlen wenn man nicht selbst gefahren ist, sondern sein Auto verliehen hat?

Auf der rückseite des Strafzettels kann man Einspruch erheben, diesen dann in einer bestimmten frist zurücksenden,und dabei den eigentlichen Fahrer angeben.

Während es in Deutschland nur eine Halterhaftung im ruhenden Verkehr bzgl der Verfahrensgebühren gibt, ist es in Österreich möglich, auch weitere Vergehen dem Halter anzulasten, wenn der Fahrer nicht feststellbar ist. Genauere Angaben kann ich da allerdings keine machen, dazu müßte man in einem Fachforum für Verkehr in Österreich nachfragen.

ja hab auch schon gehört, dass da der klebstoff so heisst!!