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Gibt es in Deutschland ein Recht auf Studium nach bestandenem Abitur?Nur Absagen, trotz 2,6

gefragt von Chriscello am 11.10.2008 um 13:36 Uhr
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Studium x 3.827

anonym
beantwortet von user94 am 11. November 2008 16:43
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bewirb dich in jedem falle auch für das losverfahren ! ! ! Mach ein Praktikum oder ein Volontariat oder sogar eine Ausbildung. Fahre um die Welt, aber um Gottes Willen, geniesse dein Leben, denn ich verspreche dir, du wirst mit 2,6 einen Studienplatz erhalten. Auch wenn es vielleicht ein Jahr dauert.

Viel Erfolg

habe nach einem Jahr mit einem Schnitt von 2,7 mein Traumfach (Kommunikationswissenschaft) studiert.


Tintenklexs
beantwortet von Tintenklexs am 22. Oktober 2008 12:42
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Ein generelles Recht darauf gibt es nicht, aber wie bereits geschrieben: Du kannst dich einklagen. Und zwar deshalb weil eine Uni in einem bestimmten Studiengang ja xy Plätze hat, aber in den allermeisten Fällen weniger Studienplätze vergibt. Wenn man das der Uni vor Gericht beweisen kann, dann kann man sich einklagen. Allerdings machen das

a.) Heute viele, sodass es auch dabei keine 100% Chance mehr gibt (z.B. Medizin) und ist es imho

b.) unfair gegenüber Leuten, die sich nicht einklagen, weil sie z.B. das Geld nicht haben und dann nicht reinkommen in den Studiengang, nur weil sich so viele einklagen.

Die andere Option ist die Warteliste und wie hier richtig gesagt wurde, es gibt 2 getrennte Listen. Auf Liste 1 werden alle Studenten, Wartesemester egal, nach Numerus Clausus geordnet. Hierbei spielen die Wartesemester nur dann eine Rolle, wenn 2 Studenten den gleichen NC haben, dann gilt: Je mehr Wartesemester, desto weiter vorne. Von dieser Liste werden 80% der Studenten für einen Jahrgang ausgewält (Nicht 80% die draufstehen!)

Auf der 2. Liste ist es genau andersrum: Geordnet nach Wartesemestern (max. 16) und NC egal, außer es gibt Menschen mit gleichen Wartesemestern. Hier werden die restlichen 20% genommen.

Und dann werden ein ganz paar noch per Losverfahren genommen, wenn schon angenommene Studenten wieder abspringen.

Also könntest du vorher eine Ausbildung machen und dann über die Warteliste reinkommen. Oder, das wäre noch eine Option: Erst einmal ein erstes Studium machen, dann hat man (grade bei Bachelorstudiengängen) gute Chancen danach in das Wunschfach als Zweitstudium reinzukommen, weil das Abi dann nicht mehr zählt....;)


studityp
beantwortet von studityp am 11. Oktober 2008 13:59
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Du kannst auf dein Recht auf freie Bildung pochen, siehe Anell. Klage dich ein, da kannst du aber mit ca. 1500€ rechnen. Das sollte einem der Traumberuf schon wert sein. Schwierig, aber auch möglich ist sogar Medizin mit einem Schnitt von 2,6. Deine Erfahrung sollte dich aber lehren, dich mehr anzustrengen. Wenn du nichts änderst, wirst du dich zwar einklagen, im Studium aber kaum mithalten können. Nur als Tipp. Viel Glück !

Kommentar von silentwormi am 11. Oktober 2008 14:03

Ich bin Medizinstudentin mit dem schnitt von 2,2


anonym
beantwortet von silentwormi am 11. Oktober 2008 13:53
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Darf ich Fragen was du Studieren möchtest?

Kommentar von Chriscello am 11. Oktober 2008 14:18

Internationale Beziehungen oder Kultur und Technik


wandpilz
beantwortet von wandpilz am 11. Oktober 2008 13:42
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Jedes Wartesemester hebt deinen Schnitt um 0,2 Punkte. Damit musst du dich wohl mit deinem Schicksal - so wie Tausende andere angehende Studenten - abfinden.

Kommentar von Fa2197d835ef54e11c30744b0f3f5d7esmallGesta am 12. Oktober 2008 18:35

Ich hab ja keine Ahnung, woher das viel gehörte Gerücht kommt, dass Wartesemester den Schnitt heben (war das vielleicht früher so?), aber das ist praktisch nirgends der Fall. Es sind immer 2 getrennte Listen.


Anell
beantwortet von Anell am 11. Oktober 2008 13:42
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Du kannst einen Studienplatz einklagen, das hat auch sehr oft Erfolg (selbst bei Fächern, deren NC höher ist). Befrage zwecks dessen am besten einen Anwalt bzw. lass' den die Klage schreiben. Alles Gute! Anell


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 11. Oktober 2008 13:40
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Ein absolutes Recht auf ein Studium gibt das Abitur nicht. Es ist eine Hochschulzugangsvoraussetzung; gleichwohl haben Universitäten ein Auswahlermessen. Um einen Hochschulzugang zu erzwingen, müßte also ein Ermessensfehlgebrauch dargelegt werden.


Silmarien
beantwortet von Silmarien am 11. Oktober 2008 13:39
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Es gibt Studiengänge, die ohne Zulassungsbeschränkung sind und die du deshalb auch mit einem Durchschnitt von 3,9 studieren könntest. Du hast aber kein "Recht" darauf, in einem zulassungsbeschränkten Studiengang genommen zu werden, die Hochschule hat immer das Recht, dich abzulehnen, wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 11. Oktober 2008 13:38
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Es liegt an der Fach/Hochschule bzw. Uni ob sie Dich nehmen. Ein Recht auf einen Studienplatz an einer bestimmten Einrichtung hast Du nicht.


Gayboy
beantwortet von Gayboy am 11. Oktober 2008 13:37
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Gegen den Numerus Clausus gibt es keine Rechtsmittel. Mit einem solchen Abiturschnitt findet man immer einen Stdienplatz, nur eben nicht den präferierten. Was ist mit der Warteliste?


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