Bisher habe ich immer nur Blitzen gesehen, die von vorne Blitzen. Jetzt sagten mir Freunde, es gibt auch schon Blitzen, die Ginterherblitzen, so dass man es gar nicht mehr so richtig mitbekommt, ob man geblitzt wurde.

Die Heckblitzer gab es schon lange vor den Frontblitzern. Das Problem dabei ist, dass auf diesen Fotos der Fahrer nicht zu erkennen ist. Man muss also immer die Fahrzeuge sofort stoppen, was personalintensiv ist, oder mit sehr vielen Widersprüchen und Verfahrenseinstellungen wegen Beweismängeln rechnen.

Ja die gibt es. Es gibt auch Blitzer, die nicht mehr blitzen. Da fährst du wenn du Pech hast 5 x am Tag rein, weil du denkst, die sind nicht geladen.
scader1 am 28. April 2009 20:26 ÜBRIGENS: Das ist in Konstanz !!!! ;-) Also aufpassen...........

Nein, das ist rechtlich nicht verwertbar weil der Fahrer zu erkennen sein muss.
Aber sicher ist es das, genauso wie alles andere. Die gibt es schon einige Zeit und funktionieren wunderbar.
scader1 am 28. April 2009 20:24 richtig. Und wenn du nicht der Fahrer warst, musst du angeben wer gefahren ist. Ansonsten darfst du ein Fahrtenbuch führen..............
MikeFFM am 28. April 2009 20:27 Falsch! Seid doch mal etwas kreativ und denkt an das Zeugnisverweigerungsrecht. Hat immer geklappt...
Genau - es kommt auf den Fahrzeughalter an, der muss wissen, wo sein Gefährt ist, wenn nicht, dann gibt's Ärger, wenn man geblitzt wurde!
MikeFFM am 28. April 2009 20:29 Natürlich wusste ich immer, wo mein Fahrzeug war und wer es gefahren hat. Aber weil es einer meiner vielen Angehörigen mit Führerschein war, habe ich ihn völlig legal nicht genannt... Damit war die Messe gesungen und es durfte nicht mal ein Fahrtenbuch angeordnet werden!
Diese Maßnahme (Fahrtenbuch führen) wurde genau wegen dieser Möglichkeit eingeführt, denn man kann sich auch sehr einfach auf einen Familienangehörigen herausreden, und dem sollte Einhalt geboten werden. Du hast anscheinend einfach verdammt viel Glück gehabt
MikeFFM am 28. April 2009 20:37 Naja, der Richter sagte damals dem Heini vom Straßenverkehrsamt, niemand könne dafür bestraft werden, dass er ein gesetzliches Recht in Anspruch nimmt. Auch nicht durch die Auflage, ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Glück oder gerechtes Urteil? Ich empfand es damals als beides... Ich bin auch eher der Meinung, das Fahrtenbuch sei für Leute eingeführt worden, die sich an den Fahrer "nicht mehr erinnern" konnten. Ich wusste ja genau, wer gefahren war und habe das auch gesagt!
Du hattest also Argumente, mit denen du zweifellos einen besseren Eindruck beim Richter gemacht hast als die Woher-soll-ich-denn-wissen-wer-mein-Auto-dessen-Schlüssel-ich-immer-bei-mir-habe-gefahren-hat-Fraktion. Aber ich nehme an, es gibt ausreichend Familien, in denen sich auch im Zweifelsfall immer ein bereitwilliger Zeuge finden lässt, darum denke ich, ja, du hast eine Menge Glück gehabt, dass das Urteil so und nicht anders ausfiel. Da es hier aber um Wissen geht: Ich weiß, dass manches vor Gericht Ermessensache ist. Der Richter hat innerhalb der Gesetze der Gerechtigkeit zu dienen, habe ich noch von irgendwo im Ohr.
Na klar, gibt's das.Das ist mir in den 1980er Jahren hin und wieder mit der "Kawa" passiert. Diese im wahrsten Sinne hinterlistigen Geräte gibt's also schon sehr lange.

das hat es früher gegeben und wurde abgeschafft...
Na klar, gibt's das.Das ist mir in den 1980er Jahren hin und wieder mit der "Kawa" passiert.

Ratgeber Blitzer, Blitzerratgeber - Fragen, Tipps, Hilfe,... Im neuen Fenster öffnen Gibt es jetzt schon sogenannte "Hinterherblitzer"? ... Habe jetzt schon öfter mitbekommen, dass es sogenannte Hinterherblitzer gibt. ...

in England gibt es die fiesen Dinger, in Germny glaube ich nicht..
Die gibt es schon lange, auch in vielen Ortschaften fest installiert, sowohl für Autos als auch Motorräder! Oder was meinst du wie Motorradfahrer geblitzt werden??
Ne allgemein meinte ich das, ob es Hinterherblitzer gibt.
Ja, sag ich doch: Schon sehr lange und auch effektiv. Auf den Fahrer kommt es da nicht an, sondern auf den Fahrzeughalter, wenn sich niemand findet der es war!
MikeFFM am 28. April 2009 20:33 Falsch! Eine Halterhaftung greift nur bei Bagatellen wie Parkverstößen. Bei Tempoverstößen, Rotlichtverstößen usw. muss der Fahrer zweifelsfrei nachgewiesen werden!