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Gibt es in Deutschland als Strafe „doppelt lebenslang“, d.h. 2x25Jahre=50Jahre Haft?

gefragt von Conchita am 14.08.2007 um 9:33 Uhr

Wenn man zu lebenslänglich verurteilt wurde heißt das ja 25 Jahre Haft. Ich habe gerade einen Film gesehen mit Todesstrafe. Ich bin zwar nicht für die Todesstrafe, aber für wirklich lebenslang, d.h. für immer. Deshalb die Frage, ob es auch länger als lebenslang gibt?


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anonym
beantwortet von maltem am 14. August 2007 09:37
3x
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Es gibt Lebenslang mit anschließender Sicherheitsverwahrung, aber das geht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Länger als Lebenslang gibts im algemeinen nicht.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 14. August 2007 10:48
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Früher gab es das. (Hing mit der Berechnung einer Gesamtstrafenbildung zusammen.) Natürlich heißt und hieß Lebenslang nie 25 Jahre.

Heute beträgt bei lebenslanger Freiheitsstrafe die Mindestverbüßungsdauer 15 Jahre. Dann wird überprüft, ob er noch gefährlich ist. Wenn Nein, kommt er auf Bewährung raus; wenn Ja, nicht.

Wird im Urteil die besondere Schwere der Schuld festgestellt, wird nach etwa 10 bis 15 Jahren vom Gericht geprüft, welche Mindestverbüßungsdauer schuldangemessen ist. Diese liegt natürlich über 15 Jahren; ich kenne Fälle, in denen das Gericht von 30 Jahren ausgegangen ist. Nach Ablauf diese Zeit wird ebenfalls überprüft, ob von dem Betroffenen noch eine Gefahr ausgeht.

Davon zu unterscheiden ist die Sicherungsverwahrung. Sie wird - auch bei zeitiger Freiheitsstrafe - dann angeordnet, wenn davon auszugehen ist, daß der Täter auch nach Verbüßung der angemessenen Strafe noch gefährlich ist. Diese ist aber keine Strafe, sondern eine Sicherungsmaßnahme.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. August 2007 09:36
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die Klausel heisst in Deutschland:: anschließende Sicherheitsverwahrung bzw. besonders schwere Schuld... was bedeudet, dass der Verurteilte nie mehr entlassen wird.

Kommentar von maltem am 14. August 2007 09:39

Nicht ganz richtig, besondere Schwere der Schuld heißt nur, das man nicht vor 15 Jahren entlassen werden kann.

Kommentar von maltem am 14. August 2007 09:46

Ups, war auch Quatsch: 15 Jahre müssen immer abgesessen werden, mit besonderer Schwere kann man nicht darauf hoffen, dann vorzeitig entlassen zu werden. Wikipedia behauptet: "Normal" Lebenslänglich entspricht 17-20 jahren, mit besonderer Schwere der Schuld 23-25 Jahre.


Questor
beantwortet von Questor am 14. August 2007 10:34
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Das ist doch wieder typisch deutsch, wenn ein 18 jähriger jemanden mit purer Absicht umbringt, ist er nach "lebenslänglicher" Haft mit 43 wieder auf freiem Fuß - meistens leider noch früher. Aber der ermordete Familienvater ist noch immer tot und der andere lacht sich eins. Das kann`s doch nihct sein.


abacus111
beantwortet von abacus111 am 13. Dezember 2007 01:25
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nein 15 jahre bei erkennung von schwere schuld haftprüfung nach 20 jahren






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