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Gibt es in der BRD noch die " Lebenslängliche " Haft-Strafe ?

gefragt von wernerlein am 23.12.2008 um 17:23 Uhr

Ich meine für Ewig hinter Schwedische Gardinen ? Bei Mord-mehrer Morde-Brutale Morde etc.


Support
Kommentar zur Frage vom Support

Liebe/r wernerlein,

welchen Rat suchst Du? Bitte schau bezüglich Deiner Fragen doch noch mal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy

Vielen Dank für Dein Verständnis.

Und viele Grüße

Lisa vom gutefrage.net-Support

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Qetan
beantwortet von Qetan am 23. Dezember 2008 17:23
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Sicherheitsverwahrung.


kakadu1000
beantwortet von kakadu1000 am 23. Dezember 2008 17:24
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Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden, ausser es wird eine anschliessende Sicherheitsverwahrung angeordnet, dann halt dementsprechend länger...

LG


dosengabel
beantwortet von dosengabel am 23. Dezember 2008 17:25
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Im deutschen Recht bedeutet "lebenslänglich" zunächst auch wirklich eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Verurteilten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe, d.h. die Verbüßung der Strafe in einer Strafvollzugsanstalt, kann aber nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, § 57a StGB, wenn nicht wegen der besonderen Schwere der Schuld des Verurteilten eine weitere Vollstreckung geboten ist oder wegen des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit eine Bewährung noch nicht verantwortet werden kann. Das wird dann i.d.R. alle zwei Jahre wieder geprüft. Zuständig ist dafür eine Spezialkammer beim Landgericht, die sogenannte Strafvollstreckungskammer.
Quelle: http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2416295.html


Olly206
beantwortet von Olly206 am 23. Dezember 2008 17:27
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Gebt es mit drei Buchstaben ...... E H E

Kommentar von 9731636c1addb31bb323f29e4e9f1a7fsmallwienochmal am 23. Dezember 2008 17:30

lol

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 23. Dezember 2008 17:33

EHE ist nur eine Abkürzung für "Errare humanum est" <- "irren ist menschlich" ;-P

Kommentar von Cc6223103283dcc98027f60009b3381fsmallOlly206 am 23. Dezember 2008 18:31

falsch übersetzt es heißt "irren ist mänlich" sfg


mbmama
beantwortet von mbmama am 23. Dezember 2008 17:25
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maxist
beantwortet von maxist am 23. Dezember 2008 17:23
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Kommt drauf an wie alt der Verurteilte ist.


anonym
beantwortet von DieTiefe am 23. Dezember 2008 17:25
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Die Todesstrafe auf jeden Fall in Hessen und noch in einem anderes Bundesland

Kommentar von F31df65f00c6370c3abcdb439914b441smallmbmama am 23. Dezember 2008 17:25

du bist ja wirklich gut informiert

Kommentar von DieTiefe am 23. Dezember 2008 17:29

stimmt wirklich, nur Bundesrecht ist höher als Landesrecht

Kommentar von amiria71 am 23. Dezember 2008 17:35

in der Tat...

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 23. Dezember 2008 17:29

aber die darf nicht angewandt werden


Praline
beantwortet von Praline am 23. Dezember 2008 17:25
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n e i n !


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 23. Dezember 2008 17:30
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Ja gibt es. Nur wenn man beim Urteil nicht die besondere Schwere der Schuld feststellt, wird nach 15 Jahren geprüft, ob der Rest der Strafe ausgesetzt werden kann. Schließlich beruht das System ja auf Resozialisierung. Und das bringt nichts, wenn einer wirklich nie mehr rauskommt.


anonym
beantwortet von wernerlein am 23. Dezember 2008 17:48
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Gibt es in der BRD noch ein Gefangenen(HINTER SCHWEDISCHEN GARDINEN)der seit Ca.50 Jahren im Käfig sitzt ?-Ich meine natürlich im Bau ?Lebenslänglich ?


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