In vielen Bundesländern gibt es einen gesetzlich bestimmten Mindestabstand für Komposter. Für Bayern hab ich aber nix gefunden. Auch Anfrage beim Landratsamt hat nichts ergeben. Weiß jemand ob und wo es in der Richtung für Bayern ein Gesetz oder sowas gibt?

Im Bundeskleingartengesetz steht ein Mindestabstand von 1,50 m.
Es handelt sich nicht um einen Kleingarten, sondern um einen "Eigentümergarten"
Ein Abstand von 1,50 metern ist etwas weniger, als die 2m die ich kenne.
Wenn du diesen Wert jetzt noch mit anderen Bundesländern vergleichst, wirst du wohl auf 1,50 bis 2,00 meter rum kommen.
Brauchst du es Zentimetergenau? Dann informier dich beim Anwalt oder ruf die Stadtverwaltung an, die die Vorschriften vorliegen haben.