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Gibt es in Bayern einen Mindestabstand für Komposter zu Grundstücksgrenzen und wenn Ja, wo steht das

gefragt von waldor am 07.06.2008 um 16:53 Uhr

In vielen Bundesländern gibt es einen gesetzlich bestimmten Mindestabstand für Komposter. Für Bayern hab ich aber nix gefunden. Auch Anfrage beim Landratsamt hat nichts ergeben. Weiß jemand ob und wo es in der Richtung für Bayern ein Gesetz oder sowas gibt?


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wj2000
beantwortet von wj2000 am 7. Juni 2008 16:54
1x
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Im Bundeskleingartengesetz steht ein Mindestabstand von 1,50 m.

Kommentar von waldor am 7. Juni 2008 17:20

Es handelt sich nicht um einen Kleingarten, sondern um einen "Eigentümergarten"

Kommentar von 5bb4f711fff682cfd0ba50e960106bdbsmallKr4bat am 7. Juni 2008 21:36

Ein Abstand von 1,50 metern ist etwas weniger, als die 2m die ich kenne.
Wenn du diesen Wert jetzt noch mit anderen Bundesländern vergleichst, wirst du wohl auf 1,50 bis 2,00 meter rum kommen.
Brauchst du es Zentimetergenau? Dann informier dich beim Anwalt oder ruf die Stadtverwaltung an, die die Vorschriften vorliegen haben.





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