Ich dachte, es gelte jetzt generell eine beiderseituge Kündigungsfrist von 3 Monaten. Jetzt habe ich hier bei GF gesehen, dass das anscheinend doch nocht so ist. Sind Zeitverträge noch zulässig, oder nicht?
Zeitmietverträge:
Der bisherige "einfache" Zeitmietvertrag ist abgeschafft worden.
Nach altem Recht und bei am 1. September 2001 bereits bestehenden Verträgen konnte der Mieter zwei Monate vor Ablauf der Mietdauer schriftlich die Fortsetzung des Mietverhältnisses beanspruchen (Abschaffung des Fortsetzungsanspruchs).
Mieter und Vermieter können jetzt nur noch einen so genannten qualifizierten Zeitmietvertrag abschließen. Voraussetzung: Im Mietvertrag ist ein konkreter Befristungsgrund vom Vermieter zu nennen (z.B. Eigenbedarf oder wesentliche Instandsetzung der Mietsache).
Fehlt ein konkreter Befristungsgrund, gilt das Mietverhältnis automatisch als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
(http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/mietrechtsreform.htm)

Warum sollten Zeitmietverträge unzulässig sein? Ich kan doch als Vermieter jemanden völlig problemlos eine Wohnung für einen bestimmten, im vorher festgelegten Zeitraum vermieten. Da es sich auch in diesem Falle um einen VERTRAG, also eine zweiseitige Willenserklärung handelt ist ja bei der Unterschrift von beiden Seiten akzeptiert worden, dass dieser Vertrag zeitlich begrenzt, fixiert auf ein genaues Datum, ist

Klar gibts die. Kommt besonders dann in Frage, wenn jemand einen befristetetn Job hat, z.B. jemand, der aus dem Ausland kommt und hier für 1 Jahr arbeitet
es gibt keine beidseitige Kündigungsfrfist von 3 Monaten! Dies gilt nur für Mieter. Ein Vermieter kann ohne Grund nie kündigen, weder mit 3 monatiger noch mit 10jähriger Frist