gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Gibt es Gründe vor Ablauf einer Vertragslaufzeit zu Kündigen?

gefragt von Huxley86 am 27.06.2008 um 15:20 Uhr

Hallo!

Ich bin zur Zeit in so einem Freenet Knebelvertrag drin. Bessergesagt meine Eltern. Die haben nämlich erst vor kurzem beschlossen zu KabelDeutschland zu wechseln, da die Verbindung zu Freenet ca 2-3 mal pro Stunde abbricht, manchmal für mehrere Stunden nicht verfügbar ist . Der Vertrag läuft allerdings noch bis Mai 2009! Sprich wir kommen bis dahin nicht aus diesem Vertrag raus! Allerdings müsste man doch aufgrund von Unzufriedenheit mit der derzeitigen Leistung das Recht haben sich einen anderen Anbieter zu suchen oder nicht? Im übrigen wurden die AGBs geändert . Was passiert wenn ich denen einfach nicht zustimme?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (16120)
Internet Provider (2)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 27. Juni 2008 15:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn der Vertrag diese Leitungsunterbrechung nicht deckt, könnte das ein Kündigungsgrund sein wegen "Wegfall der Geschäftsgrundlage". Allerdings müßte dem Anbieter der Mangel mehrmals moniert werden und die Nachbesserungsversuche scheitern. Sonst wird's wohl nichts.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 27. Juni 2008 15:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn die AGB zu Ungunsten des Nutzers geändert werden ist das ein Grund der sofortigen Kündigung. Am besten mal durchschecken.


DatSchoof
beantwortet von DatSchoof am 27. Juni 2008 15:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also Du kannst nicht nur weil Du unzufrieden bist aus einem Vertrag ausscheiden. Dafür muss schon eine Partei vertragsbrüchig werden und Freenet sichert sich schon sehr genau ab, dass sie nicht vertragsbrüchig sind nur weil mal das Internet nicht funktioniert. Da hast Du also keine Chance. Mit den AGB sieht es da schon anders aus. So weit ich weiß musst Du die nicht akzeptieren, dann gelten sie für dich auch nicht. Wenn Sie aber sagen, dass Du die akzeptieren musst, du es aber nicht willst, erwächst Dir ein Sonderkündigungsrecht.

Alternativ kannst Du bei Mitbewerber anfragen, ob die Dir nicht einen super guten Tarif machen, weil du ja noch gebunden bist, zwar gerne wechseln willst, aber nicht doppelt zahlen magst. Vielleicht bietet Dir ja irgendwer was nettes an.


anonym
beantwortet von tawimik am 27. Juni 2008 15:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

meiner meinung nach, musst du natürlich die unterbrechungen und schlechte verbindung mündlich, besser schriftlich monieren und besserung verlangen. sollte dies nicht passieren, darfst du mit sicherheit mit sofortiger wirkung vom vetrage zurücktreten, da sie ihre leistung nicht erbringen und somit die geschäftsgrundlage wegfällt. sollte im vertrag drin stehen dass störungen möglich sind, ist der vatrag , bzw. diese klausel auf rechtmässigkeit zu überprüfen, da sie meiner meinung nach dann sittenwidrig ist. denn eine leitung soll zum telefonieren funktionieren und nicht , sie hat ab und an mal zu stehen...





Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Internet & Telefon: Umzug ein wichtiger Kündigungsgrund?

    Internet-Provider mit günstiger Fritz!Box für Neukunden?

    Probleme mit Internet-Provider



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.