Hallo!
Ich bin zur Zeit in so einem Freenet Knebelvertrag drin. Bessergesagt meine Eltern. Die haben nämlich erst vor kurzem beschlossen zu KabelDeutschland zu wechseln, da die Verbindung zu Freenet ca 2-3 mal pro Stunde abbricht, manchmal für mehrere Stunden nicht verfügbar ist . Der Vertrag läuft allerdings noch bis Mai 2009! Sprich wir kommen bis dahin nicht aus diesem Vertrag raus! Allerdings müsste man doch aufgrund von Unzufriedenheit mit der derzeitigen Leistung das Recht haben sich einen anderen Anbieter zu suchen oder nicht? Im übrigen wurden die AGBs geändert . Was passiert wenn ich denen einfach nicht zustimme?
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Wenn der Vertrag diese Leitungsunterbrechung nicht deckt, könnte das ein Kündigungsgrund sein wegen "Wegfall der Geschäftsgrundlage". Allerdings müßte dem Anbieter der Mangel mehrmals moniert werden und die Nachbesserungsversuche scheitern. Sonst wird's wohl nichts.

Wenn die AGB zu Ungunsten des Nutzers geändert werden ist das ein Grund der sofortigen Kündigung. Am besten mal durchschecken.

Also Du kannst nicht nur weil Du unzufrieden bist aus einem Vertrag ausscheiden. Dafür muss schon eine Partei vertragsbrüchig werden und Freenet sichert sich schon sehr genau ab, dass sie nicht vertragsbrüchig sind nur weil mal das Internet nicht funktioniert. Da hast Du also keine Chance. Mit den AGB sieht es da schon anders aus. So weit ich weiß musst Du die nicht akzeptieren, dann gelten sie für dich auch nicht. Wenn Sie aber sagen, dass Du die akzeptieren musst, du es aber nicht willst, erwächst Dir ein Sonderkündigungsrecht.
Alternativ kannst Du bei Mitbewerber anfragen, ob die Dir nicht einen super guten Tarif machen, weil du ja noch gebunden bist, zwar gerne wechseln willst, aber nicht doppelt zahlen magst. Vielleicht bietet Dir ja irgendwer was nettes an.
meiner meinung nach, musst du natürlich die unterbrechungen und schlechte verbindung mündlich, besser schriftlich monieren und besserung verlangen. sollte dies nicht passieren, darfst du mit sicherheit mit sofortiger wirkung vom vetrage zurücktreten, da sie ihre leistung nicht erbringen und somit die geschäftsgrundlage wegfällt. sollte im vertrag drin stehen dass störungen möglich sind, ist der vatrag , bzw. diese klausel auf rechtmässigkeit zu überprüfen, da sie meiner meinung nach dann sittenwidrig ist. denn eine leitung soll zum telefonieren funktionieren und nicht , sie hat ab und an mal zu stehen...